Es gab mal auf der Website von RunnersPoint einen sehr guten Online-Test genau dafür. Nachdem die aber von Footlocker übernommen wurden und nach ein paar Jahren als Unternehmen und Marke eingestampft wurden, weiß ich nicht, ob der Test jetzt bei Footlocker Deutschland auf der Website zu sehen ist.

Ansonsten hat die Fachliteratur jede Menge derartige Hinweise und Tipps, also Magazine wie RunnersWorld, Bücher u.a.. Den Beurteilungen von Verkaufspersonal würde ich, wie xNevan, auch nicht trauen. Selbst wenn die dich im Laden ein paar Meter in den Schuhen laufen lassen, können Sie, und das nur bei ausreichender Erfahrung, lediglich sehen, wie du auftrittst (Impact). Ansonsten haben die oft Vorgaben, welche Schuhe momentan abverkauft werden sollen.

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Mit Milch allein wird das nicht werden. Zumindest der Ernährungsplan sollte sehr gut konzipiert sein. Das Training natürlich auch.

Bei ernsthaftem Interesse gerne mal hier gucken

Maßgeschneidertes Fitness- und Athletik-Training mit Online Coach (timathletics.de)

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Nach 35 Jahren regelmäßigem Langlauf mit insgesamt so ca. 26.000 KM muss ich klar sagen, dass man diese 3 Auswahloptionen so einfach und schnell nicht in Betracht ziehen sollte.

Auf jeden Fall ist vorab eine genaue Analyse der individuellen (orthopädischen) Gegebenheiten durchzuführen. Dazu gehören - nur beispielhaft angeführt - Größe, Körpergewicht, mögliche Fußfehlstellungen (Senk, Spreiz, Knick), Ausmaß der Pronation, Bewegungsfreiheit der Sprunggelenke, Unterschenkel-Symmetrie, evt. Hüftgelenk-Fehlstellungen und auch zurückliegende Verletzungen, OPs (z.B. Meniskus) etc..

Auf keinen Fall sollte man die Laufschuhe nach Farbe, Preis, Empfehlungen vom Lauf-Kumpel ("habe ich mir auch gerade gekauft") oder ähnlichen Kriterien auswählen.

VIEL ERFOLG UND ENJOY THE RUN!

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Das Mining ist in jedem Fall eine gewerbliche Tätigkeit und muss vor Beginn der Tätigkeit angemeldet werden (Gewerbeanmeldung bei der jeweiligen Stadtverwaltung). Mit dem Start der gewerblichen Tätigkeit wird man auch steuerpflichtig. Grundsätzlich entstehen mit der Tätigkeit eine Umsatzsteuer-Pflicht, eine Gewerbesteuer-Pflicht, je nach Rechtsform auch eine Körperschaftsteuer-Pflicht und bei Einkünften oberhalb des Grundfreibetrags natürlich auch eine Einkommensteuer-Pflicht. Die Fälligkeiten sind dabei allerdings unterschiedlich, was sich in deinem betrieblichen und (für die ESt.) im privaten Cash Flow bemerkbar macht.

Soll das Mining in Deutschland stattfinden? Bei den Strompreisen? Vielleicht vollständig autonom mit eigener PV-Anlage? Schon den Business Plan dafür angefertigt?

VIEL ERFOLG!

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Nein noch nicht

Einmal unterstellt, dass sich das Unternehmen professionell beim Recruiting verhält, ist man mit der Einladung zum Probearbeiten auf der sog. "Shortlist" gelandet. Im Normalfall geht es dann um die besten ca. 3 oder 4 Kandidaten/innen.

Überprüft wird damit zum einen die Kompetenz in der Praxis, zum anderen aber auch der unternehmerische und charakterliche Fit im möglichen zukünftigen Arbeitsumfeld (Umgang mit Kollegen und mit den Schnittstellen zu anderen Bereichen/Abteilungen/Kunden etc.).

AUF JEDEN FALL VIEL ERFOLG!

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Wie hier schon erwähnt geht es heutzutage bei weitem nicht mehr so formal zu.

Als Richtlinie kann gelten, was man im Berufsalltag in genau dem (neuen) Job tragen würde. So kann man sich dann auch im Vorstellungsgespräch kleiden, vorausgesetzt, dass man während der Arbeit nicht eine ganz bestimmte Berufs- oder Schutzkleidung tragen muss.

Ein Anzug wäre hier wohl "drüber", ein Auftritt in Shorts und Schlappen "drunter" (habe ich tatsächlich mal erlebt und es ging um einen Controller-Job!!!)

AUF JEDEN FALL VIEL ERFOLG!

