beauftrage die ???

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Die neue Krankenkass wird bestimmt die Behandlung übernehmen! Wenn es die "normale" Behandlung bei Arzt ist, gehste einfach mit deiner neuen Krankenversichertenkarte hin!

Sollte ich es um eine andere andere Leistung handelt sprech kurz mit der neuen KK .... Die wird dann die Behandlung (je nach dem was es ist) übernehmen : D

LG Peter

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Hallo

Brauche mehr Infos!

Seit wann krank? Seit wann bei dem Arbeitgeber beschäftigt?

Grds. bekommst du erst 42 Tage vom Arbeitgeber dein normales Gehalt wieder!

P.S. der Arbeitgeber holt es sich nicht von der Krankenkasse wieder sondern von der Umlageversicherung :D

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Das kann durchaus seine Berechtigung haben ... war deine Mutter zur Untersuchung beim MDK?

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Nein!

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wird nix ... Die Schweizer mögen keine Deutschen ^^

aber einfach eine normale Bewerbung ... evt. mit dem Grund warum du in der SChweiz arbeiten willst ^^

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naja ^^ dann kann die Großmutter das Kind nicht betreuen ^^ DU ENTSCHEIDEST ob die Person das kann oder nicht!

Musst du auf der Verordnung angeben -.-

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Das Einkommen darf max. 365,00 € im Monat betrgen ^^ wenn ich mich net irre! Hast du evt. mehr Einkommen?

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Wenn du eine Ausbildung gemacht hast! Warst du nicht im "Schülertarif" - oder richtig ausgedrück Krankenversicherung der Studenten!

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Die Kosten werden vom BUND (!) getragen, wenn du unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegst (dabie können in Grenzfällen auch Mietkosten abgezogen werden)! Dabei wird nur DEIN Einkommen angesetzt!

Der Antrag muss vorab gestellt werden und das geht bei JEDER gesetzlichen Krankenkasse.

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leider nicht °-°

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Grundsätzlich ist das wohl richtig! Aber ... ich würde das als durchgehende AU sehen! Sprech mit deiner KK und geh den auf die nerven °,°

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