'1. … Wie würdet ihr dazu Stellung beziehen?
Einer der Hauptprobleme der Weimarer Verfassung war, dass sie Diktatoren innerhalb eines demokratischen Rahmen zuließ, diese Diktatur konnte zum einen vom Reichspräsident (präsidentielle Diktator) oder vom Reichstag ausgehen (parlamentarische Diktatur)
Die Diktatur kommt nicht bloß wegen einem Artikel – in diesem Fall Art. 48 – zustande, sondern aus der Kombination verschiedener Artikel.
Der Reichspräsident könnte allein mit dem Art. 48 noch keine Diktator einrichten wie es ab ca. 1930 durch die Präsidentialkabinett Gang und Gebe war. Denn der Reichstag hatte immer noch die Chance, die Regierung und Reichspräsident zu stürzen und den Art. 48 außer Kraft zu setzen.
Die diktatorische Stellung eines Präsidentialkabinetts kam erst durch die Kombination der Art. 25, 53 und 48 zustande.
Art. 25 -> Reichspräsident kann Reichstrag auflösen (kein Hindernis mehr)
Art. 53 -> Reichspräsident kann Reichskanzler ernennen, der seine Reichsminister benennt. Die Reichsregierung kann ihre exekutive Arbeit aufnehmen (Gesetze ausführen)
Art. 48 -> mit der Notverordnung ist es dem Reichspräsident und somit der Reichsregierung möglich, die legislative Aufgabe, die eigentlich der Reichstag hat, wahrzunehmen (Gesetze entwerfen und verabschieden)
Eine diktatorische Stellung des Parlaments (Reichstag) wäre durch die Kombination der Art. 43, 54 und 48 zustande gekommen.
Art. 43 -> der Reichstag kann mit einer 2/3 Mehrheit den Reichspräsidenten stürzen
Art 54 -> der Reichstag kann die Mitglieder der Reichsregierung zum Rücktritt zwingen. Dadurch, dass es keinen Reichspräsident und Reichskanzler im Amt mehr gibt, muss der Reichstag die Vertretung des Reichspräsidenten (Art. 51) durch ein Gesetz festlegen, welcher dann ein neuer Reichskanzler ernennen kann
Art. 48 -> die Notverordnung kann durch den Reichstag außer Kraft gesetzt werden Der Reichstag kann somit mit seinen eingesetzten Reichskanzler regieren. Die Reichsgesetze würde der Vertreter der Reichspräsidenten unterzeichnen und verkünden.
Daraus ergibt sich, dass entweder der Reichstag oder Reichspräsiden eine Diktatur bis zur Wiederwahl des anderen Reichsorgans einrichten könnte. Danach kommt es drauf an, wer wen zuerst wieder stürzt.
Ein parlamentarische Diktatur ist zudem extrem unwahrscheinlich, da man erstmal die Mehrheiten im Reichstag haben muss. Jedoch konnte ab 1932 jede Reichsregierung mit den Stimmen der KdP und NSDAP (radikale Parteien) gestürzt werden.
'2. … Wie schätzt ihr das ein?
Die Demokratie war nicht durch die Siegermächte diktiert, sondern kam vom Volk (Novemberrevolution).
Ein Rückgang zur Monarchie wäre nicht möglich gewesen, da sich die politische Meinung schon zu sehr zersplittert hatte, von rechtsextrem bis linksextrem. Die Parteien waren im Verfassungsgeflecht weitestgehend etabliert. Die Einsetzung eines Monarchen wäre sehr unrealistisch gewesen, eher die Diktator einer Gruppe wie die NSDAP.
'3. In den Präsidialkabinetten war der Gebrauch des Art. 48 Gang und Gebe, was sind Gefahren, die sich bei langfristigem Gebrauch auftun?
Die Gefahr die sich aus dem Dauerhaften Gebrauch des Art. 48 ergibt, ist die Möglichkeit, eine vollständige Diktator zu erreichten, indem man die politische Opposition ausschaltet. Die Nazis haben durch den längeren Gebrauch des Art. 48 alle verbleibenden demokratischen Elemente ausgeschaltet und die Weimarer Republik zu einem Polizeistaat umgewandelt.