Soweit ich die rechtliche Lage kenne, wird bei Beerdigungen des "engen Familienkreises" (Eltern, Großeltern, Geschwister Kinder, [Ehe-]Partner) freigestellt.
Ob bezahlt kann auf Eltern, Partner und Kinder beschränkt werden; aber "unbezahlt freigestellt" wird auch bei Geschwister und Großeltern, da ein Arbeiten unter der psychischen Belastung als unzumutbar gilt.