Es ist ein Nachtrag zur Teilungsererklärung mit entsprechender Verlautbarung im Grundbuch erforderlich.

Dies sollten Sie auch tun, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, denn Sie schieben die Bearbeitung ansonsten nur bis zu dem Tag auf, an dem einer von beiden verkaufen will

...zur Antwort

Neben dem Grundbuch gibt es noch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung (auch Aufteilungsplan genannt), der sich wiederrum auf die Teilungserklärung bezieht. Diese Unterlage finden Sie beim Grundbuchamt. Wenn es sich um einen offensichtlichen Schreibfehler handelt, kann ein Notar einen Berichtigungsantrag stellen.

Wenn es sich um einen Fehler handelt, der auch andere Wohnungen betrifft, müssten dieses ggf. mitwirken.

Ein Immobilienmakler kann Sie diesbezüglich sicher gut beraten.

...zur Antwort