Durch eine Unfallversicherung werden die Fälle nicht abgedeckt, die eben kein Unfall sind. Wenn man also durch eine Krankheit berufsunfähig wird, ist das ja kein Unfall. Also leistet die Unfallversicherung nicht.
Umgekehrt leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht, wenn man zwar einen schweren Unfall hatte und Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung hat, jedoch die Berufsunfähigkeit dadurch nicht eintritt.
Beispiel: Unfall, Du verlierst ein Auge. Mit dem anderen Auge kannst Du aber beispielsweise den Bildschirm noch sehen und auch somit als Rechtswanwalt, Wirtschaftsprüfer oder sonstwas weiterhin arbeiten. Also zahlt hier: ....? richtig!, die Unfallversicherung, damit Du Dir gegebenenfalls erforderliche Hilfestellungen und Therapien, die die Krankenversicherung nicht zahlt, leisten kannst - wenn´s eine Gute ist. Ob man die allerdings bei irgendwelchen Exklusivpartnern bekommt, wage ich zu bezweifeln. Für die Qualität einer Unfallversicherung kommt es wesentlich auf die Definition "Was ist ein Unfall", "In welchen Fällen wird überhaupt geleistet" und die Serviceleistungen an - nicht auf den Preis. Wegen den 5 Euro, die man bei einer Unfallversicherung im Jahr sparen kann, ärgerst Du Dich gegebenenfalls ein Leben lang.