Dieses Mal meine ich, skyfly widersprechen zu müssen.

Ich halte die Sache für ernster, als das hier rumkommt. Den Verpflichtungen nach § 142 Abs. 1 wurde nicht nachgekommen. Auch das nachträgliche Ermöglichen der notwendigen Feststellungen nach Abs. 3 würde ich erst einmal bestreiten, zum Einen wurde das nicht "unverzüglich" getan, zum Anderen wurde z.B. die Feststellung bezüglich möglicher Beeinflussung durch "psychoaktive Substanzen" ggf. vereitelt.

Selbst wenn ggf. anerkannt würde, dass der Geschädigte nicht unbedingt morgens um vier zu wecken ist, blieben noch mehrere Möglichkeiten, seinen Verpflichtungen als Unfallbeteiligter nachzukommen. Nahe liegend wäre es, entweder per Zettel alle notwendigen Angaben mitzuteilen, oder die Polizei zu rufen. Beides ist nicht geschehen und dafür sind glaubhafte Gründe anzuführen.

Was jetzt im Zusammenhang mit dem nächtlichen Unfall 04:00 Uhr, die Angabe bedeutet, "am nächsten Morgen", ist mir ein bisschen schleierhaft. Ich gehe mal davon aus, dass es noch am gleichen Tag war, allerdings erst, nachdem geschlafen wurde.

Die Höhe möglicher Sachschäden beurteilen zu wollen, ist immer gefährlich. Ein kleiner Maschendrahtzaun kann durchaus die (in der Praxis meist genannte) Grenze für einen "bedeutenden" Schaden von 1.300,- € übersteigen. Schließlich hat der Geschädigte Anspruch auf fachgerechte Wiedergutmachung - wenn der Zaun erneuert werden muss (Pfosten in Fundamente … etc.), werden ggf. zwei Facharbeiter mind. einen Tag Arbeit haben und Material brauchen.

Die Behauptung, sich "unter Schock" vom Unfallort entfernt zu haben, kann ebenfalls sehr zweischneidig werden, denn offensichtlich war der Schock nicht groß genug, dass das verunfallte Fahrzeug zurück gelassen wurde. Damit könnten für einen Staatsanwalt u. ggf. die Verkehrsbehörden Zweifel an der Fahreignung entstehen – was bis zur MPU-Auflage Folgen haben kann.

Wenn du dich z.B. als fahrfähig (nach dem Unfall) bezeichnest, relativiert sich die Angabe zum Schockzustand und wird als Schutzbehauptung gewertet, warst du nicht fahrfähig, hast du nach dem bereits erfolgten Unfall weiterhin den Verkehr gefährdet.

Ich rate dazu, vorerst keine Angaben zur Sache zu machen, bzw. vorher einen Anwalt (selbst wenn es nur ein Beratungsgespräch wird) zu konsultieren. Wenigstens die Sachangaben sollten juristisch abgesichert sein, wenn Widersprüche oder klare Unglaubwürdigkeiten ersichtlich sind, werden die Konsequenzen teuer.

Es gibt eine ganze Reihe von Fragen, die selbst mir sofort einfallen und die äußerst unbequem werden können. Sich darauf einzurichten, dass solche gestellt werden, kann keinesfalls ein Fehler sein - und dabei kann dir eigentlich nur ein Fachanwalt ernsthaft zur Seite stehen.

Wer glaubt, jedem guten Verhör in jedem Moment standhalten zu können, hat noch nie eines erlebt. Ich warne ausdrücklich davor, das Ganze auf die leichte Schulter zu nehmen.

Angaben über einen Schockzustand, oder nicht getrunken, bzw. nichts verbotenes konsumiert zu haben, sind zu hören, glauben muss sie allerdings niemand. Staatsanwälte ermitteln nach dem Grundsatz „in dubio pro duriore“ (im Zweifel das Härtere) und Gerichte haben bei Unfallflucht-Sachen einen relativ breiten Handlungsspielraum.

Du hast ein Recht, bzw. bist nicht verpflichtet, selbst an einer möglichen Strafverfolgung gegen dich mitzuwirken. Bei Unfallflucht-Dingen ist das ziemlich umstritten, denn einerseits darfst du die Verfolgung wegen einer Sachbeschädigung durch Flucht verhindern, dich andererseits aber nicht unerlaubt vom Unfallort entfernen.

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Welche Kamera du kaufen sollst oder gar musst, ist kaum wirklich zu beantworten. Das kommt sehr auf dein Durchhaltevermögen und die Ernsthaftigkeit an, mit der du dieses Hobby betreiben möchtest.

Zerberus63743 hat da schon vieles richtig beschrieben.

Die Finepix ist ganz offensichtlich eine sehr gute Wahl, wenn du glaubst, mittelfristig auf längere Brennweiten verzichten zu können. Sie hat ein tolles, lichtstarkes Objektiv, bietet praxistaugliche Serienbildgeschwindigkeit und kann eine ganze Menge, was DSLR's auch können, inkl. des Fotografierens im RAW-Modus. Sie fokussiert Testberichten zu Folge schneller (AF-Reaktion), als die Nikon D3000.

Letztere ist allerdings auch eine recht gute Wahl, ohne Objektiv ist sie deutlich preiswerter, einen höherwertigen Body kauft man dann auch leichter. Sie bietet eine sicher etwas bessere (mögliche) Bildqualität, ist allerdings im Arbeitstempo und der Serienbildgeschwindigkeit, sowie die Ausstattung betreffend, nicht mehr wirklich auf Höhe der Zeit. Dafür hast du allerdings immer die Möglichkeit, vom Makro über echte Weitwinkel (oder Fisheye) bis zum Supertele, jedes passende Objektiv dran zu schrauben.

Wenn du dich für die DSLR entscheiden solltest (z.B. bei amazon für ca. 220,- €), rate ich als Erstausstattung zum Nikon Objektiv AF-S VR DX 18-105mm 3.5-5.6G ED (bei comtech.de für 192,89 versandkostenfrei), oder (halte ich für besser) zum bedingt makro-tauglichen Sigma AF 18-125mm 3.8-5.6 DC OS HSM 229,- € versandkostenfrei bei Amazon).

