Die Thai verspricht in Ihren Bedingungen, dass sie berechtigte Kosten mit Nachweis bezahlt auch ausserhalb der EU..

Ich habe für die Entschädigung eine schriftliche Zusage der Thai, alle Belege eingesandt und warte jetzt sechs Monate bereits auf das Geld.

Alles nur Hinhaltetaktik.

...zur Antwort

Das hatte ich auch schon. Die Thai Muenchen hat mir schriftlich bestätigt, dass ich

In Bangkok durchchecken kann. Hat dann nicht gestimmt. Laut Mitarbeiter im Flughafen erzählen die im Buero viel Unsinn. Musste dann in einer Stunde Gepäck, Einreise, Neu einchecken schaffen.

Am Rueckflug drei Tage in Bangkok am Flughafen hängengeblieben (Kaschmirkrise ). Warte trotz schriftlicher Zusage der Thai am 8.4. bis heute auf mein Geld.

...zur Antwort

Zuerst mal das Frisierverhalten überprüfen.Schaden kann zu starkes Färben ,zu heißes Fönen , zu heftiges Trockenrubbeln, Bürsten, enge Haarbänder. Der nächste Schritt wäre der Frauenarzt und die Hormonwerte überprüfen. Haarausfall kommt in den Wechseljahren vor, aber auch mit 19 Jahren kann es Hormonprobleme geben. Die dritte Möglichkeit wäre eine Schuppenflechte oder ähnliches, also nach Friseur und Frauenarzt zum Hautarzt. Ich habe die ganze Prozetour auch schon hinter mir

...zur Antwort

Orange Farbe im Schleim deutet darauf,dass du was oranges getrunkenen oder gegessen hast und das jetzt mit hoch würgt. Blut im Schleim übrigens auf kleine Verletzungen im Hals beim Husten,besonders wenn man gleichzeitig TAG Tabletten oder Asperin nimmt. Trinken und wenn es zulange dauert Antibiotika

...zur Antwort

Warum sollst du auf die Mieteinnahmen keine Steuern zahlen müssen?

Wir müssen alle Steuern zahlen und zwar auf unseren Gewinn aus Gewerbebetrieb, Vermietung oder selbstständige Einnahmen.

Das heißt , du must die Mieteinnahmen aus der Untervermietung abzüglich der anteiligen Miete an den Hauptvermieter versteuern.

...zur Antwort

Es gilt die Hausordnung der Hausverwaltung ,mindestens die gesetzlichen Bestimmungen.

Das heißt die Hausverwaltung kann z.B. bei den Ruhezeiten nicht unter den gesetzlichen Bestimmungen liegen, sie darf aber durchaus längere Ruhezeiten vereinbaren

Die Ruhezeit von 21 Uhr bis 8.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist völlig üblich und muss eingehalten werden.

...zur Antwort

Kommt darauf, wie groß das Haus ist und welchen Anteil du für deine Wohnung an der Gebäudeversicherung zahlen musst.

Die Haftpflichtversicherung für ein Mietshaus mit 10 Parteien kostet in München ca. € 150,00, die Gebäudeversicherung ( Brandversicherung, Leitungswasser- und Sturmver- Sicherung) ca. € 1.500,00.

Bei 10 Wohnungen zahlt jeder davon 1/10.

Frag doch einfach mal im Internet bei einem Versicherer nach. Wenn die Versicherung nicht total aus dem Rahmen fällt, hat der Eigentümer die Entscheidung, welche Versicherung er wählt. Es kommt auch auf den Zustand de Gebäudes an.

...zur Antwort

Die Frage ist zu ungenau.

Die Hausverwaltung muss alle korrekten Rechnungen bezahlen. Darüber hinaus alle Rechnungen, die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft betreffen.

Stoppen kann die Bezahlung der Rechnung nur der Kontoinhaber.

Wenn du also befürchtest, daß die Hausverwaltung große Rechnungen falsch bezahlt, kannst du nur eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen und gleichzeitig eine außerordentliche Eigentümerversammlung beantragen.

Aber Vorsicht! Du musst gute und nachvollziehbare Gründe haben. Nur weil dir etwas nicht passt, geht das nicht.

...zur Antwort

Es gibt nur zwei Möglichkeiten: 1. Der Verwalter lässt sich etwas zu schulden kommen - dann muss man einschreiten. oder 2. Der Verwalter arbeitet einwandfrei - dann muss er entlastet werden. Der Verwalter hat einen gerichtlichen Anspruch auf Entlastung.

Wenn du einen Verdacht hast ,muss du Beweise suchen. Nur mit einem Verdacht kann man einen Menschen nicht beschuldigen bzw. nicht entlastet.

Es ist vernünftig, wenn ein Handwerker die Schlüssel zu Heizungs- und Versorgungsraum hat, damit rasch Hilfe bei Störungen etc. Wenn das der Mehrheit der Eigentümer nicht passt, muss ein Antrag in der nächsten Eigentümerversammlung gestellt werden z.B. das der oder der Handwerker nicht beauftragt werden darf. oder z.B. daß der Verwaltungsbeirat vorher gefragt werden muss.

Bei Heizungsausfall sitzt er aber dann eventuell 1 Woche länger im Kalten. Ich würde die Regelung für Notfälle und Kleinreparaturen beibehalten. Größere Instandhaltungsarbeiten muss der Verwalter sowieso vorher in der Eigentümerversammlung klären

...zur Antwort

Dadurch wird dem Verwalter das Vertrauen ausgesprochen und bestätigt, daß er korrekt gearbeitet hat. Wenn man die Abrechnung gebilligt hat, ist es nur normal daß auch der Verwalter entlastet wird.

Manche Eigentümer wollen den Verwalter nicht entlasten, weil sie dann eventuell noch länger nachtarokken können.

