ich wohne in einem 8 parteien-mietshaus mit aufzug.
heute bin ich über schuhe gestürzt, die vor dem eingangs--bzw.außgangsbereichs der aufzugstüre standen, weil mein nachbar immer seine schuhe vor die wohnungseingangstüre stellt. das ist nun zum 2. mal passiert, mitunter stehen(trotz des 2-personenhaushaltes) 10 paar schuhe dort, worüber man des öfteren fällt.
wer haftet,--muss nun zum arzt, kann nur hümpeln. haftet der hauseigentümer, oder der mieter? wer ersetzt mir diese schmerzen?
habe versucht mit dem mieter zu reden--bitter:es sind italiener und sagen : wir dürfen unsere schuhe vor die türe stellen, der vermieter hat es erlaubt.
doch nun, im schadenfalle: wer haftet nun, denn ich habe die schmerzen.