Beide bringen etwas mehr Weitwinkel und mehr Endbrennweite (KB-äquivalent 27 mm Weitw. und ca. 160, bzw. 190 mm) ohne wirklich viel zu verzeichnen. Sie sind aber deutlich lichtschwächer als das Objektiv an der Fuji.

Inkl. eines brauchbaren Standard-Objektivs (AF-S DX VR 18-55mm) kostet die D3000 bei Comstern.de inkl. Versand ca. 300,00 €, damit wäre noch Luft für ein Stativ oder ein weiteres Objektiv, z.B. das Nikon AF-S DX 55-200mm 4.0-5.6G ED für ca. 110,- € bei Amazon.

Wenn ich mich ganz neu entscheiden müsste und tatsächlich erst einstiege, würde ich mich für die Fuji entscheiden und eine DSLR erst dann zukaufen, wenn es notwendig wird weil ich z.B. mehr Brennweite brauche, meine Ambitionen drüber gewachsen sind, oder ich auch ein paar Cent damit verdienen kann. Auch bei einem späteren Aufstieg, kann man die Fuji als Zweitkamera behalten - was ich in jedem Fall vorhätte. Falsch machen kannst du mit diesem Ding wirklich nicht viel.

Entscheidest du dich für Nikon, bist du ans System gebunden, oder es wird nochmal richtig teuer - wartest du die Entwicklung ab, bis eine DSLR nötig wird, hast du immer noch die Wahl bei neueren Modellen.

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Der Antwort von AnhaltER1960 ist gar nichts hinzuzufügen, sie stimmt einfach nur. Geh' so vor wie da beschrieben und gib' ihm ein Sternchen, das ist angesichts aller anderen Antworten verdient.

Mindestens vier Mal steht hier der überaus intelligente Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Genau so oft ist erkennbar, dass der schreibende "Ratgeber" nicht wirklich zu kapieren scheint, weshalb der Satz hier völlig fehl am Platz ist.

Für Strafen sind nämlich Richter zuständig, nicht irgendwelche Advokaten, die ihren Beruf wie Fließband-Schichtarbeiter, aber ebenso denkfaul wie monoton fast ausschließlich durch Abmahn-Aktionen, zu fragwürdigen Schlagzeilenbringern degradieren.

Nochmal: Halte dich an die Antwort von AnhaltER1960.

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Das 3,5-6,3/18-200 II DC OS gibt es mit HSM für Canon, relativ preisgünstig auch bei Amazon: http://www.amazon.de/dp/B005QJOIP8/ref=asc_df_B005QJOIP812079715?smid=A3JWKAKR8XB7XF&tag=geizhalspre03-21&linkCode=asn&creative=22494&creativeASIN=B005QJOIP8

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Es gilt ähnliches, wie ich schon auf deine letzte Frage antwortete. Hier liegt m.E. die ältere D5100 gut vorn, was Abbildungsqualität und Einstellmöglichkeiten anbelangt.

Der Sensor ist bei beiden Kameras etwa gleich groß (in der 5100 sogar minimal größer), wenn ich auf gleicher Fläche mehr Punkte unterbringe, müssen die einzelnen Punke zwangsläufig kleiner sein. Das verursacht erst mal eine höhere "Rauschgefahr".

Glaubwürdigen Testberichten zu Folge, entsteht in der 5100 ein harmonisches Foto mit angenehm geringem Abfall der Schärfe zu den Bildrändern. Bei der nominell höher auflösenden 3200 ist auch der Schärfe-Verlust (bei Verwendung gleicher Objektive) deutlicher.

Ich lasse seit fast zehn Jahren A-3-Kalender drucken und nutze dazu heute noch ältere Fotos aus einer EOS 20d, die gerade mal 8,2 Megapixel auflöste. Mit Fotos daraus habe ich schon Prospekte, Plakate, Poster und Rollup-Displays (bis 2,20 X 1,50 m Fläche) drucken lassen. Reklamationen gab es bezüglich der Fotoqualität bisher noch keine.

Die Anzahl der Pixel sollte niemanden beeindrucken. Um die Auflösung der D3200 wirklich gut zum Vorschein zu bringen, ist teure Optik nötig. Eine preiswerte Anfängerkamera sofort mit teurer Optik bestücken zu müssen, um an die nominellen Auflösungswerte zu kommen, ist verkaufsstrategisch sehr gut, für den betroffenen Verbraucher aber eher suboptimal.

Die D5100 ist eine Amateurkamera, dem entsprechend ausgewogener und auch höher ausgestattet. Sie ist meiner Meinung nach in jedem Fall die bessere Wahl, zumal sie auch mit einfachen Objektiven realtiv viel Auflösung bringen kann. Von AF-Messfeldern über HDR-Möglichkeiten, von der möglichen ISO-Empfindlichkeit über die AF-Reaktionsgeschwindigkeit bis hin zur Abblend- und Belichtungsreihenmöglichkeit — liegt die 5100 vorn.

Hier spielt auch das Preis-/Leistungsverhältnis eine Rolle und dabei liegt die ältere D5100 meiner Ansicht nach ebenso weit vorn, wie in der erzielbaren Bildqualität, wenn man von einem breiten Nutzungsspektrum und gleichwertigen Optiken ausgeht.

Die Bestenliste der DSLR unter 1000,- € von chip führt das ältere Teil immer noch auf Platz 17, während die D3200 auf Platz 27 steht. Z.B. die Bildqualität wird für die kleine mit 82,3%, für die 5100 mit 89,3% angegeben.

Keine Frage für mich, schon allein der augenblicklich richtig günstige Preis der D5100 ist ein hoher Anreiz, sich für dieses Modell zu entscheiden. Sie läuft aus, weil bereits die Nachfolgerin auf dem Markt erfolgreich ist, aber sie ist absolut auf Höhe der Zeit.

