Das ist problematisch. Selbst wenn du jetzt einen neuen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde machen lässt, muss dieser erst bei der Bundesdruckerei bestellt werden. Bearbeitungszeit sind dort in der Regel drei bis vier Wochen. Ohne Aufenthaltstitel kannst du eventuell ausreißen, allerdings ist die Wiedereinreise nicht möglich.

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Erfahrungsgemäß sollte dies keine Probleme geben. Wichtig ist dass der alte und neue Pass mitgeführt wird sowie der Aufenthaltstitel. Dadurch wird zum 1 nachgewiesen, dass die Passpflicht erfüllt ist und das auch er im Besitz eines Aufenthaltstitels ist welcher gültig ist. Bei einem unbefristeten Aufenthaltstitel wird die Gültigkeit auch nicht durch Ablauf des Passes berührt.

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Einen vorläufigen Aufenthaltstitel als Ersatz für den unbefristeten gibt es leider nicht. Bei einem befristeten Aufenthaltstitel besteht die Möglichkeit, eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten. da bei einem unbefristeten Aufenthaltstitel aber kein Antrag mehr gestellt werden muss, ist diese nicht möglich. Wenn du aber deinen alten und neuen Pass besitzt und den aktuellen Aufenthaltstitel dabei hast auch wenn dieser noch nicht erneuert wurde, kannst du trotzdem reisen.

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