In diesem Jahr wirst Du ja noch  nicht dafür bestraft, wenn Du die Steuererklärung nicht bis zum 31.05. abgibst. Ab 2018 gelten strenge Regelungen.

Also - entweder erledigst Du das jetzt in den nächsten Tagen oder Du gehst gleich zum Steuerberater - der hat eine längere Frist für die Abgabe.

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Das nennt man wohl modernes Management... nur keine persönlichen Kontakte, das könnte ja dazu führen, dass nicht effektiv genug gearbeitet wird... letztendlich hat der Chef wohl immer recht - oder Du fliegst...

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Solche Gewinnspiele sind meistens dubios, Du kannst froh sein, wenn das ganze geplatzt ist. Allein schon die Frage nach der IBAN sollte man am Telefon niemals beantworten. Sowas lesen wir doch jeden Tag in den Medien.

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Es gibt auch noch die Konstellation, dass Mitte des Monats für den laufenden Monat gezahlt wird. Wahrscheinlich war das bei Dir so weil Du ja noch ein halbes Gehalt (bis zum Ende der Ausbildung) erhalten hast. Aber wie schon gesagt wurde muss auf der Abrechnung der Zeitraum (oder der Monat) stehen.

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Lies doch mal im Einkommensteuergesetz (EStG) § 3b 

Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

Und das hab ich noch gefunden (www.lohn-info.de)

Der § 3b EStG ist auch bei Arbeitnehmern anwendbar, deren Lohn nach § 40a EStG pauschal versteuert wird. Das sind:

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 € (ab 01.01.2013) nicht überschreitet.

Bei der Prüfung der 450-Euro-Grenze bleiben steuer- und beitragsfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit außer Betracht.

Vielleicht kannst Du damit etwas anfangen.

Lg

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wie ist es mit Düften? (im Taschentuch z. B.)

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Naja... plumpe Anmache würde ich das vielleicht nicht nennen - es klingt aber schon nach "mal testen was geht".
Ich würde solchen Gespräche an Deiner Stelle lieber aus dem Weg gehen...(warum fragt er Dich nach Deinen Männern??)

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Du hast doch jetzt 3 statt 2 Tage frei - das ist doch das, was Du wolltest. Wenn Du die Wochenarbeitszeit um 5 Stunden reduziert hast und dafür einen Tag mehr frei hast ist es doch logisch, dass sich die Arbeitszeit anders verteilen muss. Wichtig ist doch, dass Du jetzt 34 Wochenstunden arbeitest.

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Da musst Du wohl ins Kleingedruckte gucken. Bei Inkassounternehmen kann man oft nicht immer gleich nachvollziehen, wie die auf die berechneten Beträge kommen.


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Was sind denn tolle Plätze? Du musst doch wissen, was Dich interessiert. Es muss ja nicht eine Arbeit sein, die Du unbedingt mal machen wirst... guck doch einfach mal - vielleicht ist irgendwas der großé Knaller (was Du dir jetzt noch gar nicht vorstellen kannst)

Wo liegen Deine Interessen denn?

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Du musst Dich wohl entscheiden: Nachtschicht oder Schule.... beides geht schlecht. Wer will Dich denn zu irgendwas zwingen? (weil Du wegen Erlaubnis fragst....)

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Langzeitkrank heißt, sie ist raus aus der Lohnfortzahlung und bezieht Krankengeld? Die neue AU ist eine Folgebescheinigung?

Wenn sie Krankengeld bezieht muss sie Dir ja eine AU-Bescheinigung nicht mehr vorlegen... da hätte SIE dann das Problem mit der Krankenkasse wenn sie keine Folgebescheinigung hat.

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