Die Nachfolgerin D5200 ist m.E. qualitativ um keinen Deut besser, was die Ausstattungsvorteile anbelangt, beschränken die sich auf Video-Funktionen und die Nominalauflösung. Der Preissprung um ca. 250,- € ist für den Verbraucher nicht nachvollziehbar oder gar als "sinnvolle Investition" zu bezeichnen.

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Canon EOS 650D

Unabhängig von Markenanhängern, ist die Canon (objektiv) das bessere Teil. Das Preis-/Leistungs-Verhältnis halte ich für eine Frage, die angesichts zweier verschiedener Philosophien kaum zu beantworten ist, jedenfalls nicht wirklich objektiv.

Da allerdings die nominelle Auflösung der Nikon mit preiswerten Einsteiger-Objektiven kaum bis gar nicht erzielbar ist, müssen aufwändige Optiken angeschafft werden um das Potential ausschöpfen zu können, hier relativiert sich der günstige Einstiegspreis aber rasend schnell.

Die höhere Display-Auflösung, die Klapp- und die Touchscreen-funktion der Canon halte ich dabei eher für zweitrangig, sie haben mit der erzielbaren Bildqualität nichts zu tun. Auch die Videofunktionen sind m.E. kein Kriterium, nach der ich eine DSLR je bewerten würde.

Die gesamte Ausstattung der Canon ist besser, das beginnt bei Kleinigkeiten wie z.B. der deutlich größeren Möglichkeit, die Sehstärke zu korrigieren.

Es geht über die Auflösung in den Grundeinstellungen:

Die o.g. Nikon ist da ein wenig zu zurückhaltend, vor allem weil sich die Kamera an Anfänger-Wünschen orientieren, und die Nachbearbeitung hier seltener notwendig werden sollte. Möglicherweise ist das aber der hohen Megapixelzahl auf dem kleinen Sensor geschuldet um Bildrauschen sicherer zu unterdrücken, gleichzeitig verliert man aber wichtige Bilddetails und die effektiv realisierbare Auflösung rutscht deshalb ab.

Der o.g. Canon wird eine richtig knackige Auflösung bescheinigt — und (das glaube ich zumindest so in Erinnerung zu haben) letztlich die mindestens gleiche tatsächliche Auflösung bei Nutzung gleichwertiger Objektive. Der vermeintliche Megapixel-"Vorteil" der Nikon, ist damit kein Kriterium.

Die AF-Reaktionszeit (Foto) der Nikon ist m.E. zu langsam, da sind manche Kompaktkameras schneller, in der Serienbildgeschwindigkeit liegt die Canon vorn (6 RAW, 5 JPG/sek., Nikon je 4 pro sek.), die Nikon hält in Höchstgeschwindigkeit 11 RAW, bzw. 18 JPG-Aufnahmen durch, sinkt dann auf 0,7 RAW, bzw. 2,4 JPG im Dauerlauf ab. Die Canon hält nur 6 RAW's, allerdings 39 JPG's durch, bevor sie im Dauerlauf auf 0,8 RAW, bzw. 3,6 JPG-Aufnahmen kommt.

Zu bemerken ist dabei, dass die Canon im Dauerlauf bei JPG's fast ebenso schnell ist, wie die Nikon bei Höchstgeschwindigkeit.

Die Messmöglichkeiten sind bei der Canon deutlich besser, die Abblendtaste (Feststellung der Tiefenschärfe) wurde bei der Nikon "eingespart". Die Canon-Funktion "Nachtaufnahme ohne Stativ" ist z.B. ein Highlight, was natürlich auch in anderen Situationen richtig Spaß machen kann.

Für Blitzlichtaufnahmen mit dem Bordblitz sind beide Kameras relativ gut gerüstet, die Canon hat allerdings auch hier im Funktionsumfang die Nase vorn.

Ein Datenvergleich ist hier zu finden: http://www.digitalkamera.de/Kamera/Canon/EOS_650D/Nikon/D3200.aspx — Testberichte zu den einzelnen Kameras sind jeweils darunter verlinkt.

Meiner Auffassung nach liegt die hier zu vergleichende Canon deutlich vor der kleinen Nikon; und wenn man mal von den markentypischen Unterschieden absieht, in nahezu allen Punkten, sogar dem Preis-/Leistungsverhältnis. Eine gute Optik bringt jeder Kamera etwas, holt mehr aus der nominellen Auflösung, aber wenn ich einem Anfänger 24 Mio Pixel Auflösung verspreche und er dann bemerken muss, dass die nur mit teuren Objektiven realisierbar ist, mache ich sein Erspartes beim Kamerakauf gleich wieder kaputt. Fair geht anders.

Allerdings würde ich bei reinen Einsteigerkameras im Vergleich der Nikon mit einer EOS 1100D eher für die o.g. Nikon Stellung beziehen.

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Zu 1.: Frauen können pädophil sein. Das ist keine Frage des Geschlechts.

Zu 2.: Sexuelle Präferenzen werden vor allem dann als psych. Störungen empfunden, wenn ein großes Ungleichgewicht zwischen den Partnern bemerkbar ist.

Bei lebenden Partnern ist klar, dass erkennbares Einverständnis, inkl. der erforderlichen Reife (zum Sex und zum Einvertändnis) vorausgesetzt werden muss. Ein Nekrophiler tut seinem Partner nicht weh, wenn er seinen Trieb auslebt. Er zwingt ihn zu nichts — und das mit dem Einverständnis … naja, ein Medium gibt vermutlich kaum einen glaubwürdigen Zeugen ab.

Zum Thema Pädophilie ist überall auch eine Menge ziemlichen Mülls zu lesen. Das ist erst einmal das Hingezogen-sein und die sexuelle Vorliebe zu nicht-geschlechtsreifen Kindern.

Nichts anderes, nicht strafbar, so lange der Trieb nicht gelebt wird. Das mag manchmal seine Ursache in mangelndem Selbstwertgefühl haben, aber der Beleg, dass dies nicht auch angeboren sein könnte, steht bisher aus. Damit sind die Ursachen keinesfalls berechenbar, alles ist auf Schätzungen und subjektiv beeinflusste Angaben Betroffener zurück zu führen.