Der Verwalter hat aber einen Anspruch auf Entlastung, den er auch gerichtlich gelten machen kann.

Also entweder die Abrechnung - nachvollziehbar - nicht anerkennen oder Anerkennen und Entlasten

...zur Antwort

Fristlos heißt : fristlos = das heißt ohne Frist = das heißt sofort.

Vernünftiger ist es regulär zu kündigen und um vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag wegen den " Gründen " zu bitten.

Du kannst natürlich auch zum nächsten Ersten fristlos kündigen, das macht aber kein Vermieter mit.

Prüfe lieber die Gründe für eine fristlose Kündigung und zwar neutral und nicht nur aus deiner Sicht.

...zur Antwort

Nein.

Der Vermieter hat doch nichts damit zu tun, daß du arbeitslos bist .Du musst dich - auch als Arbeitsloser - an den Mietvertrag halten.

Aber rede doch mal mit deinem Vermieter. Die meister Vermieter sind nicht an einem Mieter interessiert, der nicht zahlen kann.

Vielleicht bemüht der Vermieter sich um einen Nachmieter ( kommt auf die Wohnung und Lage an) oder du schaltet selbst eine Anzeige auf der Suche nach einem Nachmieter.

...zur Antwort

Wer hat denn den Mietvertrag mit dem Vermieter.

Der Hauptmieter muss die Mieterhöhung vom Vermieter bekommen haben, wenn nicht = keine Mieterhöhung. Oder er hat die Mieterhöhung bekommen und bezahlt, dann ist sie anerkannt.

Was hast du denn für einen Vertrag mit dem Hauptmieter. Wenn du Untermieter oder WG -Teilnehmer bist, hast du wahrscheinlich einen mündlichen Vertrag.

Diesen Vertrag kann dir nur dein Vermieter = wahrscheinlich der Hauptmieter erhöhen und das merkst du dann schon ,wenn du ein Schreiben bekommst

...zur Antwort

Die Heizung darf tagsüber und nachts auf keinen Fall ausgeschaltet werden. Es muss eine gleichmäßige Temperatur in der Wohnung herrschen, sonst bist du für die Feuchtigkeit und eventuelle Schäden verantwortlich.

Trocknest du eventuell Wäsche in diesen Räumen?

Dann die Heizung höher drehen und auch tagsüber öfters komplett lüften.

Lüften heißt Vorhänge komplett wegziehen, Rollos und Fensterläden öffnen und die Fenster komplett 5 Minuten öffnen. Dann wieder schließen

...zur Antwort

Wenn ihr einen Mietvertrag für drei Mieter habt, darf der Vermieter die Wohnung nur nach Ankündigung betreten.

Wenn jeder von euch einen einzelnen Mietvertrag für ein Zimmer mit Nutzung der Gemeinschaftsflächen hat, gehört das Nutzungsrecht des leerstehenden Zimmers dem Vermieter. ( Er bekommt ja derzeit auch keine Miete). Er kann also selbst einziehen oder das Zimmer leerstehen lassen und nur die Wohnung betreten.

Defacto wohnt er in diesem Zimmer - wenn er es nicht vermietet hat. Es ist nämlich sein Eigentum und einen Besitzer/Mieter gibt es derzeit nicht

...zur Antwort

Er könnte sich auch einfach stur stellen und sagen entweder kündigt alle oder keiner.

Es ist ein Entgegenkommen, wenn er den Vertrag auf dich alleine überträgt. Eine Abnahme muss du nicht mit dem Vermieter machen, sondern mit deiner Mitbewohnerin, damit diese eventuelle Mängel , die Sie verschuldet hat, jetzt gleich übernimmt.

Eine Nebenkostenabrechnung kannst du nicht verlangen, da ihr ja einen Vertrag habt. Die meistens Betriebskosten kann man aber selbst nachträglich teilen. Bei Betriebskosten, die nach Verbrauch abgerechnet werden, kannst du mit deiner Mitbewohnerin den Zählerstand aufschreiben und nachträglich aufteilen. Nur die Heizung- und Warmwasserkosten kannst du bei der Abrechnungsfirma (z.B.Brunata) aufteilen lassen. Einfach anrufen und den Ableser bestellen. Der Vermieter bekommt dann automatisch zwei Abrechnungen. Kostet aber auch etwas.

...zur Antwort

Wenn der Makler als Hausverwalter nur das Gemeinschafts-eigentum verwaltet und Betriebskostenabrechnungen macht, kann er Maklergebühr für die Vermittlung von Wohnungen verlangen.

Wenn er auch Mietverwaltung macht, also sich um Einzug der einzelnen Mieten kümmert, darf er keine Maklergebühr verlangen.

Nur die wirtschaftliche Verbundenheit mit dem Eigentümer der Wohnungen reicht nicht aus, um die Maklergebühr zu verbieten. Es kommt immer auf die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum an.

...zur Antwort

Laut Rückfrage bei Canon muss das Gerät bei Canon gesäubert und der Zähler auf 0 gestellt werden. Bei anderen Canon-Modellen gibt es zahlreiche Hinweise im Netz, wie der Zähler auf 0 gestellt wird. ( ob du vorher säuberst oder nicht ist dein Risiko).

Nur beim Canon Pixma MX 320 funktioniert das nicht.

Hier fehlt das Servicetool. Gab es eine Zeitlang im Netz, ist aber jetzt völlig abgeschaltet. Die vorhandenen Anbieter laden nur einen fremden Browser herüber, teilweise wird der Internet Browser in deinem PC völlig ruiniert- das Service Tool kommt aber nicht.

Wenn jemand, das Service Tool hat, wären viele Nutzer dankbar.

...zur Antwort