Hallo, wenn deine Tochter nicht will, dann solltest du sie nicht schicken. Es kann doch dein Sohn alleine fahren, und wenn er zurück möchte , dann kommt er. Wenn du zum Jugendamt gehst, sie werden dich unterstützen, denn der Wille des Kindes steht an erster Stelle. Wenn dei Ex dann unfair wird, dann weil er wohl insgeheim weiss, das er was falsch macht. Tu das deiner Kleinen nicht an. Rede mi deinem Sohn, ob er alleine fahren möchte und vielleicht ist dein Ex ja doch ein bisschen einsichtig, es sind schliesslich Ferien und die armen Kinder wenn sie um 20h00 zu Bett müssen- da gehen andere noch Eis essen mit ihren Rabenmüttern!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Nein, das ist eine Lapalie deine Bewährung im Zusammenhang mit Sorgerecht. Die Kinder haben deswegen ja nicht gelitten. Er kann es natürlich beantragen, das er es bekommt, die Chance ist nur gegeben, wenn die Kinder bei dir nicht gut aufgehoben wären- und selbst dann geht man nicht mit der Brechstange heran sondern würde dir Hilfe geben, bevor man irgendwelche Schritte gegen dich unternimmt. Auch bei Unterstellungen- keine zu grossen Sorgen machen, denn das machen einige gerne, um Recht zu bekommen- so einfach geht das aber nicht. Keine Sorge- das Sorgerecht bleibt bei dir- nur ein Typ, erkundige dich genau, was du darfst und was nicht, denn es scheint ja schon für solche Kleinigkeiten Probleme bei euch aufzutauchen, dann wird es bei wichtigeren Fragen wie z.Bsp. Schule..; sicher Probleme geben.
da hast du aber was falsches gelesen. Umgangsrecht ist BESUCHSZEIT das hat mit Unterhalt nichts zu tun.
Yes- es ist Unterhalt für das KIND.
Nein das müssen sie nicht, mit 22 Jahren, da ist sie für sich alleine verantwortlich. Sie muss beim Sozialamt... um Unterstützung ersuchen.
Das hängt von der Nationalität des Kindes ab, ob ihr seit Geburt gemeinsames Sorgerecht habt, oder nicht, in Deutschland ist es alleine die Mutter bei unverheirateten Paaren. Der Vater hat aber immer das Recht und das ist auch richtig so, solange er gut ist zu dem Kind, es regelmâssig zu sehen, und im Interesse des Kindes sollte dieser Kontakt auch gegeben werden, es sei denn er verhält sich unverantwortlich, dann kannst du handeln. Unterhalt- hägnt davon ab, wielange ihr zusammen gelebt habt, aber darauf sein Leben aufbauen, das ist zu dünn. Es wird Unterhalt für das kInd festgelegt, das ist normal. Am Besten, das Jugendamt integrieren und sie sagen die nötigen Schritte, die rechtlich zu beachten sind. Auch in der Übergansphase, wo noch keine Besuchsregelung vom Richter festgelegt ist... Hilfe von der Arge? Das musst du da fragen und dein Einkommen darlegen. Sie entscheiden, ob du Hilfe bekommen kannst oder nicht- aber glaube nicht, das sie für dich dein Leben leben, da musst du schon selber Biss haben.
von de rechtlichen Seite kannst du umziehen, bei einem Schulwechsel müsste der Mitsorgeberechtigte zustimmen. Was wäre mit einem Kompromiss? Deine Tochter versucht es bei ihrem Vater und sollte dies nicht gehen, dann holst du sie zu dir?
hallo, das Sorgerecht kann man immer zurückbekommen, als leiblicher Elternteil. Die Vergangenheit ist da massgeblich. Warum wurde entzogen?wie lange? Wohin will das KInd - wo will es leben?.... Jugendamt ganz wichtig, sie k¨nnen viel machen und einen Anwalt fragen der das Verfahren einleitet, aber am Wichtigsten ist schon das Jugendamt. Die Sozialberichte wiegen schwer und die Meinung des <<kindes, welches immer bei Sorgerechtsentscheidungen gefragt wird.
hallo, er kann am besten zum Jugendamt gehen und die Situation schildern, er soll aber darauf hinweisen, das er die Familie nicht zerstören will und sachte Hilfe in Anspruch nehmen will. Ansonsten kann er ausziehen und das Jugendamt hilft ihm dabei und schirmt ihn finaziel ab. Hat er noch jüngere Geschwister?
das Jugendamt im Herkunftsland macht es einfach nur bequem. Dazrum verweisen sie mich weiter auf freiwillige Zusammenarbeit! so sieht das also aus, wenn ein Kind pornografische Aufnahmen über sich ergehen lassen muss? Dann wird noch dazugedichtet, das es die Mutter nur als Vorwand verwendne möchte? So langsm verstehe ich, wie krank die Gerichte oft denken. Die armen Kinder- hier sind wiedermal die Täter die Opfer? der arme Papa
du kannst in Berufung gehen. Das ist aber schon ein scharfes Urteil- da haben sie sich ja wieder angestrengt- sehr zum Wohle des Kindes, wenn es eine Aussage gemacht hat. Schalt aber auch das Jugendamt ein- frag einen Sozialbericht... Das Jugendamt musst du auf deiner Seite haben, es kommt öfters vor, das die in der ersten Instanz nach Schema F urteilen und gar nicht grossartig weiterdenken. Wenn du dich am meisten um die Kinder gekümmert hast- dann bekommst du in der Regel auch zumindest das gemeinsame Sorgerecht-aber sicherlich nicht entzogen!!Nimm dir vor allen Dingen einen guten Anwalt- ruf beim Frauenhaus in deiner Umgebung an und bitte sie, das sie dir helfen, sie bieten auch Schutz für Kinder, falls es nicht zum Vater will. Die arbeiten alle mit einem spitzen Fachanwalt zusammen, wenn du ihnen die Situation nett schiderst- dann nennen sie in der Regel einen Namen, und dann bist du an einer guten Adresse. Du hast ne ganz schwere Zeit vor dir- hol dir aber unbedingt das Jugendamt mit ins Boot, ohne gehts nicht.
