Schwarzfahren mit Amtsmissbrauch. Womit wäre denn theoretisch zu rechnen?

Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Thema Schwarzfahren.

Womit müsste man denn rechnen, wenn man beispielsweise in einem ICE fährt, und kein Ticket hat. Man sitzt normal bekleidet im Zug (z.B. Nürnberg - Kassel) und hat nur unter dem Mantel einen Pullover der bayerischen Polizei. Das Ärmelabzeichen ist aber nicht sichtbar (weil Mantel drüber). Schulterklappen sind nicht aufgesetzt (und wären auch eh nicht sichtbar -> Mantel).

Heißt: Im Grunde sieht der Schaffner nur unter der offenen Jacke einen grünen Pullover. Der Schaffner geht erst ca. 3-4 Mal vorbei und fragt nicht nach dem Ticket, sondern sagt nur: "Ah, da fährt heut einer kostenlos".

Heißt: Er verbindet den Pullover sofort mit der Polizei und fragt garnicht erst. (Obwohl man ja eigentlich nur in voller Bekleidung und wenn diese auch gut sichtbar ist "kostenlos" fahren darf und man selber nie gesagt hat, man sei Polizist) Nach c.a. 2 h Fahrt fragt er jedoch nach dem Dienstausweis. Man hat keinen. (Da man ja kein Polizist ist.) Der Schaffner holt zwei Polizisten aus einem anderen Abteil zur Identitätsfeststellung dazu. Diesen gibt man ganz normal den Ausweis und begleitet sie zur Inspektion. Dort wird zunächst alles aufgenommen und dann eine Anzeige geschrieben. Zum einen wegen Leistungserschleichung, zum anderen wegen Amtsanmaßung.

Nun die Frage:

Zählt es denn schon als Amtsanmaßung wenn man nur einen Pullover trägt, und über diesen sogar eine normale Jacke? (Also wenn eigentlich nichts darauf schließen lässt, man sei Polizist, weil man ja nichts sieht) Und wenn man nicht mal gesagt hat daß man Polizist sei sondern der Schaffner dies allein durch den Pullover angenommen hat? (Heißt: Außer einem grünen Streifen sieht man nichts von der Polizeioberbekleidung)

Und mit welcher Strafe wäre denn zu rechnen? (wenn es sich bei "man" beispielsweise um einen jugendlichen handelt) Und mit welcher "Strafzahlung" an die DB wäre denn zu rechnen?

Merci und einen guten Rutsch!

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Hallo. Es ist so ziemlich alles Quark was die Leute hier schreiben. Zum Thema schwarzfahren. Die Deutsche Bahn verlangt von dir den doppelten Fahrpreis, mindestens aber 60 EUR. Also einfach ausrechnen was ein normales Ticket gekostet hätte. Mal 2. (einfache Fährt für genannte Strecke ca. 70 EUR Also ca. 140 EUR). Zudem kommt eine Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen (keinerlei Betrug erkennbar) dazu, welche die Bahn erstatten kann aber nicht muss. Wenn die Polizei dich mitnimmt bekommst du Sie immer. Amtsanmassung kommt nicht in Frage, da du dich nicht als Polizeibeamte ausgegeben hast, Was andere vielleicht denken ist ziemlich egal. Hier verlangt der Gesetzgeber eine aktive Handlung nicht ein passives Verhalten. Nur weil ich ein blaues Hemd mit Krawatte trage, bin Ich nicht dafür verantwortlich, was die Leute denken. Du kannst ja zum Beispiel argumentieren, Das du zu einer privaten Kostümveranstaltung unterwegs warst, und durch den Mantel alles getan hast um Missverständnisse auszuschließen. Wenn du den Polizeipullover trägst, und es ist ein Original so wie Ihn die Polizei verwendet. Kannst du durchaus Ärger bekommen, allerdings in den Fall nur weil die Polizei mitnimmt und sicher den Pullover genauer anschaut. Was da wegen dem Pullover konkret auf dich zukommt kann ich aber nicht sagen. I.d.R. ist es so, dass bei einem Jugendlichen ohne Vorstrafen das Verfahren eingestellt wird wenn die Zahlung an die Deutsche Bahn geleistet wurde. In diesen Fall kannst du wegen dem Pullover vielleicht mit einer geringem Geldstrafe oder ein paar Sozialstunden rechnen. Wenn du Glück hast, Und das ist nicht unwahrscheinlich, wird das Verfahren Komplett eingestellt.

