Es gibt nur zwei Möglichkeiten: 1. Der Verwalter lässt sich etwas zu schulden kommen - dann muss man einschreiten. oder 2. Der Verwalter arbeitet einwandfrei - dann muss er entlastet werden. Der Verwalter hat einen gerichtlichen Anspruch auf Entlastung.
Wenn du einen Verdacht hast ,muss du Beweise suchen. Nur mit einem Verdacht kann man einen Menschen nicht beschuldigen bzw. nicht entlastet.
Es ist vernünftig, wenn ein Handwerker die Schlüssel zu Heizungs- und Versorgungsraum hat, damit rasch Hilfe bei Störungen etc. Wenn das der Mehrheit der Eigentümer nicht passt, muss ein Antrag in der nächsten Eigentümerversammlung gestellt werden z.B. das der oder der Handwerker nicht beauftragt werden darf. oder z.B. daß der Verwaltungsbeirat vorher gefragt werden muss.
Bei Heizungsausfall sitzt er aber dann eventuell 1 Woche länger im Kalten. Ich würde die Regelung für Notfälle und Kleinreparaturen beibehalten. Größere Instandhaltungsarbeiten muss der Verwalter sowieso vorher in der Eigentümerversammlung klären