Nach deutschem Recht muss er nicht! Der Beichvater besitzt als Seelsoger das Zeugnisverweigerungsrecht!
Zusätzlich ist ein kath. Pfarrer an das kanonische Recht (Kirchenrecht der kath. Kirche gebunden). Dort darf er auf keinen Fall das Beichgeheimnis brechen. Es würde die Exkommunikation erfolgen.
Can. 983 — § 1. Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten.
§ 2. Zur Wahrung des Geheimnisses sind auch, falls beteiligt, der Dolmetscher und alle anderen verpflichtet, die auf irgendeine Weise aus der Beichte zur Kenntnis von Sünden gelangt sind.
Can. 984 — § 1. Ein Gebrauch des aus der Beichte gewonnenen Wissens, der für den Pönitenten belastend wäre, ist dem Beichtvater streng verboten, auch wenn jede Gefahr, daß etwas bekannt werden könnte, ausgeschlossen ist.
Can. 1388 — § 1. Ein Beichtvater, der das Beichtgeheimnis direkt verletzt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; verletzt er es aber nur indirekt, so soll er je nach Schwere der Straftat bestraft werden.
(Ich verstehe nicht, wie man hier schon mal gesendete Beiträge wieder löschen kann..
und warum werden meine Beträge zeitlich falsch eingeordnet? Wieso ist mein Beitrag plötzlich in der Mitte?)