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Hallo. Zu deinen Fragen. Wenn du im Eingangsbereich von Gastgewerblichen Diskotheken für einen Sicherheitsdienst arbeitest, benötigst du die Sachkundeprüfung nach 34a GewO. Der Schein (Unterweisung nach 34a GewO) reicht nicht aus. Bist du direkt bei der Diskothek angestellt, benötigst du rechtlich gesehen gar nichts. Was dein zukünftiger Arbeitgeber verlangt musst du dann klären. Mindestalter ist 18 Jahre eine besondere Ausbildung (schulisch, beruflich, Kampfsport) benötigst du nicht allerdings empfiehlt es sich mindestens sicher in Selbstverteidigung zu sein, von den persönlichen Voraussetzungen (Stressresistenz, 8-10 Stunden stehen, Lautstärke, Umgang mit Betrunkenen die dich beleidigen etc. ) mal abgesehen. Du bewirbst dich bei einer Diskothek oder bei einer Sicherheitsfirma. Am Anfang wirst du über eine Sicherheitsfirma ca. 10 EUR die Stunde verdienen, bei einem Club angestellt etwas mehr. Später, wenn du Erfahrung hast und für die richtigen Clubs arbeitest, sind durchaus Beträge um die 20 EUR in Ausnahmefällen (Top Clubs, schwieriges Klientel, Du hast dir einen Namen gemacht) durchaus wesentlich mehr drin. Ein absolut sauberes Führungszeugnis sollte selbstverständlich sein, sonst hast du ziemlich viele Scherereien mit der Polizei, falls dir nicht direkt die Arbeit untersagt wird.

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Schreckschusswaffe führen / Verhalten.

Hallo Community,

Ich habe vor kurzem eine neue Arbeitsstelle bei einem Shuttle- und Sicherheitsunternehmen angefangen. Vom chef aus wird jedem Mitarbeiter nahegelegt, den kleinen Waffenschein zu machen, und eine Schreckschusswaffe im Dienst ständig mitzuführen - natürlich nur innerhalb der gesetzlich erlaubten grenzen. Das ganze soll wohl profesionallität gegenüber unserer Kundschaft signalisieren, und dazu beitragend das die Kundschaft sich sicher(er) fühlt.

Ich verfüge bereits über eine eigene SSW sowie den kleinen Waffenschein, habe die Waffe aber nie großartig in der Öffentlichkeit geführt. Beim Erwerb des kl. Waffenscheines wurde auch nicht großartig viel erklärt. Daher suche ich hier nach Rat & Tipps:

  • Laut Gesetzgebung berechtigt der kl. Waffenschein nicht zum führen der Waffe bei öffentlichen Veranstaltungen, Demonstrationen oder Festen. Aber wie sieht das mit privaten Grundstücken aus. Darf ich Privatgebäude, oder die Infrastruktur öffentlicher Dienstleister (Bahn, Bus, Bahnhof?) betreten mit der Waffe am Gürtel? Müssen Private Hausbesitzer über das Vorhandensein der Waffe informiert werden?

  • Wer ist alles berechtigt, sich den Waffenschein vorzeigen zu lassen? Die Polizei? Jeder?

  • Wie sollte man sich bei Polizeikontrollen verhalten, wenn ich möglichst vermeiden möchte, mit Handschellen im dreck zu liegen und eine Waffe im Rücken zu haben, bis die Polizisten sichergestellt haben, das es "nur" eine SSW ist und ich den kl. Schein besitze.

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Lässt es sein Leute. Der kleine Möchtegern Busfahrer in der Möchtegern Sicherheitsfirma versteht es nicht. 

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Unabhängig davon. Darfst du ohne den kleinen Waffenschein eine Schreckschusswaffen besitzen. Das führen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ist wieder etwas ganz anderes und benötigt den kleinen Waffenschein. Hier ist allerdings zu beachten, dass es gerade in der heutigen Zeit sehr schwierig sein kann eine solche Waffe auf der Strasse zu führen. Ob man wegen eines solchen Spielzeugs auf der Strasse ggf. von der Polizei mit wohlgemerkt echten Schusswaffen im Anschlag kontrolliert werden möchte, darf jeder für sich entscheiden. Von den Folgen einer ggf. unbedachten Bewegung mal abgesehen. Zudem stellt sich die Frage wozu Ich im Sicherheitsdienst einen solchen - entschuldige den Ausdruck -Schwachsinn mitführen möchte erschließt sich mir nicht. LG 

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Hallo.

Das Tragen von Schreckschusswaffen ist im Bewachungsgewerbe grundsatich verboten! 

