Also wenn ich mich mal in die Situation deines Liebhabers rein versetze, würde ich einfach mal sagen, machs einfach. Wenn du ein gutes Gefühl nach dem Film hast, küss ihn, wenn nicht, dann nicht.

Wenn er schon mit dir ins Kino geht, dann ist er bestimmt auch bereit dich zu küssen.

Ps>

Irgendwie würde ich mich als Junge verarscht vorkommen, wenn noch ein weiteres Mädchen, nur so als ,,Ausrede,, mitgeht!!

LG

  • Dani :D
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Alpecin ist doch eigentlich pure Abzocke.

Lass die Finger davon, das kann man schonmal Kriminell nennen.

LG Dani :D

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Jo, Windows 10 Home-64 Bit ist drin.

LG Dani :D

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Dat is die Krosse Krabbe melodie.
Einfach mal auf YT eingeben, aber da findest du fast nur den Trap remix davon.
Der ist aber auch geil.

LG Dani :D

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Ich glaube du zahlt bei dem Pc drauf.
Gut, keine Frage.
Aber Preis-Leistung....kann man sehen wie man will.

LG Dani :D

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Ist es ein Straftatbestand, wenn ich im Rettungsdienst eine muslimische Frau nicht mit ins Krankenhaus nehme, weil ihr Mann das nicht wünscht?

Ich mache gerade meine Ausbildung zur Rettungssanitäterin, und gestern haben wir die legalen Grundlagen durchgenommen. Da kam die Sprache auf eine Situation, die so auch schon im Rettungsdienst vorgekommen ist:

Man wird mit einem Rettungsfahrzeug zu einem Haus gerufen, in dem ein muslimisches Ehepaar wohnt. Die Frau klagt über starke Schmerzen, ihr Mann verbietet uns als Rettungsdienstpersonal jedoch, uns ihr zu nähern. Die Frau macht jedoch den Willen erkenntlich, behandelt werden zu wollen.

Unser Lehrer hat uns jetzt gestern erklärt, dass wir uns trotzdem in keinem Fall der Frau nähern dürfen, weil ihr Mann hier das Sagen hat, und dass das auch jurisitisch belegt sei. Ergo, wenn der Mann nicht will, dass sie mitkommt, müssen wir das als ihre mutmaßliche Meinung akzeptieren. Jetzt frage ich mich aber, ob es nicht schlicht und ergreifend eine Straftat ist, wenn ein Mann seiner Frau gegen ihren erkennbaren Willen verbietet, mitzukommen? Ist das nicht Nötigung oder so etwas? Und machen wir uns als Rettungsdienstpersonal nicht mitschuldig (im juristischen Sinne), wenn wir so eine Situation einfach so hinnehmen und die Frau wegen unserem Nicht-Handeln stirbt? Sind wir nicht also verpflichtet, die Polizei in so einem Fall zu rufen?

Mir ist klar, dass diese Situation im Praxisfall anders gelöst werden kann und auch sollte, dass z.B. weibliche Mitarbeiterin die Patientin untersuchen, etc. Mich interessiert jetzt aber vor allem die konkrete Rechtslage, wie diese Situation im Extremfall gelöst werden muss.

EDIT: Kurze Klarstellung: Eigentlich ist es wurscht, aus welchem Grund auch immer der Mann es ihr verbietet. Mir geht es hier wirklich um Gesetze. Es ist und bleibt (zum Glück) ein Ausnahmefall, Arschlöcher gibt es halt überall. Situationsbezogene Tipps sind natürlich trotzdem willkommen :)

Bitte auch keine Angriffe an meinen Lehrer - er ist echt super, mich hat bloß die Aussage verwirrt und wollte deshalb Klarheit suchen. Er hat mir keine § genannt, meinte nur "das ist halt so", und war selbst mit der Situation unzufrieden.

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Man, warum wird nicht soviel unter meinen Fragen geschrieben. :)

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Nein, das dürfte kein Unterschied sein weil....

Du wirst ja im endefekt so oder so ,,weggeschossen,,.

Da ist glaube ich egal mit was, du weist aber, jetzt werde ich sterben.

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Ich würde ihn in Ruhe lassen, bringt ja nix wenn du drängelst.

LG Dani :D

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Er ist vielleicht auf Abwehr geschalten, weil du dich mal verliebt fühlst, und mal nicht. Und ob du verliebt bist kann nicht die Community entscheiden...das musst du für dich entscheiden.

LG Dani :D

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Das ist noch normal.

Ein Problem wäre es wenn du 46 bist, und auf 12-14 jährige Girls stehst.

LG Dani :D

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