Darf der AG (Pförtner) auf das Öffnen des Kofferraums bestehen?
Hallo, auf meinem Arbeitsgelände wird u.a. Atommüll gelagert. Unser Unternehmen ist ein externes und befindet sich nur auf dem Gelände der Kernforschung. In letzter Zeit ist anscheinend ein paar Tonnen Chemieabfälle gestohlen worden. Da ich aber nichts mit dem ganzen Kernforschungsgelände zu tun habe, bzw. gar keine Befugnis habe die entsprechenden Anlagen zu betreten ist es für mich fraglich, ob der Pförtner auf das Öffnen meines Kofferraums bestehen darf. Die Kontrolle erfolgt mir viel zu oft, als dass ich noch Verständnis dafür hätte.
Also - Frage: Darf ich das Öffnen des Kofferraums verweigern, wenn kein dringender Verdacht besteht?