Ganz so einfach ist das nicht zu beantworten.

Ersteinmahl ist es wenn überhaubt nur möglich das ganze nachzurüsten und einzutragen wenn du ein Kraftfahrzeug ohne serienmäßig verbautem Airbag im Lenkrad besitzt. Dann ist es auch noch erforderlich das du einen Verschluss verbaust bei dem sichergestellt ist das er sich nicht aus Versehen löses kann. (doppelte Endrigelung mit beiden Händen ist hir das Zauberwort). Wenn du dann für die übrigen Teile (achtung auch das Lenkrad) noch ein Teilegutachten vorlegen kanst brauchst du nur noch ein bischen glück beim TÜV-Prüfer und dann könnte es klappen.

Achtung dises Vorhaben benötigt eine Menge Geld, Zeit, Recherche und selbst dann noch eine ordentliche Portion glück.

Ich würde davon abraten aber theoretisch sollte es möglich sein.

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