Mediamarkt und die ganzen Märkte dieses Konzerns liefern zum Abholen, nachdem man vorbestellt hat.

In diversen Kleinanzeigensites gibt es sowas für annähernd 1€, während der Fachhandel nach wie vor bei 2- bis 3-stelligen Preisen liegt. Wieso also nicht Internet?

...zur Antwort

Ich verstehe das Problem nicht. Natürlich führt der Emulator nur Android aus. Alles sonstige wird in real-life auf dem Entwicklerrechner ausgeführt. Wo ist jetzt da das Problem?

...zur Antwort

Vermutlich sind Deine Wirbelzwischenkörper einfach inzwischen hinreichend komprimiert. Du kannst zwar noch Übungen machen, und die werden auch die Leiden ein wenig erleichtern, aber damit Deinen Rücken zu heilen brauchst Du Dir nicht vorzustellen.

Du solltest mir einem Fachmann sprechen. Und auf gar keinen Fall weiter machen damit, Dinge umherzutragen, "auf Rücken":

...zur Antwort

Ja, das gibt es. Und nach einem Jahr könnte man wirklich nachdenken, woran das liegt.

Es gibt sehr viele Sachen, die ich als Ursache benennen könnte, aber damit ist Dir bestimmt nicht geholfen.

Geh' doch bitte zum Arzt. Oder gibt es wichtige Gründe für Dich, das nicht zu tun?

...zur Antwort

Muttermale sind ärgerlich, sie wachsen auch gerne, aber normalerweise sind sie nicht gefährlich. Du solltest aber trotzdem zum Arzt gehen.

...zur Antwort
Inkasso Forderung EOS SAF GmbH

Hallo,

habe ein paar Fragen wegen einer Forderung der EOS SAF an meinen Mann.

Mein Mann hat heute an die post Anschrift seiner Mutter (er hat dort nie gewohnt, sie seit 4 Wochen, vor 1 Woche "amtlich" beim Einwohnermeldeamt). Es geht angeblich um eine Forderung der Telekom. Am Anfang des Schreibens wird darauf hingewiesen, dass Anwaltskanzlei Seiler & Kollegen ab nun nicht mehr zuständig sind.

Mein Mann hat von o.g. Anwaltskanzlei nie ein schreiben erhalten - es wird auf einen Schuldtitel vom 15.04.2004 (!!!) aus Euskirchen verwiesen - mein Mann hat darüber keinerlei Kenntnis.

Beigefügt ist keine Rechnung nichts, nur eine wirklich billige Kopie einer Inkassovollmacht. Mich macht schon stutzig, dass die Vollmacht in Schrift Arial (ich würde ca. 10) tippen geschrieben ist, nur der Name und Forderungsnummer in Times New Roman und max. Größe 5 geschrieben ist.

Meine Fragen:

ist das ein Betrug? Müssen wir reagieren? Und was mich stutzig macht - der angebliche Titel soll 2004 erhoben worden sein, am 15.04 - verjährt sowas nicht?

Darüber hinaus ist die angebliche Vollmacht vom 30.03.14 (wieder TNR größe 5) , das schreiben der Inkasso vom 02.06.14

Und viel mehr, wie kommen die nach einer Woche an die neue Adresse meiner Schwiegermutter und meinen dass mein Mann dort wohnt oder gemeldet sein soll?? Wir leben seit letzten Dezember in unserer jetzigen Wohnung und sind seit dem Zeitpunkt auch hier gemeldet.

Evtl. weiß ja jemand von euch Rat.

...zum Beitrag

(... Text gestrichen). Yes. Die firmieren mal häufiger um, weil sie wegen illegaler oder fragwürdiger Geschäftspraktiken in Verruf geraten.

Ein Anspruch verfällt dem BGB zufolge 3 Jahre nach dessen Entstehung. Es gibt aber Möglichkeiten, den Anspruch zu erneuern.