Per Gesetz ist Kind, wer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wer mit einem Kind schläft, missbraucht es nach dem Gesetz. Pädophil muss man dafür nicht zwangsläufig sein, denn es gibt schon 9-jährige geschlechtsreife Kinder. Es wird niemals Pädophilie bestraft, sondern der Missbrauch von Kindern.

Leider scheinen das viele Medienverantwortliche nie wirklich kapieren zu wollen, und so machen alle möglichen, teilweise sehr dumme Legenden die Runde. So lange über missbräuchlich verwendete Begriffe diskutiert wird, machen sich weniger Menschen Gedanken über die menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen der Anzeigenkunden.

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Änderung von §316 zu §24 OWI.BAK 1,07

Guten TAG. Hier geht es um §316.

FAKT: 1,07 BAK Wert mit körp. Ausfallerscheinungen.(siehe Beschilderung).

Habe am Samstag(15.02.2013) Strafbefehl von Amtsgericht Siegburg bekommen. In dem steht nach § 316 bin ich Strafbar und als folge 30 Tagessätze und 10 Monaten Führerscheinentzug(5 Monaten Sperrfrist).

Ich:Kein Alkoholiker/Dauer Trinker,Ersttätter,keine Vorstrafen,Keine Punkten im Flensburg,Führerschein wurde vorlaufig eingezogen,Kraftsportler seit 2006(sport und alkohol passen nicht zusammen),verliere Arbeitstelle ohne Führerschein(Existenzdrohung!)/Schreiben von Arbeitgeber habe ich auch da,habe 4 insassenen in meinem Fahrzeug / Zeugen(1 nur nüchtern),bin ca .600-1000 m mit dem FAhrzeug im Mitternacht und Ohne Unfall/ohne Fahrausfallerscheinungen gefahren,habe Arzttest im Krankenhaus bei Blutabnahme positiv für mich bestanden,habe Zerrissene Oberhemd mit Blutspuren von Schlägerei.

Bereit vor Amtsgerichtverhandlung Med.Psyholog. Gutachten vorlegen und Seminar für Alkohol- und Drogenfahrer besuchen.

Mein Fahrzeug wurde aufgrund einer Kontrolle, zw. 00.00-01.00 Nachts,kurz nach startstrecke gefolgt und angehalten(keine Fahrausfallerscheinungen!).Dann meinten die 2 Polizisten es wäre Alkoholgeruch aus meinem FAhrzeug(hatte 4 insassenen Zeugen/1 war nüchtern) und mir wurde angeboten AAK Test zu machen.Es wurde von mir verweigert,da ich dem Gerät nicht traue,außerdem bin ich dazu nicht verpflichtet!

Danach wurde die Blutabnahme im Krankenhaus angeordnet,stand ich nur zu!Und wie es später in Polizeibericht stand,war ich mit Blutabnahme nicht einverstanden!(habe kein Zettel dafür unterschrieben,obwohl mündliche zusage von mir vor 1 Stunde war!).

Nach 2 Stunden habe ich im Krankenhaus Blut abgegeben und positiv für mich Test bestanden!(2 Stunden spanne zw. anhalten und Blutabnahme)! BAK ist 1.07

Meine Oberhemd,wurde aufgrund kurz von der Fahreintritt passierrte Schlägerei zerrissen und hatte Blutspuren drauf .Um es weitere Gefahr für mich und meine Kumpels auszuschliessen,habe ich die mit meinem nüchternem Kumpel in mein Auto "reingesteckt" und schnell vom Schlägereiort weggefahren.Der mann an Schlägerei beteiligt war ,wollte immer weiter mich und weitere Person eingreifen! Dann wollten wir uns von Schlägerei Ort entfernen und Fahrzeug abstellen,aber kamm nicht dazu,weil die Polizisten schon zufällig am Kreisverkehr standen!

Ich hatte nicht vor ,mit Fahrzeug in der NAcht zu fahren,weil ich da etwas getrunken habe und wollte Auto da lassen.Aber Aufgrund der Schlägerei,ging es um Gefährlichkeit von Personen und Sachen!

Und dann lief es wie ich oben geschildert habe!

Zu körp. Ausfallerscheinungen stand Rote Augen,alkohol Geruch,Schwankende gang(aufgrund schlägerei) und lallende Sprache(aufgrund nervosität und mangelnde Deutschkenntnisse).

Wie hoch liegen meine Chansen es zu §24 OWI ändern?Haben überhaupt ausf.ersch. wie rote Augen und Alkoholgeruch vor Richter viel bedeutung ? Und ist die Rückrechnung von BAK Wert zulässig?

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Zunächst wäre gegen den Strafbefehl Widerspruch (Einspruch) zu erheben. Die Chancen der Wahrscheinlichkeit, dass bei einer mündlichen Hauptverhandlung eine Umwandlung stattfindet, lässt sich den Angaben nicht wirklich entnehmen.

Falls du auf einen "Notstand" hinweisen möchtest, der die "Gefahr" nach einer Schlägerei als Berechtigung dazu diente, würde ich meinen, das wäre wenig hilfreich. Wenn fünf Personen es nicht schaffen sollten, einen Aggressor zu überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei (müsste natürlich erst mal gerufen werden) zu fixieren, müsste es schon ein gewaltiger Büffel sein. Vor allem würde diese Geschichte eingehend geprüft werden müssen.

Du müsstest die Unvermeidbarkeit der Flucht mittels des Kfz. zumindest glaubhaft machen können – kann ich nicht beurteilen, bezweifle momentan aber, dass dies klappen würde.

Dein Promillewert mit 1,07: Ist das nun der festgestellte Wert zum Zeitpunkt der Blutentnahme, oder der errechnete zum Zeitpunkt der Fahrt? Die übliche Rückrechnung ist zulässig und wird von Gerichten anerkannt, hier geht man von sehr langsamen Abbauwerten zu Gunsten des Beschuldigten aus.

Steht fest, dass der tatsächliche Wert zum Tatzeitpunkt über 1,1 Promille lag, dann ist es immer eine Straftat nach StGB. Mildernde Umstände muss ich hier außen vor lassen, denn die sind aus der Fragestellung nicht zu entnehmen. Die wird - so vorhanden - ein Gericht bei der möglichen mündlichen Hauptverhandlung ggf. feststellen und werten.

