Hallo Community, wir zermösern uns seit unserem letzten Termin beim Arbeitsamt den Kopf! Meine Verlobte & ich wollen endlich zusammen ziehen, jedoch legt uns das Arbeitsamt jegliche Steine in den Weg!
Meine Verlobte bezieht momentan Leistung vom Amt & ist seit längerem Arbeitsunfähig. Deswegen möchte Sie für unsere gemeinsame Wohnung die Ihr zustehende Leistung vom Arbeitsamt beziehen (wäre bei 1 Pers. 323€ inkl. NK + Heizkosten // bei 2 Pers. 390€ inkl. NK + Heizkosten).
Ich befinde mich momentan in einer sogenannten BvB Maßnahme & bekomme mein Kindergeld (ich bin u25). Zusammen sind dies 420€/Monat. Wohne zur Zeit noch im elterlichen Haus.
Nachdem wir eine positive Wohnungsbesichtigung hinter uns hatten & die Vermieter direkt die Mietbescheinigung für das Arbeitsamt ausgefüllt haben, hieß es für uns am nächsten Tag zum Arbeitsamt gehen.
Da die Mietkosten mit 460€ inkl. NK + Heizkosten den Regelsatz für 2 Pers. um 70€ übersteigt, haben meine Eltern schriftlich ausgesagt, das diese mir ausdrücklich erlauben und befürworten mit meiner Verlobten in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen. Außerdem haben sie ausdrücklich geschrieben, das diese den für mich anfallenden Restanteil der Miete, welcher nicht vom Arbeitsamt getragen wird, bezahlen würden & ebenfalls eine Bürgschaft für diesen Anteil übernehmen würden.
Nun wurde uns vom Arbeitsamt gesagt, das die von uns besichtigte Wohnung nicht im Rahmen liegt & sie diese nicht finanzieren würden. Wenn ich (der keine Leistung vom Amt bezieht) jedoch unbedingt in diese Wohnung einziehen möchte und meine Eltern meinen Anteil bezahlen würden, würde das Amt meiner Verlobten gerade einmal nur 195€ + die hälfte der Heizkosten genehmigen! Außerdem würde das Amt dann KEINE Kaution, Renovierungskosten & KEINE Erstausstattung übernehmen!!
Sprich, ich würde im Endeffekt mehr als den Anteil der vom Arbeitsamt getragen wird aus eigener Tasche bezahlen! Eine Schweinerei!
Nun haben wir diverse Wohnungen gefunden die im Regelsatz für 2 Pers. liegen. Diese werden wir uns in nächster Zeit ansehen!
Jedoch machen wir uns jetzt extreme Gedanken, ob das Arbeitsamt meiner Verlobten auch keine Erstausstattung finanziert, wenn wir eine Wohnung welche für 2 Personen im Satz liegt finden. Da diese meinten, das wenn ich als Mieter mit im Mietvertrag stehe, meine Verlobte keine Erstausstattung mehr bekommen würde, da meine Eltern für mich Unterhaltspflichtig sind.
Aber hat nicht jeder der HatzIV bezieht, ein Recht auf die Erstausstattung?? Also müsste dies doch rechtswidrig sein, wenn das Amt ihr keine Erstausstattung finanziert, nur weil ich auch noch in der Wohnung wohne???
Wir brauchen Hilfe!