Hallo zusammen, folgende Frage:
Ich hatte letztes Jahr einen unverschuldeten Unfall, bei dem meinem Auto ein Restwert von 300 Euro (Wert vor Unfall 3200) zugeschrieben wurde. Ich habe das Auto nicht repariert, sondern den Reparaturbetrag auszahlen lassen.
Nun hatte ich wieder einen unverschuldeten Unfall. Der jetzige Gutachter hat dem Auto einen Wert vor Unfall von 3000 und nach Unfall 150 attestiert. Der Reparaturbetrag beträgt 2500 Euro. Ich will das Auto nicht reparieren lassen, sondern das Geld auszahlen lassen. Jetzt stellt sich für mich die Frage ob ich die kompletten Reparaturkosten (abzgl. Ersatzwagen, MwSt etc.) auszahlen lassen kann oder nur die Differenz vom Wert nach dem letzten Unfall (300) und dem jetzigen Wert (150) erhalte.