Auch Ferienjobs sind mindestlohnpflichtig, sofern Sie zum Zeitpunkt der Ausübung volljährig sind.
Ich würde Ihnen die Angabe im Anschreiben als kleinen Hinweis in einem Nebensatz empfehlen, ohne diese hierbei als allzu außergewöhnlich darstellen.
Sich die Hände reiben, dass die Mitarbeiter für sie knechten😉 (Scherz, muss man ja hier immer dazu sagen🤓)
Welche Arbeit verrichtest Du denn bei der Anfahrt, sodass diese bezahlt werden sollte? 🤔
Wenn Du Dich vorbildlicher verhalten hast als die anderen Azubis, hast Du davon die höhere Wahrscheinlichkeit im Betrieb übernommen zu werden nach der Ausbildung und die Wertschätzung Deiner Kollegen und Vorgesetzten 😉
Die meisten Menschen mobben andere, weil sie wissen, dass diese es sich "gefallen" lassen. Nicht reagieren wird Dir m. E. nichts bringen. Gegenattacke fahren war immer meine Methode, die hervorragend geklappt hat, das gilt allerdings nicht für alle Fälle. Ein Gespräch mit Deinen Eltern oder Vertrauenslehrer kann auch hilfreich sein. Das solltest Du situationsbedingt entscheiden, was für Dich am ehesten in Frage kommt. Nur den Mut nicht verlieren 🍀
Praktika helfen Dir bei der Berufsorientierung und im allgemeinen Kennenlernen eines Arbeitsalltags. Ein Praktikum bspw. als Tierpfleger, wird Dir nicht bei einer Bewerbung als Anlagenmechaniker helfen. Nützlich für eine Bewerbung sind Praktika die du bereits im gleichen oder einem vergleichbaren Berufsbild gemacht hast.
Gute Fragen sind Fragen, die Dich tatsächlich interessieren. 😉
Ich finde es toll, dass Du dem Betrieb danken möchtest, der dir ein Praktikum ermöglicht hat. Eine Merci-Schachtel und vllt. ein netter kurzer Brief ist doch eine super Idee!? 👍🏻👌🏻
Wenn Sie Vorgesetzte der betreffenden Personen sind und das Übergewicht die Arbeitsleistung beeinflusst oder sie für das betriebliche Gesundheitsmanagement zuständig sind, können Sie diese ansprechen. Ansonsten geht Sie das nichts an.
Klar geht das, nennt man auch "Direktionsrecht"
Hier das entsprechende Gesetz:
Gewerbeordnung§ 106 Weisungsrecht des ArbeitgebersDer Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.
Seriös klingt das nicht aber es gibt meines Wissens nach kein Gesetz, dass so etwas verbietet. Möglicherweise könnte eine Dienstvereinbarung so etwas untersagen, allerdings gehe ich aktuell nicht davon aus, dass eine solche einer rechtlichen Prüfung standhalten würde.
Das Werfen eines Glases nach einem Menschen ist versuchte Körperverletzung und somit auch ein außerordentlicher Kündigungsgrund.
Warum fragst Du nicht Deinen Trainer? Der sollte sich fachlich auskennen.
Eine Fortbildung baut immer auf dem aktuellen Beruf auf, während eine Weiterbildung unabhängig von der aktuellen Tätigkeit ist. Die Frage ist also was möchtest Du?
Entweder Dein Urlaub wird gewährt oder wenn die Gewährung aus betrieblichen Gründen nicht möglich war abgegolten. In einer großen Supermarktkette wird es ja eine seriöse Personalabteilung geben, die das auch so handhabt. Ansonsten ist der letzte Schritt natürlich ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Mein Tipp: Sprich Deine Eltern an und sage Ihnen, dass Du einen Fehler gemacht hast, weil Du nicht die Wahrheit gesagt hast und Dir das leid tut. Sage ihnen, dass Du das die ganze Zeit mit Dir rumträgst und Dich das total belastet und Du jetzt mit der Sprache rausrücken willst, damit Du Dich wieder auf das Wesentliche konzentrieren kannst und dass es nicht mehr vorkommt.
Es zeigt Größe, einen Fehler zuzugeben.
Auf keinen Fall die Unterschrift fälschen oder sowas, das kommt immer raus!
Wird schon nicht so schlimm werden... So eine Situation gehört zum Leben dazu und in ein paar Tagen ist es vergessen.
No worries😅🍀👍🏻
Ja selbstverständlich, das gehört zur Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen. Fügst Du es unabhängig der Bewerbung nicht hinzu, fragt sich derjenige, der Deine Bewerbung liest, warum du es nicht beigefügt hast.
Sprich mit Deinem Vorgesetzten, ob Du aus familiären Gründen die Arbeitszeit nacharbeiten kannst oder ob Du Dir einen Tag Urlaub nehmen musst.
Eine Bescheinigung wird Dir hierzu wohl niemand ausstellen können.
Wenn Du Deine Arbeitsleistung angeboten hast und Dein Arbeitgeber diese nicht abruft, ist das sein Problem. Dir steht das Entgelt in Höhe der 40 Stunden zu.