Also ich kann aus Erfahrung sprechen...

Für eine freiwillige Zulassung brauchst Du folgendes :

1. eVB-Nummer eines Versicherers wie VGH ect.

2. Personalausweis

3. Antrag nach §3 Abs. 3 FZV

4. HSN / TSN (wie migebuff verlinkt hat)

5. Foto vom Moped und dem Typenschild (ggf. Nachtfoto für Ausleuchtung des Kennzeichens)

Zu 5 : Es kann sein, das sie vom TÜV eine Bescheinigung haben möchten, welches Kennzeichen laut Beleuchtung möglich ist.

6. Am besten ein Beispiel einer freiwilligen Zulassung als Bild mitbeingen, findet man bei Google auch (Einfach in Google nach "Freiwillige Zulassung Moped" suchen und das Bild von Fahrzeugschein wie Nummernschild ausdrucken).

7. Ausreichend Geld für Zulassung und ggf. Kennzeichenprägung (Ich habe 150€ einberechnet, war aber mit ca. 65 Zulassung und 14€ Kennzeichen über Internet billig dabei)

8. Ausreichend Geld auf dem Konto für die Versicherung, meine kostet zum Beispiel 75€, aber das variiert von Versicherer zu Versicherer.

Nun die Reihenfolge :

1. Erst eine Versicherung aufsuchen, die eine Versicherung zustimmt, dafür brauchst Du Perso, derzeitige Papier vom Roller/Moped.

Am besten wäre sogar eine KBA-Bescheinigung vom Kraftfahrbundesamt, den Du bei der Zulassung sehr gut gebrauchen kannst.

2. Dann beim TÜV eine Abnahme machen, welches Kennzeichen an dem Roller passt, in diesem Fall wäre es eine Einzelabnahme.

Mit dieser Bescheinigung hast Du auch ein Nachweis für die Zulassung, dass der Roller dieses Kennzeichen tragen darf, kann oder muss...

3. Dann oben die Liste 1 bis 8 alles mitbringen, wenn Du ein Kennzeichen reserviert hast, es ggf. erst drucken lassen, wenn dir Zulassung dir eine Größe vorgibt.

Die Zulassungsstelle hat oft auch ein Schildemacher direkt in unmittelbarer Umgebung, wo Du dann eben das Kennzeichen drucken kannst.

Hinweis : Bedenke das man bei einigen Zulassungsstellen nur nocj online ein Termin bekommt, also schau bei deiner Zulassungsstelle, ob Du online ein Termin machen kannst.

Wenn noch fragen bestehen, kann man mich gerne fragen.

Ich habe das Spiel alles hinter mir, habe sogar mal zwei Bilder mit angepingt, damit man das mal sieht....

Das GZ 5 war mein altes Kennzeichen (habe es wegen Ausleuchtung mal angefügt), das erkennt man daran, das die TÜV-Plakette fehlt.

Das zweite Kennzeichen O 880 ist mein neues, hab es umgemeldet, weil mir das Kennzeichen gefiel. 😅👍

MfG :

Paragraphensau

Bild zum Beitrag

Bild zum Beitrag

...zur Antwort

Man kann ein Einschreiben natürlich auch zurück verfolgen, aus welcher Gegend es herkommt.

Klar steht dann nicht drin worum es handelt, aber man kann die Herkunft zurückverfolgen.

So weiß man zumindest woher es kommt und kann so in etwa ausgehen, worum es sich evt. handelt.

Hier der Link :

https://www.meine-sendungsverfolgung.de/sendungsverfolgung-mit-einschreiben/

Dafür wird natürlich auch die Sendenummer gebraucht, welche bei einem Einschreiben immer dabei ist.

Auch wenn das Thema 3 Jahre her ist, wird noch heute oft danach gefragt. ;)

Ich hoffe, das wird zukünftig anderen Personen weiter helfen.

Liebe Grüße :

ParagraphenSau ;p

...zur Antwort

Nein das ist so nicht erlaubt, es muss eine Unterrichtung statt finden, die wird nicht gegeben, wenn Du vorm PC gehauen wirst und am Ende zwar die Fragen richtig kannst aber den Hintergrund der Fragen nicht verstanden hast ( wegen fehlender Schulung).