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Hierzu wurden ja bereits richtige Antworten im Sinne von Betriebsaufwand/-kosten, Umsatzsteuer-Effekte und zu versteuernder Gewinn gegeben.

Als Ergänzung und um auch ganz eng an der Fragestellung zu bleiben, es gibt keine Kostenpauschale i.H.v. 350,- Euro (brutto oder netto), die das Finanzamt z.B. für Bürobedarf "erstattet".

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Mal unterstellt, dass das Unternehmen seriös ist und professionell mit den Bewerbern/innen umgeht, ist man auf der sog. Short List gelandet. D.h. man ist unter den letzten Kandidaten, die aus Sicht des Unternehmens für den fraglichen Job in Frage kommen.

Von daher, herzlichen Glückwunsch und weiterhin viel Erfolg!

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Es gibt einige gute und sehr gute Anleitungen zu Canva in englischer Sprache auf YouTube. Würde das helfen?

Falls ja, einfach die passenden Keyword in die Suche eingeben. z.B." Canva guide for starters"; "Canva first steps"; "how to create your cv in Canva" u.ä.

Viel Erfolg!

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Das klingt zunächst tatsächlich sonderbar.

Für eine Analyse müsste man die Stellenangebote, auf die du dich beworben hast, neben die Dokumente/Dateien legen, mit denen du dich beworben hast.

Auf der Basis der Ergebnisse sollten dann die nächsten (neuen) Bewerbungen erstellt werden.

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Dass sich die BGHW meldet ist bei einer "one-man-band-Gründung" eher ungewöhnlich und kann eigentlich nur im Zusammenhang mit den Angaben in der Gewerbeanmeldung oder evtl. auch bei der steuerlichen Erfassung (Fragebogen vom Finanzamt) stehen.

Auf jeden Fall empfehle ich, zunächst eine telefonische Klärung zu versuchen.

Im Zweifel oder wenn die BG dann darauf besteht, sollte die Betriebsbeschreibung ausgefüllt werden.

Bei einer Nicht-Reaktion wird die BGHW nachhaken.

VIEL ERFOLG!

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Hier ist leider alles möglich. Ich hatte Kunden-Unternehmen, die derartige Fehler nicht akzeptiert haben und auch solche, die darüber hinweg gesehen haben.

Tatsächlich sollte eine professionelle Beurteilung der Bewerbung aber bedeuten, dass die Bewerbung berücksichtigt werden sollte. Denn eine Prognose zum zukünftigen beruflichen Erfolg in der neuen Position lässt sich aus diesen eher unbedeutenden Fehlern nicht herleiten.

Es stellt sich also für dich die Frage, wie professionell der zukünftige Arbeitgeber bei der Personalauswahl tatsächlich ist. Allerdings wird meistens der wahre Grund im Falle einer Absage verschleiert, z.B. mit Bemerkungen wie "andere Bewerber erfüllen die Anforderungen noch besser" etc.

AUF JEDEN FALL VIEL ERFOLG!

Bei tiefergehendem Interesse gibt es hier noch ein paar Blogbeiträge zu Bewerbungsgesprächen und auch einen Ratgeber zu den Fragen in Vorstellungsgesprächen

Hilfen für Bewerber - von der Suche bis zur Entscheidung (pilgerpersonal.de)

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In der Überschrift ist von einem Dienstvertrag die Rede, im Text dann von einem Werkvertrag. Das sind sehr unterschiedlichen Vertragstypen.

Sollte der Fahrer tatsächlich Mitarbeiter sein, bedeutet das, dass er angestellt ist und einen Arbeitsvertrag hat. Möglich ist, je nach Auslastung, hier evtl. auch eine halbe oder 3/4 Stelle, evtl. sogar nur eine Anstellung in Form eines Minijobs passend.

Arbeitsverträge für angestellte Mitarbeiter sind vom Typus her Dienstverträge.

Wäre der Fahrer selbständig und hat mehrere Kunden, wäre er aus deiner Sicht ein freier Mitarbeiter (Freelancer). Mit dem würdest du einen Dienstvertrag über die zu erstellenden Leistungen vereinbaren, der u.a. auch die Vergütung regelt.

Einen Werkvertrag dürfte der Freie MA sehr wahrscheinlich nicht akzeptieren, da dann typischerweise ein Erfolg geschuldet wird und vom Erfolg dann auch seine Bezahlung abhängig ist.

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Neben den Kosten für die Gewerbeanmeldung können weitere Kosten im Zusammenhang mit der Gründung entstehen, und zwar in Abhängigkeit von der gewählten Rechtsform. Wird z.B. eine GmbH gegründet (die dann gewerblich tätig ist), entstehen Kosten für die notarielle Beurkundung und den Eintrag ins Handelsregister. In dem meisten Fällen auch für die Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags. Im Verlauf der weiteren Geschäftstätigkeit entstehen dann zumindest Kosten für die Buchführung, für Jahresabschlüsse und Steuererklärungen.