hallo, nein so einfach ist es ja zm Glück doch nicht - die kinder sind bei mir aufgewachsen und jetzt hab ich einen Fehler gemacht und die kinder sollen auch im Herkunftsland gewaltsam von mir weggerissen werden? Nein, ich muss mich mit ihen dort aufhalten, bis ein dortiges Gerichts das Aufenthaltsbestimmungsrecht an mich alleine gibt-zu ihm kommen sie nicht, das haben die Gericht bereits festgestellt. Und eine Nacht und Nebel aktion ist ein gewöhnlicher Umzug nicht. Es ist Unwissenheit mit fatalen Folgen. Leider. Und der liebe Papa hat nun seine Liebe entdeckt, denn die Kinder interessieren ihn nicht-dafür macht er das ja, das hat er mir schon am Telfon gesagt, er zerstört mich wo er nur kann. Und ich kann mir dn Hintern abwischen mit seiner Aussage, da ich im Unrecht bin. So schauts aus!!!!!!!
das ist ja zum weinen, was die sich da erlaubt. Solange ihr vom Richter keine Festlegung über das esuchsrecht habt, verläuft alles chaotisch und ist von der Gutmütigkeit der Mutter ziemlich abhähngig. LEIDER. Versuch im Guten und ganz ruhig mit ihr zu reden, dass du ihr nicht das Kind wegnehmen willst und das sie nicht auf seinem Rücken einen Krieg anfangen soll. Es ist doch das Beste für dein Kind, wenn er scih bei beiden gerne aufhält-versuch es ihr sachte klarzumachen.
nein- du solltest beim Jugendamt oder Jugendrichter festlegen lassen, das dein Sohn es wünscht bei dir zu leben und die Alimente ist Unterhaltsgeld für ihn-er lebt aber bei dir. Also bekommst du für ihn Alimente. Wer bezieht denn das Kindergeld? Das steht dir auch zu, da er bei dir ist.
die Chancen stehen denkbar schlecht für den Vater- ganz schlecht. Er bekommt nicht das alleinige Sorgerecht auf deisem Sachverhalt das Aufenthaltsbestilmmungsrecht nur schwierig. Was möchte denn der Junge wirklich und wie alt ist er?
Mit den Verletzungen zum Arzt und bestätigen lassen, sonst streitet er es vor Gericht ab und dann stehst du da. Dann machst du das schon richtig, Jugendamt und Jugendrichter. Sollte es für den Arzt zu sp¨£at sein, dann Psycholgen vom Jugendamt anfragen, ist kostenlos und er kann das auch bestätigen. Die Chancen stehen sehr sehr gut und ich würde an deiner Stelle sofort das freie Umgansrecht abnehmen lassen und begleiteten Besuch anordnen lassen- auch über oben genannte Stellen.
der Vater muss das Kind zu bestimmten Zeiten sehen können, die das Gericht bei der Scheidung festlegt oder ihr beantragt dies festzulegen. Achtung::: bei gemeinsamen Sorgerecht, muss bei allen wichtigen Entscheidungen, wie Einschulung, Umschulung, Namensänderung, aber vor allem Umzug ins Ausland der Mitsorgeberechtigte seine Zustimmung geben.Sollten Unstimmigkeiten entstehen, dann muss zietig genug der zustândige Jugendrichter eingeschaltet werden und dort wird das nötige veranlasst. Am Besten aber gleich bei Trennung da Aufenthaltsbestimmungsrecht anfragen, das ist ein Teil vom Sorgerecht und wird ohne weiteres dem Elternteil zugesprochen, wo das Kind ständig wohnt. Die Grosseltern können ein Umgansrecht fragen, wenn sie sich bisher viel um das Kind gekümmert haben. Am wichtigsten ist aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das alleinige Sorgerecht beim Anwalt fragen, ob sies überhaupt an nur einen zugesprochen wird, da man seit neuem, meisten beiden zuspricht und nur im Streit noch einem. das azuändern im Nachhinein wird wohl leider ziemlich teuer. Rund 4500Eur. Mit allem drum und dran.
wenn du nicht ganz schnell kein bei gibst und aufhörst Druck auszuüben, dann wirst du noch ne Vaterschaftsanerkennung machen lassen müssen. Du hast nur die Möglichkeit dich im Guten mit ihr zu einigen. Das alleinige Sorgerecht hat sie natürlich bei unverheirateten. Sie braucht dich ja nicht mal als Vater anzugeben.Selbst das gemeinsame Sorgerecht wird dir nicht das Recht geben, ihr das Kind abnehmen zu lassen- denn darauf soll es doch letztlich hinauslaufen, falls sie nicht damit klar kommt und das sp£ürt sie- versuch ihr zu verstehen zu machen, das man ein Kind nicht als Machtball einsetzt- das ist kein Spielzeug. Geh so nicht vor; da bist du chancenlos. Hilf ihr und viel viel Kraft .
Ja es gibt Möglichkeiten. Er kann das Jugendamt aufsuchen und sie helfen ihm, auch die Schwiegereltern müssen ihn unterstützen und beim Jugendamt alle nötigen Angaben machen, dann findet sich eine Lösung zu seinem Wohle.
ja für dich ändert sich nix