Vielen Dank für die Antwort. Beantwortet den grössten Teil meiner Frage. Lediglich bei Insolvenz des Versandhauses . . .

Antwort von VollstreckerinVollstreckerin Sie können der Lastschrift bis zu 6 Wochen widersprechen und dann wird sie** in jedem Fall zurückgebucht, auch wenn das Versandhaus inzwischen insolvent** ist


Ist dies bei Insolvenz tatsächlich sicher? - Habe Nachstehendes dazu gefunden, kann jedoch nicht wirklich beurteilen, ob dies auf oben geschilderten Fall zutrifft:

... ist der Lastschriftwiderspruch, der ersichtlich aus nachträglicher Zahlungsreue im Hinblick auf die Insolvenz des Einziehenden erfolgt ist, als rechtsmissbräuchlich und damit nach BGH NJW 1979, 1652 unwirksam anzusehen.

"Ein Schuldner, der den Widerspruch zu dem Zwecke einlegt, Zahlungen auf begründete und von seiner Einzugsermächtigg. gedeckte Gläubigeransprüche rückgängig zu machen, die er, wenn er sie überwiesen hätte, nicht mehr hätte rückgängig machen können, nutzt die ihm seiner Bank gegenüber zustehende Widerspruchsmöglichkeit zweckfremd aus und handelt sittenwidrig.

Diese Rechtsauffassung wurde in vergleichbaren Fällen z.B. LG Berlin (Urteil vom 10.11.2009, Az.: 21 S 4/09 und LG Hamburg (Urteil v. 6.2.09 AZ 317 S 89/08 bestätigt.

Somit ist ein Lastschriftwiderspruch, der im Hinblick auf die Insolvenz des Einziehenden zum Zwecke der Verlagerung des Insolvenzrisikos erfolgt, sittenwidrig und nichtig.


Wie wäre dies zu verstehen, wenn die Ware bereits zurück gesandt ist?

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Kann man das mit der stillschweigenden Abnahme, ab Einzug auch in diesem Fall so sehen. Ich habe mich vertan, Einzug war Dez.05 - plus 5 (?) Jahre = Dez.2010 ?

Die Zimmerei hat ja eigentlich nur das Haus, mit den Zwischenwänden, Decken usw. gebaut.

Fliesen, Türen, Küche, Tapeten und sonstiger Innenausbau wurde selbst organisiert.

Somit wären die Arbeiten der Zimmerei eigentlich schon 5/05 abgeschlossen gewesen,

Treppe ins OG haben wir jedoch tatsächlich erst Herbst 06 einbauen lassen, jedoch von Fremdfirma. Das Treppenhaus wurde z.B. erst 7/07 von Fremdfirma verputzt.

Es gab im Werkvertrag einen separaten Passus, die Gewährleistung für das Bauwerk beträgt 5 Jahre. Von Bauträger oder Generalunternehmer war jedoch so ausdrücklich nie die Rede, lediglich Pauschalpreis, incl. Aussenputz, Fenster und Rolläden.

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Sicherheitseinbehalt:

die letzte Rate wurde von der Zimmerei nicht mehr verlangt

die Zimmerei hat die Fenster, die sie vom Fensterhersteller gekauft hat, eingebaut

heisst dies, die Zimmerei muss bis 5 Jahre nach Abnahme(Mai 10) gewährleisten, selbst wenn die Garantie vom Herstell. nach 5 Jahren (April 09) abgelaufen ist?

wann genau verjährt die Gewährleistung nach der Fragestellung ganz oben?

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Einige sind der Meinung, da der Darlehensvertrag verjährt ist, ohne dass der DG irgendwelche rechtlichen Schritte eingeleitet hat, wäre somit auch der Grundschuldbrief bedeutungslos, da dieser das Darlehen absichert. Da das Darlehen aber verjährt ist, könnte sogar der DN auf Heruasgabe des Grundschuldbriefs klagen ???

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bitte entschuldigt - >Belastungsgegenstand ist ein Grundstück des DG< ist natürlich ein Fehler meinerseits

richtig: Belastungsgegenstand ist ein Grundstück des Darlehen-Nehmers

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