Wenn jemand mit 1,1 Promille ein Fahrzeug bewegen kann, geht man von einer gewissen Alkoholgewöhnung aus. Waren keine Ausfallerscheinungen feststellbar, ist man von höherer Alkoholtoleranz (Gewöhnung) zu Grunde zu legen. Das hilft normalerweise ein klein wenig bei der Strafzumessung in Grenzbereichen, legt aber die Frage nach möglichem Alkoholismus oder missbräuchlichem Genuss näher.

Die "Tests" durch den Arzt bei Blutentnahmen stellen lediglich fest, wie sicher man bestimmte Bewegungsabläufe noch vollziehen kann. Zu "bestehen" gibt es dabei rein gar nichts. Je sicherer du bist, desto eher geht man von Alkoholgewöhnung aus, je unsicherer du bist, desto höher ist der Grad deiner Fahruntauglichkeit zu bewerten.

Grundsätzlich rate ich zu einem Anwaltsbesuch. Es steht sehr viel für dich auf dem Spiel und die einzige Möglichkeit, ein milderes Urteil zu erreichen, sehe ich durch deine berufliche Situation. Ein freiwilliges MPU-Gutachten vorzulegen — das würde ich ganz sicher erst mit einem Fachanwalt besprechen wollen. Damit kannst du dich nur selbst in Misskredit bringen, falls du ähnliche Rechtfertigungsversuche vorbringst, wie in der Fragestellung. Es dürfte zudem teurer werden, als anwaltlicher Beistand.

Bei offensichtlichem Alk-Geruch musst du zwar keiner Atemkontrolle zustimmen, aber es wäre ein kleiner Schritt in die richtige Richtung gewesen, denn eine BAK würde auch dann erfolgen, wenn "zu viel" anzeigt. Die minimale Chance, hier vielleicht noch mit guten Worten und dem Versprechen, das Auto stehen zu lassen davon zu kommen, wäre zumindest theoretisch noch vorhanden gewesen.

Wenn die Herrschaften dich erst mal angehalten haben, hilft in der Regel nur noch Kooperation, alles andere erhöht nur den Ärger der Beamten (die nachts sowieso ständig mit Alk und dummen Sprüchen zu kämpfen haben) und deren Arbeitsaufwand. Wer es den Beamten leichter macht, hat immer die bessere Chance auf ein bisschen Verständnis und/oder Nachsicht.

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Du darfst im frei zugänglichen, öffentlichen Raum fotografieren was und wen du möchtest.

Du darfst nicht Fotos von (erkennbaren) Personen veröffentlichen oder nutzen (im Sinne von Verbreiten oder zum Gelderwerb).

Wenn mehrere Personen als "Beiwerk" (z.B. beim Fotografieren deines örtlichen Marktplatzes) abgebildet sind, brauchst du kein Einverständnis für die Veröffentlichung deines Fotos.

Eine mündliche Erlaubnis reicht rechtlich aus. Es wird schwierig, wenn dies von der abgebildeten Person abgestritten wird, aber letztlich ist die Nachweispflicht immer beim möglichen Kläger.

Es kann dir allerdings immer die weitere Verwendung untersagt werden. Ebenso ist der Widerruf einer Erlaubnis (egal ob schriftlich oder mündlich) natürlich jederzeit möglich, sofern kein anders lautender Vertrag rechtsgültig ist.

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Selbstverständlich machst du dich strafbar, wenn du Türklinken aus dem Grund unter Strom setzt, weil du deine Ex (oder sonstwen) verletzen möchtest. Das geht niemals als "verhältnismäßiges Mittel" zur Sicherung deiner Wohnung durch.

Stell' dir einfach vor, es entwickelt sich bei einer vergessenen Herdplatte Rauch, und der erste, welcher an deine Türklinke zur Küche kommt, ist ein Feuerwehrmann mit einem Herzfehler … du hast immer damit zu rechnen, dass deine Wohnung im Notfall betreten werden muss, aber abgesehen davon ist es auch im beschriebenen Fall strafbar, selbst wenn du dadurch einen Einbrecher verletzt.

Wenn du bereits installiert hast (wie du schreibst), hast du dich jetzt schon durch den Versuch strafbar gemacht.

Sobald dadurch jemand zu Schaden kommt, ist der geringste mögliche Vorwurf schon "Gefährliche Körperverletzung" (§ 224 StGB), Mindeststrafe 6 Monate - und einen minder schweren Fall (ggf. ab 3 Monaten) wird kein Gericht annehmen. Das kann unter Umständen bis zum versuchten (im schlimmsten Fall vollendeten) Totschlag führen.

Im Unterschied zum (auch schon erwähnten) Mordversuch, ist dir keine Tötungsabsicht, wohl aber das "billigend in Kauf nehmen", also der bedingte Vorsatz ggf. durchaus unterstellbar.

Lass' davon die Finger. Zum Nachdenken wird es zu spät sein, sobald tatsächlich jemand Schaden genommen hat.

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Es gibt zu allen Rechtsfragen verschiedene Theorien und Ansichten. Im beschriebenen Fall greift höchstwahrscheinlich der rechtfertigende Notstand (siehe Lokisats Antwort).

Ein bisschen seltsam klingt für mich nur, dass "B" einerseits "voraus gesehen" haben möchte, dass das Halten an der Jacke einen Schaden verursacht, andererseits aber so entsetzt gewesen sein will, dass sie es nicht schaffte, statt dessen die Hand, Schulter oder den Arm zu ergreifen.

In einer Situation, wie beschrieben, wird i.d.R. ohne größeres Nachdenken über mögliche Schäden gehandelt. "B" kann daraus weder Schadensersatz beanspruchen, noch ist "A" strafrechtlich zu verfolgen. Die Verhinderung des körperlichen Schadens ist als das schützenswertere Rechtsgut m.E. unbestreitbar und es ist auch ohne Nachfrage vorauszusetzen, dass es im Sinne "B's" geschah.

