Vielen Dank für die Antwort. Beantwortet den grössten Teil meiner Frage. Lediglich bei Insolvenz des Versandhauses . . .
Antwort von VollstreckerinVollstreckerin Sie können der Lastschrift bis zu 6 Wochen widersprechen und dann wird sie** in jedem Fall zurückgebucht, auch wenn das Versandhaus inzwischen insolvent** ist
Ist dies bei Insolvenz tatsächlich sicher? - Habe Nachstehendes dazu gefunden, kann jedoch nicht wirklich beurteilen, ob dies auf oben geschilderten Fall zutrifft:
... ist der Lastschriftwiderspruch, der ersichtlich aus nachträglicher Zahlungsreue im Hinblick auf die Insolvenz des Einziehenden erfolgt ist, als rechtsmissbräuchlich und damit nach BGH NJW 1979, 1652 unwirksam anzusehen.
"Ein Schuldner, der den Widerspruch zu dem Zwecke einlegt, Zahlungen auf begründete und von seiner Einzugsermächtigg. gedeckte Gläubigeransprüche rückgängig zu machen, die er, wenn er sie überwiesen hätte, nicht mehr hätte rückgängig machen können, nutzt die ihm seiner Bank gegenüber zustehende Widerspruchsmöglichkeit zweckfremd aus und handelt sittenwidrig.
Diese Rechtsauffassung wurde in vergleichbaren Fällen z.B. LG Berlin (Urteil vom 10.11.2009, Az.: 21 S 4/09 und LG Hamburg (Urteil v. 6.2.09 AZ 317 S 89/08 bestätigt.
Somit ist ein Lastschriftwiderspruch, der im Hinblick auf die Insolvenz des Einziehenden zum Zwecke der Verlagerung des Insolvenzrisikos erfolgt, sittenwidrig und nichtig.
Wie wäre dies zu verstehen, wenn die Ware bereits zurück gesandt ist?