Ich hoffe mal den Vater hat eine gute Datensicherung .....
Warum schreibst du der IHK nicht einfach ne Mail und fragst genau das was du hier eingestellt hast ?
Das nennt man dann Infos aus erster Hand ......
Bei einem Päckchen ja - beim Paket nein.
Es sei denn du hast online einen Ablageort benannt - das dauert aber ein paar Tage, denn denn musst du postalisch bestätigen.
Warum nicht genau so ?
Auf den ersten Blick alle aus den 80ern.
Kim Wilde z.B. :-)
ZITAT: Ob es etwas bringt, den Chef darauf anzusprechen, weiß ich nicht, weil er das ja eigentlich schon weiß.
Das versteh ich nicht ! Die einfachste Lösung ist IMMER zusammensetzen und mal darüber reden.
Evtl. wartet dein Chef ja sogar das du Engagement zeigst und auf ihn zukommst !
Wenn es nur ums Verdünnen geht dann Wasser - so bleibt der Geschmack original und der Alkoholgehalt wird geringer.
Nein - denn die Mieter zahlen im Zusammenhang der Miete auch eine Art Gebühr für die Abnutzung.
Anders sieht es aus wenn man nachweisen kann das es sich um eine mutwillige Zerstörung handelt - und das ist schwer möglich.
Müll hingegen muss der Vormieter entsorgen - Steht sicher das Wort "besenrein" im Mietvertrag.
Kann schon sein ....
Dagegen machen kann man nicht viel - ausser Imunsystem stärken - hierzu reicht es aber nicht einmalig Vitamine zu sich nehmen ! :-)
Ist die Vergangenheitsform in engl. Sätzen.
Ich denke mal helfen kann dir NUR die IHK.
Ein Fortsetzen ist kaum mehr möglich - der Unterrichtsstoff ist ja schon 15 Jahre alt. Kleiner Tip: Reale Arbeitserfahrung (Arbeitszeugnisse und Empfehlungen) zählen um ein Vielfaches mehr !
Anzeigen = Polizei - natürlich nur bei eindeuticgen begründeten Vorwürfen !! Sonst ist das Verleumdung bzw. üble Nachrede.
An sonsten Tierärzte aus der Nähe oder das Veterinäramt zu Rate ziehen.
Viel Erfolg !
IHR SEIT SPITZE
DANKE !!!!!!
Beim verkauf von getränken ist man verpflichtet getrennte WCs und fliessendes Wasser nach zu weisen.
Schreib deine Frage mal dem Gewerbeaufsichtsamt ....
Vollkommend verrückte Idee: GEH ZUM ARZT !!!!!!
Damit gehtman doch nicht ins Internet !?!?!!?
Eine Unterschrift ist eine schriftliche Willenserklärung die weder leserlich noch gramatisch richtig sein muss.
In der Thorie reichen auch drei X.
Da du eine Privatperson bist und als Gelegenheitsverkäufer handelst hat die Dama dir gegenüber keinerlei Recht eine Wandlung zu verlangen !
Ausser du hast sie wissentlich getäuscht - was abe rnicht der Fall zu sein scheint.
Ruhig bleiben - eine negative Bewertung kann man meines Wissens mit einer Begründung auch löschen lassen.
Netter Kerl !
Trenn dich und erzähl es deinen Eltern - wenn er es ernst meint auch der Polizei - Erpressung ist in Deutschland ein Straftatbestand!
Die im Mietvertrag eingetragene Person besetzt das Hausrecht.
Du gibst dir ja mit dem groß geschriebenem Satz schon selbst die Antwort - oder ?