Mit einem Suchthelfer. Tolle Info, gell? Kommt man von allein nicht drauf....

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Helfen kann die Bundesnetzagentur. Beträge, die abgebucht worden sind, kann man wohl abschreiben. Wer auf solchen Mist reinfällt, ist eigentlich nicht zu bemitleiden. Selbst schuld.

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Wenn in UK verboten, wäre das sicher nicht "komplett verboten", oder?

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Dann führe mal den Beweis. Eventuell hätte sie den Schaden bei ausbleibender Vaterschaftszahlungen deinerseits gehabt, falls ein Gericht so entscheidet. Bin ich aber nicht sicher, wenn Gerichte sagen dann wahrscheinlich, daß Kondome auch so versagen können und man auch mit Kondom nicht 100%ig scher sein kann.

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Modem-Router mit WLAN, und eine Netzwerkkarte drahtlos, wenn Du keine hast.

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