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Augenblicklich dürft ihr, soweit kein anderes Gesetz (z.B. gegen die sexuelle Selbstbestimmung) dagegen spricht, alles tun, sofern es kein echter Beischlaf ist. Verboten ist lediglich der Vaginalverkehr unter Volljährigen. So lange beide Beteiligte noch nicht volljährig sind, ist auch der Geschlechtsverkehr straffrei.

Unwissender85 hat das bereits richtig dargestellt.

Zu beachten ist dabei, dass dies ggf. auch umgangen werden kann. In Belgien, Luxembourg, Holland, Frankreich, Türkei … bestehen diese Verbote nicht, bzw. nicht mehr.

Meiner Erinnerung nach — kann ich leider nicht mehr sicher belegen — ist eine Ehe zwischen Halbgeschwistern z.B. in Belgien möglich. Hätte nun einer von euch beiden z.B. seinen Wohnsitz dort (oder einem Land, wo die Ehe möglich ist), könntet ihr ggf. heiraten. Die mögliche Eheschließung nach dem Recht eines EU-Landes, ist hier anzuerkennen.

Eine Ehe verhindert deshalb auch in Deutschland die Strafbarkeit. Sie müsste von Amts wegen erst einmal aufgehoben werden, was i.d.R. ein längerer Prozess werden könnte. Ein Aufhebungsverfahren müsste erst einmal in Gang gesetzt werden. Wenn also kein größeres Brimborium darum gemacht wird, wären die Chancen, dass sich hier gar kein Kläger findet, relativ hoch. Ihr seid ja nicht verpflichtet, euer intimstes Leben überall mitzuteilen. Für wichtige Dinge wie Steuer- und Wohnsitz-Angelegenheiten, reicht die nachweisbare Angabe, verheiratet zu sein.

Ihr dürft wie gesagt jetzt schon so ziemlich alles straffrei tun, zu eurer Liebe stehen sowieso. Ich meine allerdings, dass ihr den Verwandtschaftsgrad einfach für euch behalten solltet. Das geht niemandem etwas an, und es wird sich immer jemand finden, der euch mit seiner Verachtung das Leben vermiest. Wenn ihr also Ruhe haben wollt, wäre es vielleicht ganz gut, sich aus der räumlichen Umgebung zu verabschieden, in welcher die Leute "Bescheid wissen."

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Es klingt schön, wenn "Riesen-Audi-Fans" mit Fotos eines pinkfarbenen Audis das übertriebene Konsum- und Luxusbedürfnis unserer Zeit darstellen möchten.

Wie dem auch immer sei, die Farbe des Fahrzeugs ist für einen Fotografen, der sich auf Höhe der heutigen Zeit befindet, eines der geringsten Probleme. Miete dir irgendeinen hellen (weiß, silbergrau, beige…) und "lackiere" ihn digital in deiner Wunschfarbe.

Für die beigefügte (eher schlampige) "Lackierung" waren kaum drei Minuten nötig.

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Ich nutze seit fast drei Jahren (ohne je eine Batterie gewechselt zu haben) einen JJC-Funkfernauslöser, der damals etwa 30,- € gekostet hat.

Damit kann ich per Funk (16 Kanäle) oder über Draht auslösen. Die Reichweite ist deutlich höher, als das Canon-Teil hergibt und mein Auslöser funktioniert mit der 7D bisher völlig problemlos.

Für die 1100D wäre er bei Amazon erhältlich: http://www.amazon.de/Fernauslöser-Controller-JJC-Qualitäts-Ersatzbatterien/dp/B00395W0GA

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Grundsätzlich ist die Abbildungsleistung von Festbrennweiten meist besser. Empfehlenswert z.B.:

Tamron SP AF 60mm 2.0 Di II LD IF Makro (ca, 320,- €), Sigma Objektiv AF 50mm 1.4 EX DG HSM (ca, 425,- €), Tamron SP AF 90mm 2.8 Di Makro (ca, 400,- €),

Sehr empfehlenswert:

Nikon AF-S VR DX Micro 85mm 3.5G IF-ED (ca. 440,- €), Nikon AF-S 85mm 1.8G (ca. 440,- €), Nikon AF-S Micro 60mm 2.8G ED (ca. 460.- €), Sigma AF 105mm 2.8 EX DG OS HSM Makro (ca. 620.- €).

Am empfehlenswertesten:

"Praxiskurs Digitale Fotografie" (24,95 € bei Amazon) + ein brauchbares Stativ, das ist so ab 150,- € zu haben. Billigteile unter 100,- € reichen für das kleine Objektiv auch aus. Das 18-55 mm-Set-Objektiv kann sehr ordentlich abbilden und ist für Portraits durchaus geeignet, Fehler machen meist die "fotografierenden" Menschen, nicht das Equipment.

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Hey wie bekomme ich es hin **so ein Foto** zu machen …

… das umschreibt meiner Auffassung nach alles, was dieses Bild ausmacht.

Nachdem zwei Tage vergangen sind, und bisher niemand zu erwähnen versuchte, die Belichtungszeit in seine Überlegungen einzubeziehen, denn doch einen Versuch in direkter Antwort:

Ganz grundlegend für dein Beispiel ist die Belichtungszeit. Niemand wird dieses Foto nachstellen können, wenn er/sie es unterlässt, darauf größten Wert zu legen. Was du hier liest, ist großteils (meine Kommentare inbegriffen) theoretisches Geplänkel; teilweise aber auch nur dummes Geschwätz.

Wie (für den, der Ahnung hat) wirklich leicht erkennbar, sind die "Lichtpunkte" je runder, umso dunkler (von Weiß über Gelb ins Orange gehend). Von denen, welche nach hinten wegspringen abgesehen, denn die werden von der Wunderkerze weiter beleuchtet. Diese Punkte bestehen auch keinesfalls aus irgendwelchen Reflektionen, sondern aus den verglühenden Funken der Wunderkerzen.

