Das sind natürlich legitime militärische Ziele.

Der Kreml aber auch. Und auch Putins schickes Landhaus am Schwarzen Meer.

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Er ist deutscher Staatsbürger, er lebt auf dem Gebiet der Bundesrepublik, er unterliegt deutschen Gesetzen - da beisst die Maus keinen Faden ab.

Seine Fantastereien haben keine Bedeutung. Das sogenannte Königreich Deutschland ist genauso wenig echt wie die Karnevalsherrschaft des Kölner Dreigestirns oder die Reiche der Fantasyrollenspieler.

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  1. Richtig, du musst dem Kontrolleur (kann Polizei sein, oder auch Ordnungsamt) den Grund nicht sofort nennen, du kannst die Aussage verweigern.
  2. Damit ist das Ordnungsgeld aber nicht "hinfällig", das Spiel geht nur in die zweite Runde. Also schriftlicher Bußgeldbescheid mit der Möglichkeit des Einspruchs, danach wahrscheinlich Strafbefehl und im äußersten Fall Gerichtsverhandlung. Das kann ein ganz schön teurer Spaß werden.
  3. Mach dir nichts vor, derartige Verfahren werden durchgezogen werden, auch wenn es lange dauern wird. Dazu ist die Stimmung viel zu aufgeheizt.
  4. Bei deinem Beispiel mit dem Auto zahlt übrigens der Halter, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Auch da ist nix mit "hinfällig".
  5. Und als Krönung: das Ganze hat nichts mit einer "Unschuldsvermutung" zu tun, sondern mit den Rechten, die man auch als Beschuldigter in einem Verfahren hat.
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  1. Erst mal muss man wissen, wohin man abschieben will. Das ist schon schwierig, wenn keine Papiere da sind bzw. die Identität des Abzuschiebenden nicht festzustellen ist.
  2. Eine Abschiebung braucht einen aufnahmewilligen Zielstaat - daran scheitert es oft, weil die Herkunftsländer ihre eigenen kriminellen Staatsbürger nicht zurück wollen. Die kriegen dann einfach keine Papiere.
  3. Eine Abschiebung in unsichere Zielstaaten (z.B. dahin, wo Krieg herrscht) verstößt gegen die Menschenrechte, die auch Straftäter haben. Das ist wohl der Hauptgrund, weswegen die genannten Parteien gegen Abschiebungen sind.
  4. Die Rechte eines Asylanten bzw. eines subsidiär Schutzbedürftigen können nicht so einfach entzogen werden in einem Rechtsstaat.

Nicht falsch verstehen - wer sich bei seinem Gastgeber nicht benimmt, fliegt raus.
Das ist aber in der Praxis nicht immer einfach.

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Ja, die letzten Vorbehaltsrechte der Alliierten sind 1990 mit dem 2+4-Vertrag aufgehoben worden. Da steht in Artikel 7:
Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

Dass Deutschland auf bestimmte Teile seiner Souveränität verzichtet, etwa im Zusammenhang mit der EU, beweist eigentlich nur, dass es wirklich souverän ist.

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Schau dir doch deren Disclaimer an:

World News Daily Report assumes all responsibility for the satirical nature of its articles and for the fictional nature of their content. All characters appearing in the articles in this website – even those based on real people – are entirely fictional and any resemblance between them and any person, living, dead or undead, is purely a miracle.

Also kurz gesagt: so was ähnliches wie unser Postillion....

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Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, dann solltest du dir unbedingt einen Pflichtverteidiger stellen lassen (wird vom Gericht benannt).

Das ist keine Lappalie, wegen der du da angeklagt bist. Da braucht man professionelle Hilfe und Unterstützung.
Über die Prozessstrategie kannst du dich dann mit dem Anwalt beraten.

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Das ist eine Fehlinformation - fake news

Siehe z.B. hier

https://www.uniklinik-duesseldorf.de/forschung-lehre/coronavirus-forschung/forschungsprojekte/isolierung-des-sars-coronavirus-typ-2

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Das kann man auf Grund des sogenannten Zitiergebotes in den entsprechenden einschränkenden Gesetzen nachlesen.
Für Corona (und ähnliches) im Infektionsschutzgesetz, hier §17 Abs 7:

§ 17 Besondere Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung

....

(7) Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) werden im Rahmen der Absätze 1 bis 5 eingeschränkt.

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Die Wahl des Präsidenten findet Mitte Dezember durch das sogenannte "electoral college" - die Wahlversammlung - statt.
Heute wird lediglich bestimmt, für welchen Kandidaten die Wahlmänner der jeweiligen Bundesstaaten in dieser Versammlung stimmen werden. Und das den ganzen Tag lang, vor allem, da es in den USA sechs Zeitzonen gibt. Die ersten Gemeinden an der Ostküste haben schon kurz nach Mitternacht Ortszeit abgestimmt, die Wahllokale in Hawaii dürften als letzte schließen.

Wichtig ist aber, dass heute in den Bundesstaaten auch Wahlen zum Senat (2 Senatoren je Bundesstaat) und zum Kongress stattfinden.
Denn da sitzt die eigentliche Macht in den USA.

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Welche Freiheitsberaubung denn bitte?
Davon merke ich zumindest in Deutschland bisher nichts. Einen MNS kurzfristig zu tragen, ist weder eine Freiheitsberaubung noch eine unzulässige Grundrechtseinschränkung.
Der jetzt beschlossene "Lockdown light" macht meiner Meinung nach durchaus Sinn. Und niemand kann die Frage sicher beantworten, ob ein anderer Maßnahmenkatalog mehr Sinn machen würden, ober weniger strenge Maßnahmen ausreichen würden und so weiter.

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Wenn du schon zitierst, dann bitte richtig.
Es wird nicht "Deutschland am Hindukusch verteidigt", sondern der damalige Verteidigungsminister Struck sagte : "Deutschlands Sicherheit wird auch am Hindukusch verteidigt".
Und das ist in einer global vernetzten Welt nicht falsch.  

Außerdem muss man die Auslandseinsätze unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sehen, insbesondere dem Verbot von deutschen Alleingängen.
Denn solche Einsätze finden nur nach Parlamentsbeschluss nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz und ausschließlich auf Basis eines Mandats aus einem System kollektiver Sicherheit (UNO, NATO, EU etc.) statt.

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Diese aus dem Zusammenhang gerissenen Redeschnipsel sollen jetzt genau was beweisen?
Ist alles zig-mal wiederlegt, erklärt und erläutert worden.

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