Horst.
Da gehen bis zu 12 Monatsbeiträge a die Keiler. Besonders der Samariterbund arbeitet mit solch fragwürdigen Methoden.
Warum wollen immer mehr junge Frauen
Worauf basiert Deine Aussage; gibt es dafür Evidenz?
Ist das Berufskleidung? Gehst Du nach Unterrichtsschluß einem Nebenjob nach?
Vollkommen irrelevant. So ein Clown 🤡 ist kein Kommentar wert.
Bottrop
🤡
🤡
…wende dich ab von ihm. Selbstschutz. Sojemanden braucht keiner. Abhaken.
Du könntest Dir die Frage stellen, ob es überhaupt sinnvoll ist, Deiner Kinderwunsch zu erfüllen.
Da du kein Gehalt mehr bekommst, ist es unwahrscheinlich, dass dein Arbeitgeber direkt Geld von dir verlangen kann.
Es gibt Ausnahmen, wie Schadensersatz: Wenn dein Arbeitgeber nachweisen kann, dass die Minusstunden einen Schaden für das Unternehmen verursacht haben, könnte er möglicherweise Schadensersatz von dir verlangen.
Insgesamt ist es wie gesagt unwahrscheinlich, dass dein Arbeitgeber direkt Geld von dir verlangen kann.
Es ist selbstverständlich nicht in Ordnung, dass sie keine Miete zahlt.
Es steht Dir aber schlicht in keiner Weise zu, ihre Möbel abzubauen und wegzuräumen. Du hast nichts an ihrem Eigentum verloren; ich halte das für massiv übergriffig.
Sie kann Deinen Vertrag nicht kündigen.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 238 Nachstellung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt
1.die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
2.unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
3.unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Person
a)Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oder
b)Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen,
4.diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht,
5.zulasten dieser Person, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person eine Tat nach § 202a, § 202b oder § 202c begeht,
6.eine Abbildung dieser Person, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,
7.einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, diese Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, unter Vortäuschung der Urheberschaft der Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
8.eine mit den Nummern 1 bis 7 vergleichbare Handlung vornimmt.
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Schade. Der Ausflug klingt toll. Ich hätte ihn gemacht. So hängst du hier rum - was für eine miserable Alternative.
Ja. Das ist vollkommen normal. Der Schlaf dient dazu, sich zu erholen. Albträume, wie in Deinem Fall, kommen vor.
Wird die Schweiz in Lichtenstein einmaschieren?
Nein.
Ich werde und wurde nicht geschlagen. Bewege mich in einem sozialen Umfeld, wo das nicht Usus ist; das lieget völlig außerhalb meiner Lebensrealität.
Machen das Präsidenten anderer Länder auch so?
Nein - solch schwere psychische Störungen und Krankheiten haben andere nicht.
…checke mal mit flightradar24 oder auf der seite der Airline unter flugstatus
…wie ist denn die Flugnummer?
Nein.
Was Sie dennoch nicht dürfen, ist die Person zu fesseln […] Dabei ist es unerheblich, ob Sie Handschellen, Seile, Kabelbinder, Klebeband oder andere Gegenstände verwenden.
Wenn Sie als Bürger einen Tatverdächtigen auf diese Weise fixieren, dann machen Sie sich nach § 239 StGB der Freiheitsberaubung strafbar.
Quelle