Meiner Ansicht nach ist das ein sehr gutes Foto und zudem auch bearbeitet. Ich habe es kopiert, ohne Ergebnis versucht, die Metadaten herauszufinden und auch vergrößert. Es ist kaum Bildrauschen feststellbar, PNG ist auch kein Bildformat, welches direkt aus einer Kamera stammen kann. Es ist also bearbeitet. Ich denke zudem, dass entweder eine Profi-Kamera dahinter steckt, oder ein sehr guter Photoshop-Anwender, vermutlich eher beides.

"In Photoshop gestempelt" ist allerdings eine sehr seltsame Aussage. Wer das zu erkennen glaubt, kann m.E. kaum Ahnung haben.

Darauf einzugehen, was nun an den (meisten bisherigen) Antworten falsch ist, würde den Rahmen und wahrscheinlich auch deine Geduld überfordern. Natürlich kannst du dir z.B. ebenso gut am Geschlechtsorgan rumspielen, wie am Fokusring, beim Fotografieren solltest du beides unterlassen, denn das Ergebnis wird ähnlich schmierig ausfallen.

Ich konnte keine Metadaten aus dem verlinkten Bild entnehmen, bin jedoch der Überzeugung, dass hier nicht geblitzt wurde, dass die Lichtstärke des Objektivs kaum eine Rolle spielt, denn als Blende wurde sicher f5,6 oder kleiner gewählt — völlig locker erkennbar, denn die Falten zw. Daumen und Zeigefinger zeigen Struktur. Auch die Anzahl der Blendenlamellen spielt bei diesem Foto nicht die geringste Rolle, es ist einfach nicht erkennbar.

Du benötigst mindestens 1/800 sek., ich rate zu schnellerer Verschlusszeit. Schaffst du es, eine Verschlusszeit von etwa 1/1000 sek. zu realisieren, dann kannst du dich um die Optimierung aller anderen Werte (ISO/Blende etc.) kümmern, sofern das geht.

Meiner Ansicht nach (und ich habe zudem eben mit einem anderen Fotografen gesprochen), ist beim Beispielfoto keine besonders große Blende gewählt, die Lichtstärke des Objektivs also ziemlich unwichtig. Ich nehme an, die Blende dürfte zw. 6,3 und 8 liegen, das zeigen schon allein die Falten zw. Daumen und Zeigefinger der Hand vorne, sie wären weitaus weniger definierbar, wenn hier z.B. f2,8 gewählt würde.

Die Verschlusszeit ist schon erwähnt, das Umgebungslicht muss ausprobiert werden, um Blende und Verschlusszeit mit einer passenden Lichtempfindlichkeit zu kombinieren. Ich bin überzeugt, dass es in der Aufnahmesituation nicht wirklich dunkel war, der Hintergrund wirkt so dunkel, weil die Belichtung sich durch die grellen Wunderkerzen entsprechend runter schraubte. Zudem besagt die Rauscharmut des Bildes entweder einen sehr guten Rauschfilter (egal ob Photoshop oder Kamera), oder eine wertvolle Ausrüstung des Fotografen.

Das "Bokeh" (wird im deutschen Sprachraum erst seit Einführung der digitalen Fotografie überhaupt verwendet) ist mittelmäßig, für die Aufnahme und den vermutlich gewünschten Effekt gut, aber kaum zu beurteilen, weil die allein stehenden Lichtpunkte kaum etwas damit zu tun haben.

Die helle Fläche hinter der ersten sichtbaren Hand kann Armlehne eines Sessels oder das Knie eines Menschen sein, hier ist die Auflösung okay, aber keineswegs Zeichen für eine besonders weit geöffntet Blende.

Ein besonderes Bokeh ist auf Fotos zu erkennen, welche strukturierte Hintergründe in weicher Auflösung zeigen. Hier ist lediglich der Schein davon offensichtlich, weil ein paar Lichtpunkte verschwommen und gerundet zu sehen sind. Deren Abbildung hängt aber weitaus mehr von der Auslösegeschwindigkeit, als von der Lichtstärke des verwendeten Objektivs ab.

Die wirkliche Qualität der Auflösung, bzw. die Tiefenschärfe ist jedoch viel deutlicher an den Händen, den Falten dort (Daumen z.B.) und den Nägeln (Zeichnung des Halbmonds am Daumennagel) erkennbar. Nichts davon wäre derart klar sichtbar, wäre hier wirklich eine offene Blende verwendet worden.

Dieses Foto bekommst du mit deiner Ausrüstung hin, es wird allerdings Zeit und eine Menge Fehlversuche kosten.

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Intelligenz ist eine Begabung, es gibt allerdings auch viele andere. Beides sind wertfreie Begriffe, die erst mit urteilenden Zusätzen wie "über-", "unter-", oder nur "durchschnittlich" Bedeutung erlangen.

Es ist Sprachbegabung erforderlich, um Vokabeln leicht lernen zu können, sich diese "aneignen", setzt auch einen Lernprozess voraus. Zusammenhänge zu erkennen, erfordert Intelligenz (ohne Wertung), es fällt deutlich leichter, wenn einem sowas locker von der Hand (oder vom Hirn) geht.

Begabung(en) und Intelligenz haben gemeinsam, dass sie erst mal nur "Werkzeuge" sind, deren sinnvolle Nutzung erst mal erlernt werden will. Der intelligenteste Mensch wird sich sehr schwer tun, wenn er Sprachen lernen muss, an denen er einfach kein Interesse hat, wenn er nicht mal einen Sinn erkennen kann, weshalb ihm das etwas bringen könnte.

Ein Talent, bzw. eine Begabung wird nur ersichtlich, wenn sie zu Tage tritt, dazu ist ebenfalls Interesse erforderlich, die größte Sprachbegabung wird nie erkannt werden, wenn der Begabte gar keine Sprachen lernen will. Das ist natürlich ein bisschen daneben, denn Begabungen veröden, wenn sie nicht genutzt und gefördert werden, deshalb mindert sich (zumindest nach außen) auch jede Begabung — inkl. der Intelligenz.