In der Rechnung der IHK ist i.d.R. eine Frist für die Zahlung gesetzt. Sollte diese fehlen findet die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen Anwendung.

Übrigens kann auf der Basis der Angaben im hier schon erwähnten steuerlichen Erfassungsbogen auch ein Bescheid zu zu leistenden Einkommensteuer-Vorauszahlungen ergehen. Die sind quartalsweise fällig und belasten natürlich die (private) Liquidität. Auf der anderen Seite ist es durchaus legitim und realistisch, z.B. für das Jahr 1 einen Verlust und für das Jahr 2 ein ausgeglichenes Ergebnis in den Bogen einzutragen.

Meine dringende Empfehlung ist, vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Businessplan zu erstellen. Der enthält auch immer eine Finanz- und Cash Flow-Planung. Das hilft sehr.

VIEL ERFOLG!

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Das ist leider seit Jahrzehnten eine übliche Masche.

Im Fall neu gegründeter Kapitalgesellschaften werden für solche Zwecke einfach die Handelsregister nach Neu-Eintragungen durchstöbert. Das ist also nicht schwer.

Die Städte bzw. Gebietskörperschaften treten ebenfalls Anbieter von Adressdaten mit Zusatzinformationen auf. Möglicherweise nicht alle, aber doch viele.

Die eigenen Lieferanten oder auch Online-Portale, wo sich das neue Unternehmen registriert, kommen auch in Frage.

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Ich habe aktuell ein sehr ähnliches Personalsuch-Mandat mit einem meiner Kunden vereinbart und genau diese Frage auch mit ihm diskutiert.

Es ist ohne Zweifel eine akademische Ausbildung gemeint, d.h. in diesem Fall wird also explizit ein Ingenieur oder ein Bachelor (evtl. auch mit zusätzlichem Master-Abschluss) gesucht.

Wurde das Anforderungsprofil oder die Stellenausschreibung nicht sonderlich professionell erstellt, wurde über diesen Aspekt aber evtl. nicht nachgedacht. Ein Nachfragen wäre dann natürlich angebracht. Man muss in diesem Fall herausfinden, wer die verantwortliche Person für die fragliche Personalsuche ist. Vielleicht lässt sich das über ehemalige Kollegen herausfinden.

Bei Interesse gibt es hier noch einige Tipps und Tricks zu Bewerbungen, Vorstellungsgesprächen etc.

Hilfen für Bewerber - von der Suche bis zur Entscheidung (pilgerpersonal.de)

AUF JEDEN FALL VIEL ERFOLG!

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Kurz zusammengefasst:

Ein Gewerbeschein, also die Anmeldung eines Gewerbes, bestätigt nur den formellen Akt der Legitimierung einer bestimmten Form einer selbständigen (unternehmerischen) Tätigkeit. Ein Zusammenhang mit Reichtum oder reich werden (wie auch immer man das definieren würde) besteht nicht.

Ob man geschäftlichen Erfolg hat (und damit die Aussicht auf Reichtum) hängt von der Tätigkeit selbst ab. Ganz grob betrachtet von der Differenz aus Umsatz minus Kosten. Das ergibt dann den Gewinn vor Steuern (wiederum grob betrachtet).

Ob die Formel für das eigene Gewerbe auf geht, also erfolgreich ist, sollte man durchrechnen. bevor man startet. Also erstmal einen Business Plan bzw. eine Unternehmensplanung erstellen.

Das machen eigentlich auch alle, die nicht in Form von Hauruck-Artistik ein Geschäft starten bzw. ein Unternehmen gründen wollen.

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Der kurzen Beschreibung der Anforderungen nach soll es wohl eine integrierte Lösung sein, die zumindest die Module/Funktionen Warenwirtschaft, Fakturierung und idealerweise auch die Buchführung (am besten vollständig) umfasst. Und eine Schnittstelle zu Mobilgeräten, hier iPad, sollte auch vorhanden sein.

Das ist insgesamt dann schon etwas umfangreicher und leider kostenlos m.W. nicht möglich.

Mein Vorschlag wäre, zunächst ein echtes Pflichtenheft zu erstellen, und das dann gegen das Angebot an solchen Software-Lösungen abzugleichen.

AUF JEDEN FALL VIEL ERFOLG!

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Diese Frage taucht hier öfter auf.

Eine meiner Antworten kann man hier nachlesen

Wie lange muss ich auf eine Antwort nach 2 Vorstellungsgespräch warten? (Einstellungen, Bewerbungsgespräch) - gutefrage

Ich drücke die Daumen!

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