Scheint alles in Ordnung zu sein vielleicht wegen den Zwischenstopp günstiger.

...zur Antwort

Sieht nicht wirklich schön aus meiner Meinung nach.

...zur Antwort

Streich sie aus deinem Leben

...zur Antwort

Mit Nagellackentferner geht das save weg

...zur Antwort

Such dir eine Freundin?

...zur Antwort

Schlafen gehen anstatt zu trollen würde ich machen.

...zur Antwort

Da hast du selber schuld^^ Sollen die Leute dir hier jetzt sagen die Mutter von jemanden zu beleidigen ist ok oder was? Vielleicht ist sie momentan krank oder so?

...zur Antwort

Nein zählt nicht.

...zur Antwort

Na klar , der Reaktor wird wahrscheinlich kaputt gehen und *explodieren* deswegen werden die Tabletten verteilt nicht , weil schon was passiert ist keine Sorge. Wollen halt Vorsorgen damit die Ungeborenen Kinder nicht behindert zur Welt kommen.


...zur Antwort
Muss ich im Zivilrecht die Anwaltskosten tragen, wenn ich gewinne, der Verlierer aber nicht zahlen kann?

Vorab: Es geht um Zivilrecht.

Hallo,

im Frühjahr dieses Jahres hat ein ehemalig guter Freund sehr private Fotos von mir in Internet gestellt. Dazu Bedrohungen und Beschimpfungen.

Ich bin daraufhin zu einem Anwalt gegangen. Dieser hat eine Unterlassungserklärung an den "Täter" geschickt. Dieser unterzeichnete diese nicht, entfernte aber die besagten Fotos und Texte.

Da die Gegenseite nicht reagierte, schlug mein Anwalt mir vor, eine Klage einzureichen, damit ich bei zukünftigen Vergehen gegen ihn vorgehen könnte und vor allem auch, weil er er dann die Kosten tragen muss. Das war mir sehr wichtig. Ich habe extra nochmals nachgefragt, mein Anwalt betonte ausdrücklich, dass der Verlierer alle Kosten zahlen muss.

Also haben wir Klage eingereicht. Die Gerichtskosten von knapp 400 Euro habe ich vorgestreckt. Auch diese würde ich angeblich wieder bekommen.

Da sich die Gegenseite nicht rührte gab es ein Versäumnisurteil zu meinen Gunsten. Mein Anwalt hat die Gegenseite nun mehrfach angemahnt, sie rührt sich jedoch nicht. Die Gerichtskosten bekomme ich laut dem Gericht auch nicht zurück, da es bei Versäumnisurteilen nicht der Fall wäre.

Jetzt fragt mein Anwalt mich, ob ich bei der Gegenseite Zwangsvollstrecken möchte, dies würde mich ca. 200 Euro kosten. Ich frage nach, wieso das mich Geld kosten solle. Jetzt erzählt mein Anwalt mir, dass ich die gesamten Kosten zahlen muss, wenn die Gegenseite nicht zahlt. Da dort aller Voraussicht nach nichts zu holen ist, bekäme ich einen 30-Jahre gültigen Volltreckungstitel, wenn ich der Vollstreckung zustimmen würde. Der Verlierer (Täter) bezieht Harz 4.

Ist das so rechtens? Der Anwalt betonte mir gegenüber immer wieder, dass mir keinerlei Kosten entstehen würden.

Was kann ich jetzt tun?

Vielen Dank

...zum Beitrag

Ja du musst die Anwaltskosten tragen , er kann ja nichts dafür das bei der Gegenseite nicht zu holen ist. Das dir keinerlei Kosten entstehen würden meint  er wohl im Fall das dort Geld zu holen ist.

...zur Antwort

Was für ein Schreiben?

...zur Antwort

Such dir einfach einen anderen netten Jungen damit du ihn schnell vergisst oder rede mit ihm ma über das Thema...

...zur Antwort