Ein Hammer, der nicht in Gebrauch ist, setzt Rost an, den kann man zwar wieder lösen, aber das erfordert Mühe. Außerdem (wie im Werkzeugbeispiel) bringt selbst der präziseste Hammer von sich aus noch keinen Nagel in die Wand, die Hand, welche ihn führt, muss damit umgehen können.

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Zeitarbeiter kriegen mehr Lohn aber sind trotzdem nicht zufrieden und undankbar.

Es geht um die Zeitarbeiter die bei uns in der Firma reingekommen ist, die kriegen mehr Lohn aber sind trotzdem nicht dankbar, die Zeitarbeitsfirma hat den Auftrag in unserer Firma durch meinen Bruder bekommen, da mein Bruder auch Personalchef ist und den Chef von der Zeitarbeitsfirma gut kennt ( die kennen sich auch privat sehr gut ) hat er mit dem Chef von der Zeitarbeitsfirma geredet dass er denn Mitarbeiter mehr Lohn zahlen könnte, da er es nicht so ganz korrekt findet. Die Gespräche haben länger gedauert aber der Lohn von den Zeitarbeiter würde tatsächlich von 8,19 € auf 8,50 € in der Stunde erhöht und dass Fahrgeld von 60 € auf 65 € in Monat. Diese Nachricht haben jetzt auch die Zeitarbeiter bekommen, dass ab März 2013 mehr Lohn gezahlt wird, aber von Freude kann man bei denen nicht sprechen ( eher dass Gegenteil ). Dass hat auch mein Bruder mitbekommen dass bei den Zeitarbeiter auch keine Freude aufgekommen ist und er hat auch gesagt, dass er dass letzte mal so seine Zeit verschwendet und von ihm aus können die von der Zeitarbeit auch 5 € in der Stunde verdienen und dass ihm dass ab jetzt nicht mehr interessiert. Er war auch sauer, da der Großteil der Zeitarbeiter wissen dass er für die Lohnerhöhung sich eingesetzt hat und nicht mal ein Dankeschön bekommen hat und bezeichnet es die Zeit die er dafür gebraucht hat als Verschwendung. Wieso sind die so undankbar und können nicht mal Dankeschön sagen obwohl ihr Lohn ab März erheblich höher wird. Denn es gehört ja nicht in seinen Aufgabenbereich sich um die Zeitarbeiter zu kümmern und es kam eher freiwillig von ihm.

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Wenn ich für meine Leistung eine Gegenleistung in Form von Lohn/Honorar erhalte, dann gewinnt immer der Auftrag- oder Arbeitgeber daran. Das sind stets Geschäfte auf Gegenseitigkeit und den größeren Gewinn macht in der Regel der Arbeitgeber, der hat also auch entsprechend mehr Grund, sich dankbar zu zeigen.

Menschen, die auf derartige Hungelöhne angewiesen sind, haben täglich mit dem nackten Überleben zu kämpfen, wenn sie durch vielleicht 35,- € mehr im Monat ein halbes Gramm mehr Billigmargarine auf ihr Frühstücksbrötchen schmieren könnten, ist das sicher kein Grund, den Personalchef wie einen Heilsbringer zu feiern.

Es ist traurig genug, dass der Gesetzgeber Machenschaften erlaubt und sogar unterstützt, bei denen die ärmsten in unserer Gesellschaft, sich für Billigst-Löhne verkaufen müssen. Wer an der Ausbeutung dieser Menschen Gewinne macht und sich dann noch über mangelnde Dankbarkeit beschwert, sollte das lieber auf den Kreis Gleichgesinnter beschränken.

Wenn ich mir allerdings deine Sprache und schriftlichen Fähigkeiten betrachte, und lese, dass du einen Ausbildungsplatz als Bürokauffrau inne hast, dann kann ich mir auch denken, wo die Gewinne wieder verschwendet werden.

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Bitte entschuldige, nach dem Lesen der meisten Antworten hatte ich deine Frage im Sinn ein bisschen fehlinterpretiert.

Es gibt soweit ich weiß, keine Formel, nach der man die Pixelgröße an Hand der DPI-Angaben errechnen könnte. Die Pixel sind unterschiedlich groß, wenn sie aus digitalen Medien (Kamera,Scanner o.ähnl.) stammen.

Die Zahl (in deinem Beispiel "300") entspricht lediglich der Anzahl von Bildpunkten pro 2,54 cm, wie groß die einzelnen Punkte/Pixel/Dots oder Linien sind, kann allein daraus nicht errechnet werden.

Ein Standard-Foto in 10x15cm Größe, ist i.d.R. tatsächlich (weil meist Zollmaß) 15.24 (6 Zoll) x 10,16 (4 Zoll) cm groß, es hat ein Pixelmaß von 1800 x 1200 px. in korrekter 300 DPI-Auflösung. Oft werden ein paar Pixel weniger angegeben, aber grundsätzlich wäre das die "normale" Abmessung. Mit einer geringeren Auflösung von z.B. 150 dpi, könntest du demnach das Foto auf etwa 20x30 cm ausbelichten, es wäre nur weniger scharf.

Natürlich ist dann im Endprodukt die Größe der einzelnen Bildpunkte definierbar, bei 300 dpi entspräche das (etwa) einem Bildpunkt auf 0,085 mm, oder etwa 11,8 Punkte pro mm. Und hier kommt wieder Ratirat's Dreisatz zum Tragen, der stimmt nämlich absolut.

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Wie bereits gesagt, ist das 15-85 mm für Vollformater ungeeignet, die anderen sollten okay sein. Mit dem Tamron 17-50 mm bist du zumindest von der Lichtstärke her doch ganz gut ausgerüstet. Ich mag das 15-85 Canon sehr und könnte ggf. einen Käufer für dich finden.

Mich würde allerdings auch interessieren, weshalb du auf die Vollformater umsteigen möchtest. Ich fotografiere in mehreren Bereichen beruflich und konnte darauf bis dato immer ganz gut verzichten. Im Augenblick würde ich mich auch eher für einen völligen Systemwechsel entscheiden und Nikon-Produkte (wg. der Crop-Möglichkeit auch bei den Vollformatern) wählen - ist allerdings momentan nicht notwendig.

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