Milch trinken soll helfen, weil das wohl neutralisiert.

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da du noch nicht geschäftsfähig sind, können deine Eltern den Kauf wiederrufen. (siehe auch angehangene Kopie). Auf jeden Fall beim Anwalt eine Rechtsberatung einholen ! LG

Kopie:

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen(innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).

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