Wichtiger ist doch guter Sex für beide. Das geht auch ohne BJ.
Einhorn 54mm
Das nächste mal wenn er große Sprüche macht, einfach sagen beweise es mir
Ich denke es kommt drauf an.
Mit 13
Beim Sleepover hat es neben mir gewackelt als ich aufgewacht bin
Nein. Wir feiern nichts.
Wenn keine körperliche Beeinträchtigung vorliegt ist das nicht normal.
Kann ich mir kaum vorstellen.
Nein, das glaube ich nicht. Man sollte jedoch offen und selbstrefektiert sein.
Heimlich nachts im Bett ist am einfachsten. Falls es bemerkt wird: Wissen die anderen was du machst, machen sie es vermutlich selbst. Wissen sie es nicht, machen sie es vermutlich auch nicht selbst und werden sie es auch nicht zuordnen können.
Ich finde alles gut wo ich tief eindringen kann und was der Partnerin gefällt.
Ich kenne das Alter nicht. Aber bis 14 Jahre sollten maximal 3h Handyzeit am Tag mehr als genug sein. Von 14-16 Jahre halte ich die Regelung auch für sinnvoll.
Handy ist nicht alles - genieße das reale Leben.
Weder noch...
Nein im Sinne von direkt gemessen. Unter der Dusche im Schwimmbad oder nach dem Sport schon mal geschaut früher.
Das sind doch zwei Dinge, die man nicht vergleichen kann.
Die Schweizer Seite finde ich eher langweilig.
... Ist alles relativ
Am besten ihr macht einen Vergleich.
Einen Stellung, bei der ich tief eindringen kann.
Mal im Strafgesetzbuch schauen:
174 verbietet Sex mit unter 18 Jährigen, wenn irgendein Abhängigkeitsverhältnis besteht.
176 verbietet sexuelle Handlungen mit unter 14 jährigen. Das Gericht kann jedoch bei geringem Altersunterschied und gleichem Entwicklungsstand von einer Strafe absehen.
173 stellt Sex zwischen Abkömmlinge und Gewistern unter Strafe. Bis 18 Jahre allerdings straffrei.
Und 180 verbietet bei unter 16 Jährigen sexuelle Handlungen zu fördern, sei es durch Vermittlung oder der Gewährung von Gelegenheiten. Unter 18 ist das Thema Entgelt für Sex strafbar.
Und dann ist 182 noch etwas komplizierter. Strafbar ist:
- Sex mit unter 18 Jährigen bei Ausnutzung einer Zwangslage
- Gegen Entgelt, wenn einer unter der andere über 18 Jahre ist.
- Wenn eine Person über 21 Jahre mit jemandem unter 16 verkehrt und die fehlende Fähigkeit der sexuellen Selbstbestimmung des Opfers ausnutzt.