Auch wenn dies ein anderes Land ist, so müsste Paragraph 3 nach dem Österreichischen STGB auch in Deutschland existieren welcher folgendes besagt:

"(1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist."

Zu gut deutsch: wenn man sich körperlich bedroht fühlt, darf man mit angemessenen Mitteln "Gegenmaßnahmen" in der "geringsten" zur Verfügung stehenden Form anwenden.
Das weiß ich noch gut aus meiner Zeit als Security.


Grüße aus Österreich

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BF2 (Complete Battlefield 2 Collection) STEHT NOCH IMMER IN DEN LÄDEN, ALSO SOLLTE DAS AUCH NOCH IMMER SUPPORTED WERDEN!!!!!!

Heißt das jetzt, dass der Account der noch vor längstens 32 Stunden ging, plötzlich nicht mehr geht? Wenn ja, dann vergesst alle EA-Games in Zukunft und boikotiert sie wo nur geht. (Entschuldigt, aber sowas ärgert mich extremst)

Zum Thema Boikotieren: Selbiges meiner Meinung nach auch für sämtliche Sony-Games und LucasArts-Games. Beide hatten einem im Jahre 2012, 3 monate Zeit gegeben sich ne Alternative für SWG zu überlegen ... Es gibt aber keine Alternative dazu. Punkt!

P.S.: Ich weiß, dass das keine Antwort in diesem Sinne ist, aber ich musste meinem Frust mal eben Luft machen

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