So im gesamten glaub ich nicht an Geister, dennoch passieren manchmal schon gruselige Sachen.

Bspw. Wenn man eine kalte Hand auf der Schulter spührt.., obwohl man alleine ist.

Manchmal denk ich auch das mein Kater Geister sieht, da er vorallem Nachts manchmal mitten in die Dunkelheit starrt...

Manche Sachen kann man sich einfach nicht erklären..🤷🏻‍♂️

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Wenn Du meinst ab wieviel Fehltagen man einen Attest braucht dann lautet die Antwort ‚‚ab 3 Tage.’’

Im Normfall zählt da auch das Wochenende dazu, d.h. wenn man bspw. am Freitag krank ist und den nächsten Montag zusätzlich auch, dann sind es nicht nur 2 Krankheitstage, sondern 4. Also braucht man da dann auch ein Attest.

Ich hoffe das ich Dir weiterhelfen konnte.

MfG. - Paul

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Allgemein sich mit 'nem Stift anal zu befriedigen find ich nicht so eine gute Idee..

Je nachdem wie es ist solltest Du einen Arzt aufsuchen.

Wenn aber jetzt nichts weiter blutet oder Du Schmerzen etc. hast, ist alles in Ordnung.

MfG. - Paul

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Genau sagen kann ich das nicht, aber ich denke mal das bis zu 5 cm noch drin sein könnten, vorallem weil man bis zum 19. Lebensjahr definitiv nocj wachsen wird. Zumindest heißt es immer so.

MfG. - Paul

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Also ich würde schon sehr empfehlen mit Ihrer Katze zum Tierarzt zu gehen, da man halt nie weiß was dahinter steckt.. Vorallem wenn Blut dabei ist.

Ach und jedenfalls ständig für die Katze da sein und Sie/Ihn gut pflegen (bspw. Streicheleinheiten etc.)

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Mit dem Thema ,,Tumor" kenn ich mich nicht so aus, aber ich nicht davon aus.

Kann aber gut möglich sein das Du vielleicht Migräne haben könntest (kommt auch drauf an wie doll die Kopfschmerzen sind). Woran es bei Dir genau liegt weiß ich dennoch nicht.

Sonnst könntest Du ja (je nachdem) zum Arzt gehen. Vielleicht können Die dir das beantworten.

Hoffe ich konnt' dir ein bisschen weiterhelfen.

MfG. - Paul

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>>> Was ist, wenn meine Telefonnummer ohne mein Einverständnis weitergegeben oder veröffentlicht wurde?

Wenn Ihre Handynummer gegen Ihr Einverständnis weitergegeben oder veröffentlicht wurde, liegt also ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht sowie gegen Art. 6 DSGV vor. Dabei ist es unerheblich, ob nur Ihre Nummer oder auch Ihr Name veröffentlicht wurde.

Doch nun die Frage: Kann man jemanden anzeigen, wenn dieser die eigene Nummer weitergegeben oder veröffentlicht hat? Grundsätzlich ist das möglich, schließlich ist mit der unerlaubten Weitergabe der Telefonnummer ein Straftatbestand erfüllt. Wie sinnvoll es jedoch ist, die unerlaubte Veröffentlichung oder Weitergabe einer Telefonnummer strafrechtlich verfolgen zu lassen, hängt vom Einzelfall ab. Details sollten Sie beispielsweise mit einem Anwalt für Strafrecht besprechen. <<<

Hier ein kleiner Text aus dem Internet.

Ich hoffe das ich Dir weiterhelfen konnte.

MfG - Paul

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