Ich würd's mal in die Tonne feuern. Sollen die doch das Amtsgericht bemühen, falls sie überraschenderweise der Ansicht sein sollten, ihre krumme Forderung habe eine Grundlage. :-)

Alternativ kann man natürlich auch weitere Unterlagen (wie Rechnungskopien usw.) anfordern. Das macht nur wenig Sinn.

...zur Antwort

Wieso bringst Du Deine Tochter zu Deiner Mutter, die doch offensichtlich so ein Psychowrack ist?

Ich würde locker bleiben. Die Aufnahme ist eines, aber Du hast - egal was Du gesagt hast - das natürlich ganz anders gemeint!

...zur Antwort

Kann ich Dir nicht so direkt sagen. Die meisten Leute, die ich kenne, haben über viele Jahre jeden Morgen ihren Joint geraucht ("am Morgen ein Joint und der Tag ist Dein Freund") und am Abend vielleicht ein oder zwei.

Vielleicht nach etwa 2 Jahren oder so. Dann beginnt man auch, leichte Schäden zu zeigen.

...zur Antwort

Die Deutsche Post AG bietet keine richtigen Telegramme mehr an, schon seit Jahrzehnten. Was die als Telegramme bezeichnen, sind normale transkribierte Texte, ausgedruckt, und normal zugestellt. Telegrammboten sind sozusagen aus der Mode.

Oft ist die Zustellungsmethode so fremdartig, dass sie bei der annehmenden Person hängenbleibt, weil die ratlos ist und das ganze der Einfachheit halber nur abheftet.

Ich rate zu einer traditionellen Bewerbung.

...zur Antwort

Das geht durchaus. Geht mir auch zuweilen so, was meine Frau (Musikerin) sehr irritiert, manchmal. Ich kann Gesichter nicht unterscheiden, aber Stimmen extrem datailliert.

Fällt vielleicht unter Abteilung Asperger Syndrom.

...zur Antwort

Nein, praktisch alle Frauen können ihren Eisprung weder spüren noch ermitteln. Wenn Probleme auftreten (Schmerzen usw.) haben die andere Ursachen.

Sorry.

...zur Antwort

Es hängt von der Zahnpasta ab. Die haben verschiedene Arten von "Schmirgelsubstanzen", die heute üblichen sind da meist kleine Plastikperlchen. Die sind zwar im Großen und Ganzen unschädlich, könnten aber hypothetisch im Organismus etwas anstellen, was man nicht will. Traditionell wurde früher Kalziumkarbonat (eher nützlich) oder Aluminiumhydroxid (schädlich) benutzt, es gab und gibt aber auch Zahncremes, die ohne Schmirgelsubstanzen auskommen, oder mit derart harmlosen wie Kochsalz (von Weleda z.B.).

Generell ist es erlaubt, Zahnpasta zu schlucken - tut man ja in geringen Mengen auch ganz unwillkürlich.

...zur Antwort

Fliegen - kenne ich nur zum umlegen, fertig gebunden. Ich habe da auch noch nie welche gesehen, die man ungebunden kaufen könnte oder geschenkt bekommt (Gott behüte!).

...zur Antwort

Ja, ich habe den falschen Akkusativ bemerkt.

...zur Antwort

Ja, das kann passieren. Sofort zum Gyn.

Manche der neueren Pillen sind sehr "diffizil".

...zur Antwort

Ich sehe kein Problem. Das machen auch viele Tankstellen und Kleingeschäfte.

Aber es wird bestimmt noch eine Menge Ärger geben, falls das bekannt werden sollte - es gibt unzählige Dinge, die einem da einfallen könnten, ich sage mal bloß spontan: Lebensmittelhygiene.

...zur Antwort

Wahrheitsgemäße Aussagen sind vielleicht beleidigend, aber nicht Straftat im Sinne des Gesetzes.

Außer in Großbritannien. Dort ist eine beleidigende Aussage - sofern per Internet gemacht - auch dann strafbar, wenn ihr Inhalt überprüfbar wahrheitsgemäß ist.

Wenn Du dick bist, bist Du dick. Bist Du dick?

...zur Antwort