Ich sehe da schon eine Katastrophe herannahen.

Lasst euch unbedingt gut beraten, am besten sogar von einem Fachanwalt.

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Gar nicht, du bist nicht in der Beweispflicht!

Allerdings ist die Frage hier schon etwas verdächtig: http://www.gutefrage.net/frage/paket-nicht-mit-air-mail-senden

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Landwirtschaft: Fischerei

Industrie: Online-Gaming (Sportwetten, Casino)

Handel: Das übliche.

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Richtig, denn der einzige "'Ärger" den das Amt machen kann ist, nichts zu zahlen.

Fragt doch einfach beim Jobcenter nach!

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Ja, gibt es. Zum Beispiel von der DKB.

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www.one.com

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Der Minderjährige kann nicht klagen, das müssen die Eltern tun - denn die sind die gesetzlichen Vertreter und haben das Sparbuch auch eröffnet.

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Der israelische Staat.

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Das ist ein Spiefilm. Fiktion!

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http://www.mimikama.at/allgemein/iphones-im-wert-von-139-800-000-eur-zu-verschenken/

Müll.

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  1. Das siehst du in der Ladung bzw kannst du beim Gericht erfahren

  2. Sofort auf keinen Fall, das dauert eine Weile.

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Genau das schreibst du da rein, nicht mehr. Ansonsten kann das ganz schnell nach hinten losgehen.

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