Wenn man einen Monat Kündigungsfrist  annimmt und du heute kündigst, solltest du eigentlich pünktlich zum Kündigungstermin (01.12.) das Geld haben.

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Angel ihn dir bevor es die andere Tussi tut.

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Zum Beispiel wenn man einen heißen Topf in die Hand nimmt, schreit jeder "heiß!" oder wenn man in Schnee fällt, schreit jeder "kalt!"

Öhm...nein?

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Einfach paar Finger abschneiden, dann passt das.

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Pessimismus find ich schlecht.

Optimismus find ich gut.

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PKW mit Autotür beim einsteigen beschädigt. Grobe Fahrlässigkeit?

Guten Abend. Mir ist heute auf dem Supermarkt Parkplatz ein großer Mist passiert.

Hatte mein Auto mit eingelegtem Gang aber nicht angezogener Handbremse ( war in Eile, normalerweise ziehe ich beim parken immer die Handbremse) geparkt. War dann einkaufen und als ich zum Wagen zurückkam, Einkäufe in den Kofferraum gepackt und zur Fahrertür eingestiegen. Habe noch meinen Einkaufschip in die Mittelkonsole gelegt und aus Gewohnheit dabei die Kupplung gedrückt um dann eben den Motor zu starten . Die Auto Tür stand noch offen. Durch das betätigen der Kupplung und nicht angezogener Handbremse rollte der Wagen langsam nach vorne, was ich gar nicht bemerkte ( wie gesagt passierte alles in einer Bewegung beim einsteigen innerhalb von 5 Sekunden oder so). Als ich plötzlich merkte, dass der Wagen rollt, wollte ich ruckartig die Tür zuziehen und stieß sie dabei aus Versehen gegen das Nachbarauto. Durch den Rollvorgang stieß die Tür insgesamt dreimal an das Auto und es sind drei Schrammen entstanden. Ich wartete dann bis der Halter aus dem Einkaufsladen kam, nahm seine Daten auf und wir tauschten uns aus und ich habe den Schaden mittlerweile meiner Versicherung schon gemeldet.

Meine Frage Bzw. Befürchtung ist nun:

Könnte mir die Versicherung aufgrund des beschriebenen Vorganges grobe Fahrlässigkeit unterstellen und Regressansprüche gegen mich geltend machen, Weil ich die Kupplung gedrückt habe obwohl die Handbremse nicht angezogen war und somit damit rechnen musste, dass der Wagen beginnt zu rollen ?

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr sehr dankbar .

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Die Haftpflichtversicherung kennt keine Regressansprüche bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens. Genau für sowas ist sie ja da.

(Grob fahrlässiger Verstoß gegen Obliegenheiten ist da schon eine andere Sache aber hier nicht relevant.)

Bei einer gescheiten Kfz Versicherung ist der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit auch bei Kaskoschäden gegeben, aber auch das nur nebenbei.

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Du musst das Fahrzeug nicht an den von der Versicherung ermittelten Interessenten verkaufen. Aber dessen Restwertangebot ist für die Versicherung ausschlaggebend für die Regulierungshöhe (Wiederbeschaffungswert abzüglich eben jenes Restwertes).

Wenn du dann selber einen Käufer findest der dir mehr für das Auto zahlt, kannst du dich freuen, dass du mehr Geld bekommen hast. Wenn du aber niemanden findest, bekommst du von der Versicherung nicht nachträglich den ursprünglichen Restwert nachbezahlt.

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Für den Fall, dass ihr euren Wohnsitz in Deutschland nicht abmeldet, müsst ihr weiterhin eine Krankenversicherung in Deutschland haben.

Zusätzlich solltet ihr euch für die 9 Monate eine Auslandsreise Krankenversicherung zulegen, falls ihr vor Ort krank werdet (rechne mit Kosten von ca. 1€ pro Person und Tag). Die üblichen Tarife die man oft ohnehin hat (z.B. über ADAC) reichen meist nicht, da dort nur die ersten ca. 4-8 Wochen des Auslandsaufenthalts versichert sind.

(Eventuell müsst ihr ohnehin Versicherungsschutz nachweisen um das Visum zu bekommen, bin mir nicht sicher wie die Regelungen in Schottland hier sind)

Falls ihr euren Wohnsitz in Deutschland doch abmeldet, müsst ihr hier nicht weiter versichert sein. In dem Fall sollte geprüft werden inwiefern eine Anwartschaft sinnvoll sein. Damit wird sichergestellt, dass ihr hier dann wieder ohne Probleme bei der bisherigen Krankenversicherung aufgenommen werdet sobald ihr zurück seid. Bei Privat Versicherten definitiv zu empfehlen, bei gesetzlich Versicherten mag manch einer über den Sinn streiten.


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