Kinderzuschlag abgelehnt weil keine Bedarfsgemeinschaft?
Also Ablehnung erhalten weil ein Enkelkind nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählt. Verwiesen wird auf §6a BKGG in Verbindung mit §7 Absatz 3 Nr. 4 im SGB 2. Nirgends kann ich finden das es eigene Kinder sein müssen. Sie ist unsere Enkelin die hier wegen Inobhutnahme als Pflegekind, nun sogar mit Urteil des Familiengerichtes, bei uns lebt und wir erhalten auch Kinder- und Sozialgeld. Mit der Begründung sind wir nicht einverstanden und ich werde einen Widerspruch schreiben. Wie seht Ihr das, haben wir Erfolgsaussicht?