Das habe ich mich auch schon gefragt, bisher aber leider keine Antwort erhalten....

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Versuch zur Sicherheit die Pille danach zu bekommen!

Es gibt zwei verschiedene Sorten von der "Pille danach". Man muss sie spätestens drei bzw. fünf Tage nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr einnehmen.

Hier mal ein Link, wo es genauer erklärt wird!

http://www.netdoktor.de/Gesund-Leben/Verhuetung/Sicherheit+Notfall/Pille-danach-281.html

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Hallo,

ich denke du kannst schon von ihr verlangen das Sie dir sagt wer solche Sachen von dir behauptet, damit du auch die Möglichkeit hast, dich dagegen zu wehren.

Wenn Sie weiterhin mauert, würde ich mir Gedanken machen, ob sie es überhaupt noch wert ist "beste Freundin" genannt zu werden. Denn dir nur Häppchen hinzuwerfen etc ist absolut nicht fair und unter Freunden schon garnicht.

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Ah habe noch vergessen:

Ich sagte ihm dann, das mein Freund ja schon so lange da nichtmehr ist, und somit keine Wasserkosten, Müllkosten etc verursacht hat.

Zu den Müllkosten sagte er, er müsse ja trotzdem für ihn zahlen, ob er da ist oder nicht (ok sehe ich ein)

Zum Wasser sagte er nur plump, ja die Abrechnung würde er ja erst nächstes Jahr erhalten etc etc. Aber die haben ja selbst mitbekommen, das mein Freund nicht dort war, da die Familie da ja auch Wohnt ( sind sozusagen mit der Wonung von eminem Freund 2 Wohnungen)

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Die Rücksendung ist zwei Wochen nach erhalt der Ware Problemlos durchführbar.

Soweit ich weiß, muss man das Porto zahlen, aber nur einmal, die Rücksendung kostet dich nichts!

Das ist denke ich auch möglich! So ist es bei H&M zumindest.

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Hallo,

dein neuer Freund scheint ja viel verständniss zu haben!

Aber ich glaube, du bist noch nicht bereit für was neues. Lass es langsam angehen, sonst kann es passieren, das du ihn vielleicht verlierst!

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Osi Land findsch net gut das du das so sagst aber naja!

Aber zu dem Rest, muss ich dir leider voll und ganz zustimmen!

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vielleicht redest du die Dame mal Persönlich an....

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Hallo,

ja da gibt es entsprechende Rechtsprechungen.

Demzufolge gilt die Klausel "gültig bis ..." als nicht geschrieben.

Ist ja auch logisch, denn der Umsatz wurde im Unternehmen bereits gebucht. Selbst über Rückstellungskonten wäre das egal.

Machen würde ich folgendes: - Rechtsprechungstext (also Urteil plus Begründung) besorgen - Zeitungsartikel mit Notiz dazu besorgen - Beides im Geschäft vorlegen und auf Einlösung des Gutscheins pochen

Abe rin den MEisten fällen machen es die GEschäfte ohne das man "beweise" zeigen muss!!!

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