Das hat unfallverhütende Gründe, da ein potenzieller Angreifer / Einbrecher / Täter sich dir gegenüber so verhalten würde als würdest du eine Schusswaffe tragen, ohne das du allerdings die Möglichkeit hast, dich gegen dieses Verhalten effektiv zur Wehr zu setzen, da du ja keine Schusswaffe trägst. 

Lernt man unter anderen in der Unterweisung nach 34a GewO

Beste Grüße 

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Danke, Habe mir AntiDupl von ComputerBild runtergeladen, optimal :) Und zum Thema Google befragen... dafür ist diese Seite da.. Und wenn Ich mir anschaue, das 80% der Fragen hier total hirnrissig und Sinnfrei sind, denke Ich bin Ich mit meiner noch gut dabei :) Danke euch. lg

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In der Regel ist es so. Das in den Bereich direkt vor der Bühne nur ausgewähltes Publikum kommt. Danach kommt der Brecher. Mit davorgesetzen Graben für die Security. Wird es dir am Brecher zu eng, mach die security aufmerksam. Dann wirst du rausgehoben. 

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Hallo.

Dies tun wir bei Besuchern, die uns darum bitten. Sei es durch Gesten, eindeutigen Blickkontakt etc. 

Die Gründe sind verschieden. Medizinische Probleme meist ist es aber so, das die Besucher die Ganz vorne stehen einfach von hinten gegen die Absperrung vorne gedrückt werden. Irgendwann wird es Ihnen zu eng und sie Wollen raus. 

Auf einem Konzert von Unheilig saßen die Fans stundenlang in der prallen Sonne ohne Getränke vor dem Einlass weil Sie ganz vorne sein wollten. Sind dann während dem Konzert reihenweise umgekippt. 

Bei Konzerten zB der Ärzte lassen sich die Leute einfach auf der Masse von hinten nach vorne treiben. Vorne werden sie runtergelassen wir holen sie raus sie gehen nach hinten und es geht von vorne los. 

Lg Patrick 

Lg 

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Hallo.

Wegen einer solchen Lappalie wirst du in der Regel nicht abgewiesen. 

Die Ü1 Prüfung ist auch nicht ganz so streng wie bsp. die Ü3.

Es geht bei der Ü1 hauptsächlich um Angriffspunkte für Bestechung, Bekenntnis zur Freiheitlich demokratischen Grundordnung und dergleichen mehr. 

Blöd gesagt, würde dir ein 4 Wochen langer Urlaub in Russland oder eine ausländische Lebenspartnerin mehr schaden, als diese Tankgeschichte. 

Lg Patrick 

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Hallo.

Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. 

Es müssen gewisse Ruhezeiten eingehalten werden, diese Beginnen aber zu laufen ab dem offiziellen Dienstende bis zum nächsten Dienstbeginn. Blöd gesagt, ist es deiner Freundin selbst überlassen, was Sie in der "Freizeit" macht. 

Tipp ist: Suche dir eine seriöse Firma. Die kleinen Betriebe, die überwiegend nur wenige Aufträge haben arbeiten überwiegend so. Bei einer Seriösen, Regional großen Firma sieht das wieder anders aus.

Wenn du konkret genaue Aussagen zu einzelnen Bestandteilen des AV oder des Arbeitsrechts willst bleibt dir nur eine Auskunft beim Anwalt, da helfen dir die Ratschläge hier nicht weiter. Vor allem willst du bzw deine Freundin die Ratschläge ggf für ein Gespräch mit dem AG nutzen und da helfen nur rechtlich gesicherte Fakten. 

Ich arbeite im Ballungsraum München für eine Firma mit etwa 650 Beschäftigten. Flach organisiert kurze Entscheidungswege und trotzdem die Annehmlichkeiten und Auftragslage eines größeren Betriebs. 

Mein Personalleiter kennt nahezu alle gesetzlichen Regelungen, Tarifbestimmung und dergleichen auswendig. Daher mein Rat. Informiere dich bzw deine Freundin genau und wechsle den Betrieb. 

Lg Patrick 

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Hallo. Den Begriff Notwehr habe Ich durchaus verstanden, deinen nicht sonderlich anspruchsvollen Kommentar kannst du dir also schenken. Es ist aus meinem Text evtl. etwas missverständlich hervorgegangen, der Begriff Körperlich ist tatsächlich im Gesetz nicht wörtlich niedergelegt. In der Regel handelt es sich bei einem rechtswidrigen Angriff allerdings um einen körperlichen. Da der Großteil der Nutzer hier sicher keine Rechtsexperten sind, habe Ich den Begriff benutzt um das ganze allgemeinverständlich auszudrücken. Danke allerdings für deinen Hinweis. Lg

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Hallo.

