Das sind natürlich legitime militärische Ziele.
Der Kreml aber auch. Und auch Putins schickes Landhaus am Schwarzen Meer.
Das sind natürlich legitime militärische Ziele.
Der Kreml aber auch. Und auch Putins schickes Landhaus am Schwarzen Meer.
Er ist deutscher Staatsbürger, er lebt auf dem Gebiet der Bundesrepublik, er unterliegt deutschen Gesetzen - da beisst die Maus keinen Faden ab.
Seine Fantastereien haben keine Bedeutung. Das sogenannte Königreich Deutschland ist genauso wenig echt wie die Karnevalsherrschaft des Kölner Dreigestirns oder die Reiche der Fantasyrollenspieler.
Nein, denn den Verzicht auf Atomwaffen hat Deutschland noch in anderen Verträgen erklärt, z.B. im 2+4-Vertrag.
Nein, das Mittelalter ist vorbei.
Schau mal hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sinus_und_Kosinus
Nicht falsch verstehen - wer sich bei seinem Gastgeber nicht benimmt, fliegt raus.
Das ist aber in der Praxis nicht immer einfach.
Wahrscheinliche eher Nachteile für diejenigen, die nicht geimpft sind.
Ja, die letzten Vorbehaltsrechte der Alliierten sind 1990 mit dem 2+4-Vertrag aufgehoben worden. Da steht in Artikel 7:
Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Dass Deutschland auf bestimmte Teile seiner Souveränität verzichtet, etwa im Zusammenhang mit der EU, beweist eigentlich nur, dass es wirklich souverän ist.
Das ist übrigens das wirkliche Wesen hinter dem Pseudonym Jan Jakob Vogelsang:
Victor Schefé (victor-schefe.de)
Man erkennt also mal wieder, wie gut sich diese Reptiloiden tarnen können.
Schau dir doch deren Disclaimer an:
World News Daily Report assumes all responsibility for the satirical nature of its articles and for the fictional nature of their content. All characters appearing in the articles in this website – even those based on real people – are entirely fictional and any resemblance between them and any person, living, dead or undead, is purely a miracle.
Also kurz gesagt: so was ähnliches wie unser Postillion....
Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, dann solltest du dir unbedingt einen Pflichtverteidiger stellen lassen (wird vom Gericht benannt).
Das ist keine Lappalie, wegen der du da angeklagt bist. Da braucht man professionelle Hilfe und Unterstützung.
Über die Prozessstrategie kannst du dich dann mit dem Anwalt beraten.
Die Vollversammlung der Vereinten Nationen mit einer Resolution (UN 217 A (III)).
Leider ist diese Resolution aber rechtlich nicht bindend.
Das ist eine Fehlinformation - fake news
Siehe z.B. hier
https://www.uniklinik-duesseldorf.de/forschung-lehre/coronavirus-forschung/forschungsprojekte/isolierung-des-sars-coronavirus-typ-2
Das kann man auf Grund des sogenannten Zitiergebotes in den entsprechenden einschränkenden Gesetzen nachlesen.
Für Corona (und ähnliches) im Infektionsschutzgesetz, hier §17 Abs 7:
....
(7) Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) werden im Rahmen der Absätze 1 bis 5 eingeschränkt.
Die Wahl des Präsidenten findet Mitte Dezember durch das sogenannte "electoral college" - die Wahlversammlung - statt.
Heute wird lediglich bestimmt, für welchen Kandidaten die Wahlmänner der jeweiligen Bundesstaaten in dieser Versammlung stimmen werden. Und das den ganzen Tag lang, vor allem, da es in den USA sechs Zeitzonen gibt. Die ersten Gemeinden an der Ostküste haben schon kurz nach Mitternacht Ortszeit abgestimmt, die Wahllokale in Hawaii dürften als letzte schließen.
Wichtig ist aber, dass heute in den Bundesstaaten auch Wahlen zum Senat (2 Senatoren je Bundesstaat) und zum Kongress stattfinden.
Denn da sitzt die eigentliche Macht in den USA.
Welche Freiheitsberaubung denn bitte?
Davon merke ich zumindest in Deutschland bisher nichts. Einen MNS kurzfristig zu tragen, ist weder eine Freiheitsberaubung noch eine unzulässige Grundrechtseinschränkung.
Der jetzt beschlossene "Lockdown light" macht meiner Meinung nach durchaus Sinn. Und niemand kann die Frage sicher beantworten, ob ein anderer Maßnahmenkatalog mehr Sinn machen würden, ober weniger strenge Maßnahmen ausreichen würden und so weiter.
Wenn du schon zitierst, dann bitte richtig.
Es wird nicht "Deutschland am Hindukusch verteidigt", sondern der damalige Verteidigungsminister Struck sagte : "Deutschlands Sicherheit wird auch am Hindukusch verteidigt".
Und das ist in einer global vernetzten Welt nicht falsch.
Außerdem muss man die Auslandseinsätze unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sehen, insbesondere dem Verbot von deutschen Alleingängen.
Denn solche Einsätze finden nur nach Parlamentsbeschluss nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz und ausschließlich auf Basis eines Mandats aus einem System kollektiver Sicherheit (UNO, NATO, EU etc.) statt.
Diese aus dem Zusammenhang gerissenen Redeschnipsel sollen jetzt genau was beweisen?
Ist alles zig-mal wiederlegt, erklärt und erläutert worden.