Du hast keinen Anspruch auf die russische Staatsbürgerschaft. Diese haben nur Menschen mit mindestens einem russischen Elternteil und einem Geburtsort in Russland.
Du hast die deutsche und die ukrainische Staatsbürgerschaft. Als Kind steht man bei seinen Eltern im Pass und du hast dann auch automatisch die Ukrainische.
Wahrscheinlich wurde eine Mehrstaatlichkeit bei der Einbürgerung erlaubt. Das ist in DE sehr unterschiedlich. Manche Behörden haben es problemlos erlaubt, andere forderten das Ablegen der 'alten' Staatsbürgerschaft.
Somit bist zu höchstwahrscheinlich (wie fast alle Kinder aus der Ukraine die zwischen 1992-2010 nach Deutschland kamen, ein ukrainischer Staatsbürger OHNE Eintrag im Konsulat.
Für die Ukraine exestierst du praktisch nicht, solange du dort nicht einreist.
Solltest du einreisen und Probleme mit der Justiz in der Ukraine bekommen, kann dir Deutschland nicht helfen. Du bist dort Ukrainer und kein Deutscher. Die Ukraine erkennt eineMehrfache Staatsbürgerschaft NICHT an.
Das Ablegen der Ukr.SB dauert lange und kostet viel Geld. Als Kind fehlen dir Unterlagen wie das Arbeitsbuch und bestimmt ein paar andere Nachweise die schwer zu besorgen sind. Die Ukrainischen Behörden haben sich aber (so wird gemunkelt), dazu verleiten lassen die Sache ein bisschen unkomplizierter zu gestalten, wenn du mehr Geld gibst.
Natürlich haben Kinder kein Arbeitsbuch, dieses ist aber notwendig und wenn du es nicht hast, gibt kein Ablegen der Staatsbürgerschaft. Forderung von 10.000€ sind da keine Seltenheit.