Meinung des Tages: Zunehmende Gewalt in deutschen Arztpraxen - was könnten die möglichen Gründe hierfür sein?

Ärzte und medizinisches Fachpersonal erleben inzwischen immer häufiger Gewalt in ihren Praxen. Zum Schutz der Angestellten werden die Rufe nach einer Verschärfung des Strafrechts laut. Die Gründe für die Gewaltausbrüche indes sind häufig schwer nachzuvollziehen...

Deutliche Zunahme von Gewalt in Arztpraxen

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, beklagte in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung vor wenigen Tagen die massiv gestiegene Gewalt in deutschen Arztpraxen. Ihm zufolge hätten "offene Aggression und [ . ] extrem forderndes Verhalten [ . ] deutlich zugenommen". Eine Gewaltzunahme konnte demnach sowohl in verbaler (z.B. Beleidigungen) als auch physischer Hinsicht (z.B. körperliche Angriffe) verzeichnet werden.

Eine von der Ärztekammer Westfalen-Lippe in Auftrag gegebene interne Umfrage offenbarte, dass mehr als 1.000 ihrer 42.000 Mitglieder bereits mit körperlicher Gewalt im beruflichen Kontext konfrontiert gewesen seien. So berichten Krankenschwestern und Ärzte davon, dass Patienten ihnen auf dem Nachhauseweg aufgelauert hätten oder dass Autos demoliert worden seien. In vielen Fällen musste der Sicherheitsdienst im Krankenhaus hinzugezogen werden.

Gassen, der selbst als praktizierender Arzt tätig ist, berichtet in seinem Interview von einem "Patienten, der eine Tür kaputt getreten hat". Das für gewöhnlich vertrauensvolle Verhältnis zwischen Patienten und medizinischem Personal würde durch eine "kleine, leider aber größer werdende Klientel, die wirklich schwer erträglich" sei und stetig wachse, mittlerweile massiv beeinträchtigt. In den aller meisten Fällen treffe es die medizinischen Fachangestellten.

Seitdem werden die Rufe nach einer Verschärfung des Strafrechts laut..

Verschärfung des Strafrechts und Gründe für das Verhalten

Während Angestellte in Arztpraxen erst seit kürzerem mit gestiegener Aggression und Gewalt konfrontiert sind, haben Rettungskräfte wie Feuerwehrleute oder Rettungssanitäter seit vielen Jahren mit dem Problem zu kämpfen. Um der Situation Herr zu werden und das Rettungspersonal vor Angriffen Dritter zu schützen, plant das von Bundesjustizminister Marco Buschmann geführte Ministerium derzeit eine Verschärfung des Strafrechts. Die geplante Anpassung müsse mit Blick auf die aktuelle Lage dem Kassenärzte-Chef zufolge jedoch auf Arztpraxen ausgeweitet werden. Gassen fordert eine klare Verschärfung des Strafgesetzes und verweist auf den Umstand, dass sich "auch Praxen [ . ] nicht alles bieten lassen [müssen]." Die Lage in deutschen Ärztezimmern habe die Politik laut Gassen noch nicht ausreichend auf dem Schirm.

Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe bemerkt, dass viele Menschen seit der Corona-Pandemie wesentlich dünnhäutiger geworden seien und eine kürzere Zündschnur hätten. Überspitzter Egoismus und fehlende Empathie führten in vielen Fällen dazu, dass Patienten wenig Geduld und Verständnis für andere Patienten oder die Ärzte aufbringen würden. Eine Ärztin verwies in einem Interview darauf, dass sich viele Patienten im Vorfeld im Internet über mögliche diagnostische Verfahren informieren würden und diese - egal, ob nötig oder nicht - einfordern. Darüber hinaus kämen viele Patienten häufig mit völlig falschen Vorstellungen in die Praxen. KBV-Chef Gassen monierte ebenso, dass es inzwischen immer öfter vorkomme, dass eine kranke Person in Begleitung von vier bis fünf Personen in der Arztpraxis oder Notaufnahme erscheine.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach zumindest schrieb auf X, dass Gewalt und Gewaltandrohungen gegen Ärzte und Pflegekräfte - auch mit Blick auf den ohnehin vorhandenen Personalmangel - stärker bestraft werden müssten und dass dieser aktiv am Gesetz zur Strafverschärfung mitwirken würde.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie erklärt Ihr Euch die gestiegene Aggressionsbereitschaft Ärzten und Rettungskräften gegenüber?
  • Sollten Praxen gewaltbereite Patienten in nicht akuten Fällen häufiger ablehnen?
  • Welche Maßnahmen sollten zum Schutz von Ärzten und medizinischem Personal ergriffen werden?
  • Sollte die Öffentlichkeit besser über die Herausforderungen und Belastungen des medizinischen Personals informiert werden?
  • Welche rechtlichen Konsequenzen / Strafen wären Eurer Meinung nach angebracht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zeit.de/gesellschaft/2024-08/kassenaerzte-gewalt-arztpraxen-rettungskraefte-buschmann