Somit ist diese Art unzulässig, ich würde dreist den Fahrleher fragen wo die Prüfung statt findet und das dort melden.

Da Du bereits den Führerschein begonnen hast steht dir natürlich offen, die Fahrschule zu wechseln und die Lehrstunden mitzunehmen. (Aber ich würde sagen :"Verzichte auf die gemachten Lehrstunden, nutze die volle Zeit dafür, so ist dir besser geholfen als bei dem unsympatischem Fahrlehrer")

Wenn man sowas als Unterrichtung bezeichnet, hat man meiner Meinung nach den Job verfehlt.

Ich würde auch gucken in wie weit er das anrechnet, ich würde auch kein Geld mehr zahlen als er an Arbeit getan hat, in dem Fall kein Penny.

Lohn kommt durch Arbeit, nicht draußen von einer Zigarette.

Sonst müsste ich als Gabelstaplerfahrer ja nur noch in der Raucherecke stehen, damit die Container Ruckzuck fertig sind *lach*

...zur Antwort

Es gibt aber auch welche, die liefern 100% richtige Ware, das liegt aber daran, dass das Gesetz welches in Deutschland gilt nicht in der gesamten EU gelten und somit die Ware auch aus dem Ausland zu dir versendet wird.

Ich hab da zwar keinerlei Erfahrung gemacht, aber das es Gesetzeslücken gibt was die Einfuhr von Betäubungsmittel (BTM) innerhalb der EU beanlangt, sollte bereits bekannt sein.

Im schlimmsten Fall wird das auch noch Anonym verpackt in Kartons versendet, das erschwert natürlich auch die Überprüfung, weil man jetzt nicht jedes Paket durchleuchten kann.

Erstens wäre das Finanziell schon schwer umzusetzen, aber auch schwer von der Menge zu bewerkstelligen.

Jetzt gehen wir mal von der Weihnachtszeit aus, da wäre der Paketdienst mit Durchleuchten überfordert.

Also das es in Deutschland eingeführt wird bleibt nicht aus, selbst wenn es eingeführt wurde, ist noch lange nicht gegeben das sie es unsittlich nutzen, gibt auch welche die dieses Medikament benötigen.

Das damit Straftaten begangen werden ist selbstverständlich, aber man darf nicht jede Person damit in Verbindung bringen, nur weil sie es sich bestellen.

Aber ja, das ist möglicht, aber natürlich gibt es auch Fakeseiten, wo keine Ware geliefert wird, aber normal bestellt man da nur einmal und nie wieder.

Aber eine Einfuhr wird es immer geben, ob legal oder illegal.

Man sehe Haschischpflanzen als Beispiel an.

Der Mensch lernt halt aus Erfahrungen dazu, so gilt es auch bei Fakeseitem ;)

...zur Antwort

Nicht ganz einfach diese Situation.... Du hast Auflagen einzuhalten, der Vorposter hat ganz schlicht einiges vergessen .... Hier mal ein Eintrag aus dem Gesetz : § 61a Satz 1 StVZO: "Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor werden bei Anwendung der Bau- und Betriebsvorschriften wie Anhänger hinter Fahrrädern behandelt, wenn 1. die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs 25 km/h nicht überschreitet oder ...". Danach gelten im vorliegenden Fall (ziehendes Fahrzeug ist ein Mofa mit einer bbH von 25 km/h) die Bau- und Betriebsvorschriften für Anhänger hinter Fahrrädern. Nach diesen muss das Fahrrad bzw. das Mofa zum Ziehen eines Anhängers geeignet sein. Näheres dazu (z.B. auch mit und ohne Bremse des Anhängers) sollte sich aus der Betriebsanleitung ergeben. Ein Merkblatt des Bundesverkehrsministeriums für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern (BMVBW/S 33/36.25.93-10 vom 6. 11. 1999, VkBl S 703) nennt in Ziffer 2.4 als zulässige Gesamtmasse für ungebremste Anhänger 40 kg, für gebremste Anhänger 80 kg. ich hoffe die geholfen zu haben ;)

...zur Antwort

Das ist machbar, wie sich das verhält ist eine gute Frage, damit hatte ich bisher noch nichts zu tun. Aber ICH GLAUBE sowas geht, wenn das Kind zur leiblichen Familie zurück kehren kann. Ansonsten geht es erst mit der Adoption einer neuen Familie, dass die derzeitige Adoption aufgehoben werden kann. Aber wie gesagt, darüber kann ich nur mutmaßen, nicht garantieren.

