Hallo liebe Leute,
ich soll eine Arbeit schreiben zu folgendem Fall und hab echt kein Plan:
M soll für V eine wohnung verkaufen. M erstellt ein Expose und vereinbart Besichtigungstermine, erst mit dem Interessenten I, dann auch einen mit V und I zusammen. Erst danach schickt V den Auftrag, indem eine Provision ugesichert wird (+ Alleinauftrag und Doppelvertretung ), unterschrieben zurück. M öchte nun einen Kaufvertrag in Auftrag geben. V und I schließen aber den Vertrag ohne M und V verweigert die Provision.
M verklagt V.
Wie kann ich V verteidigen?
meine Idee: der Maklervertag ist ja erst zustande gekommen, nachdem die Leistungen schon erbracht wurden. Der Vertrag gilt ja praktisch für zukünftige Leistungen, sie sind nicht nachträglich vereinbart.
2.Idee: bis zur Unterzeichnung des Vertrages war ggf. die doppeltätigkeit des M dem V nicht bekannt.
3.Idee: Doppeltätigkeit geht nicht mit alleinauftrag (???)
ich suche schon den ganzen tag passende Urteile aber die resultate sind gleich null.
was meint ihr? oder kennt ihr ein urteil dazu ?