https://www.deutschlandfunk.de/bundesregierung-will-staerkeres-vorgehen-gegen-gewalt-in-arztpraxen-pruefen-106.html

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/gewalt-in-praxen-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buschmann-haertere-strafen-uebergriffe-100.html

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Von zwei Ärzten habe ich berichtet bekommen, dass es sich nach deren Erfahrungen bei derart auftretenden Patienten ausschließlich um (Im)migranten handelt. Ist das nun "rechte Hetze" oder die Wahrheit?

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Miracoli kannst du heutzutage vergessen.

Erster Fehler: Tortellini aus dem Programm genommen

Zweiter Fehler. Käse gestrichen.

Dritter Fehler: Sauce verdünnt oder Würzmischung verändert, schmeckt jedenfalls nicht mehr so würzig wie früher.

Vierter Fehler: Spaghetti sind dünner als vorher.

Fünfter und letzter Fehler: Maccaroni kleingeschnitten statt am Stück.

Es ist unfassbar, wie ein Produkt in recht kurzer Zeit derart verschlechtert wurde. Und wer glaubt, die Sauce in Gläsern würde so schmecken wie die angerührte: Irrtum!

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Grunderwerbsteuer könnte das Finanzamt sofort fordern, die lassen sich aber in der Praxis Wochen und teilweise Monate Zeit damit. 

Fair wäre es, bereits ab Schlüsselerhalt Strom und Heizung sowie die kommunalen Gebühren zu übernehmen. Hängt von den Absprachen mit dem Verkäufer ab.

Ummelden ist erst ab Umzug nötig.

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Diese wirst du nicht finden, weil Internet-Glücksspiele in Deutschland verboten sind (§ 4 Abs. 4 GlüStV) und sich sowohl Veranstalter (§ 284 StGB) als auch Spieler durch ihre Teilnahme (§ 285 StGB) strafbar machen würden.

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Seit Umsetzung des neuen Glücksspielstaatsvertrags http://www.fst-ev.org/fileadmin/pdf/gesetze/Gesetz2008-01-03Gl%C3%BCcksspielstaatsvertrag.pdf durch die Bundesländer ist Glücksspiel über Internet generell verboten (sa. § 4 Abs. 4 GlüStV). Dazu zählen nach der Rspr. insbesondere Sportwetten und Poker um Geldeinsätze. Das bedeutet: Die Anbieter und Vermittler machen sich strafbar gem. § 284 StGB, soweit sie ihr Angebot in Deutschland zugänglich machen. Die Spieler in Deutschland machen sich in jedem Fall strafbar, wenn sie daran teilnehmen (§ 285 StGB).

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Ja

Die Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet - wozu nach st. Rspr. auch Poker in der Texas-hold-´em-Variante gehört - ist nach § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) ausnahmslos verboten. Das betrifft auch ausländische Anbieter, die an ihrem Sitz eine Lizenz besitzen, wenn sie die Teilnahmemöglichkeit in Deutschland ermöglichen. Damit ist das Angebot von Glücksspiel über Internet in Deutschland gem. § 284 StGB strafbar. Ebenso die Teilnahme daran (§ 285 StGB). Die Gewinne aus illegalem Glücksspiel unterliegen der Einziehung bzw. dem Verfall.

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Eine Strafanzeige kann auch vom Ausland aus bei jeder deutschen Staatsanwaltschaft oder Polizeidienststelle per Brief, Telefax oder E-Mail (letzteres zumindest in einigen Bundesländern) eingereicht werden. Eine Anzeige bei Gericht würde zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Häufig wird eine Vernehmung des Anzeigeerstatters bzw. Rückfrage bei ihm notwendig sein, weshalb er seine Erreichbarkeit sicherstellen sollte. Außerdem muss er ggf. damit rechnen, als Zeuge vor Gericht in Deutschland erscheinen zu müssen.

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