Ich kann nur aus Erfahrung sprechen, dass die Adoption vom Kind im erwachsenem Alter rückgängig gemacht werden kann. Nein, das ist kein Scherz, sowas geht tatsächlich. Ich erfuhr, man kann es tatsächlich ändern, wenn sowas im unmündigem Alter gemacht wurde. Mündig ist wie jeder der Volljährig ist, womit er sein Mitspracherecht auf seinem Namen und seiner Adoption ausüben kann und darf ! Wer das machen will und nun volljährig ist, kann sich gegebenenfalls Rat bei dem Standesamt einholen, in welchem er/sie auch adoptiert wurden. Mittlerweile sollte es aber auch bei jedem Standesamt nachfragbar sein, wie und welche Möglichkeiten da offen stehen. Das es geht, das ist mir zu 100% sicher und unbestreitbar bekannt und möglich !

Viele wissen nicht um ihr eigenes Recht, weshalb viele behaupten, eine Adoption rückgängig machen würde nicht gehen. Nur schade das sie sich nicht ausgiebig beschäftigen und vielen Menschen die Hoffnung nehmen. Das ist zu 100% machbar, wer Nachfragen beim Standesamt machen würde, würde die Antwort auch bekommen. Nur falsche Hoffnung verbreiteten, ist eine Frechheit. Erst informieren dann reden, nicht umgekehrt !

...zur Antwort

Oder er ist so schlau und macht es einfach mit Netbeans , da kann er die Jar-Datei direkt öffnen und innerhalb der Jar-Datei bearbeiten und abspeichern. Somit würde er nicht unnötig alle neu komilieren müssen, da er nur innerhalb der Datei was verändert hat, aber nicht am Dateityp selbst ... Dann spart er sich auch das Auspacken der Dateien und hat obendrein auch noch schon eine PHP-Zeilenübersicht, mit der es sich viel einfacher bearbeiten lässt :)

MfG : Der kleiner Strolch xD

...zur Antwort

Um kommunziell diese Frage abzuschliessen ;) Hier mal ein paar Details wie man es umsetzen kann, und was der Verkehrsicherung an geht !

Die Bicygnals haben keine Zulassung nach der StVZO. Eine Nutzung ist nach deutschem Recht nur auf abgeschlossen Privatgeländen erlaubt. Eine Anbringung an Rollern, Kinderfahrrädern und anderen Fahrzeugen die nicht der STVZO unterliegen, ist bedenkenlos möglich. Eine weitergehende Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.

Das nutzen auf offener Straße geschiet also nur auf eigener Gefahr, da Sie im STVZO nicht zugelassen sind, aber es wird deutlich auf privatem Gebrauch auf Privatgeländen hingewiesen, ein Verbot existiert jedoch nicht ! Wer es nutzt, nutzt es auf eigene Gefahr, machst Du also damit ein Unfall ohne zusätzliche Handzeichen gegeben zu haben, bist Du Hauptschuldiger !

Damit ist die Diskussion hoffentlich beatnwortet ^^

Achja , und hier noch ein kleiner Link, man muss nicht unbedingt basteln , mitlerweile gibt es auch bereits vorgestellte und käufliche Blinkanlagen ! Betonung liegt aber jedoch weiterhin auf : AUF EIGENE GEFAHR !

http://www.erro-shop.de/BICYGNALS-Fahrradblinker-mit-funkgesteuertem-Front-und-Ruecklicht

Achja , das Thema ist zwar 2 Jahre her, aber für jeden immer wieder Interessant ;)

...zur Antwort