Eine Anzeige gibt es hier nicht. 

Ich kenne aus 10 Jahren Sicherheitsdienst keinen solchen Fall. Allenfalls eine Mitteilung an die Polizei wäre denkbar, die dann an das Jugendamt weitergeleitet wird bzw ein Gespräch mit den Sorgeberechtigten (Eltern) zur Folge hat. 

Das ganze war's auch schon. Wirkliche Konsequenzen kannst du nur erwarten wenn du sowas jedes zweite Wochenende in der gleichen Disko abziehst. 

Das einzige was möglich ist, ist ein Hausverbot gegenüber einzelnen oder allen Personen eurer Gruppe. 

Lg 

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Hallo.

Grundsätzlich war es eine Körperverletzung welche du anzeigen kannst. Ob was dabei rauskommt lassen wir einmal dahin gestellt. 

Grundsätzlich Alkohol im Dienst geht gar nicht. Ich würde mir einen Laden suchen, in dem ordentliche Türsteher arbeiten, mich ordentlich benehmen, dann klappt das auch. 

Lg 

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Hallo an alle. Selten solche unprofessionellen Antworten gelesen. 

Nun mal zur Klarstellung. 

Ein sogenanntes Tierabwehrspray darfst du ab 14 Jahre jederzeit mitführen. Es ist für den Gebrauch gegen Tiere zugelassen und angedacht. Da der Begriff der Notwehr (Gegenwärtiger, noch andauernder oder unmittelbar Bevorstehender rechtswidriger Angriff auf die körperliche Unversehrtheit - Vereinfacht ausgedrückt der Begriff unmittelbar Bevorstehend deckt auch die Tatsache ab das jemand kurz davor steht dich zu schlagen oder anzugreifen) deckt wich den Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen ab, wenn es das mindeste Mittel war um den (unmittelbar bevorstehenden) Angriff zu beenden. 

Eine 15 jährige die sich gegen einen männlichen, vermutlich körperlich überlegenen Täter zur Wehr setzt hat idR keine milderen Mittel zur Verfügung. Damit handelst du dir in der Regel zwar dennoch eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung (nicht schwere Körperverletzung) ein, diese wird aber in 99,9% der Fälle wegen Notwehr Eingestellt. 

Grundsätzlich ist das mitführen eines solchen Sprays bedenklich da man schön sehr genau wissen sollte, wie es benutzt wird, wie es wirkt und wann ich es benutzen darf. 

Teleskopschlagstock: Fällt unter das Waffengesetz. Du darfst Ihn besitzen allerdings nicht in der Öffentlichkeit mitführen (auch nicht in der Tasche etc.). Hiervon gibt es im Waffenrecht Ausnahmen, das Recht auf Eigenschutz wird aber nicht genannt. 

Empfehlenswert ist ein Verhaltenstraining für Jungedliche: Gefährliche Situationen erkennen, Selbstbewusst auftreten, Tritte und Schlage für den Notfall etc. 

Zum Thema der Körperverletzung am Rande:

Der Gesetzgeber unterscheidet 3 Arten:

Die einfache KV, die gefährliche KV und die schwere KV. 

Die einfache KV wäre wenn ich jemand ohne Rechtfertigungsgrund (Bsp. Notwehr)eine Ohrfeige verpasse. Eine gefährliche wäre es wenn Ich ua. ein gefährliches Werkzeug oder eine Waffe benutze wie zb einen Schlagring, Teleskopschlagstock oder Pfefferspray.

Eine schwere KV wird daraus erst, wenn es eine schwere Folge nach sich zieht wie zB ein Erblinden, dauerhafte Lähmungen etc. 

Ich hoffe Ich konnte helfen. 

Lg 

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Hallo. Es ist einfach nur so, das jeder Mitarbeiter, auch ein Auszubildener eine Probezeit von 6 Monaten absolviert. In diesen 6 Monaten kann man ganz gut herausfiltern, ob der Auszubildende oder der Mitarbeiter zum Unternehmen und zum Berufsbild passt oder eben nicht. Einstellungstests sind hauptsächlich bei sehr großen Unternehmen üblich (zB Siemens etc.) die aus riesigen Bewerberzahlen (einige Hundert) die 30 Kandidaten herausfiltern müssen die die Chance bekommen. Grüß Patrick

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