Rücktritt von Privatkauf via Internet wegen angeblicher Täuschung

Wie sieht folgender Fall aus:

Ein Privatverkauf zwischen einem Verkäufer "A" und einem Käufer "B" via Internet (über ein Forum). "A" hat im Internet ein wenig gebrauchtes Zelt für 300€ angeboten.

Ein Käufer "B" hat sich für das Zelt interessiert, den Betrag - ohne zu handeln - an "A" überwiesen und "A" hat ihm dann das Zelt geschickt. Als Bonus, weil "B" über den Preis nicht gehandelt hat, hat "A" Ihm eine Zeltunterlage im Wert von über 20€ kostenlos dazu gegeben.

"B" war zufrieden, bis "A" Ihm die Kaufquittung gemailt hat (für die Garantie), wo der Preis zu sehen war, den "A" einige Monate vorher bezahlt hatte.

Jetzt spricht "B" von Täuschung, da "A" zwar den aktuellen, marktüblichen Neupreis von 450€ des Zeltes angegeben hat, dieser aber nicht der Preis ist, den "A" bezahlt hat (288€)

Daher möchte der Käufer "B" zurück treten. Er hat "A" eine Frist gesetzt, bis dato "A" den Betrag an "B" zurück überweisen soll.

"A" hatte das Glück vor einigen Monaten, im Internet einen Händler zu finden, der eine grössere Charge dieser Zelte für 288€ anbot.

Dieses Angebot ist jedoch begrenzt und kein marktüblicher Preis. (gemäss Website des Händlers: Auslaufmodell -Sonderpreis solange Vorrat reicht)

"A" hat das Zelt für 300€ angeboten, weil normalerweisse über dern Preis noch gehandelt wird.

Käufer "B" versuchte aber gar nicht zu handeln, und überwiess an "A" direkt 300€.

Jetzt schreibt "B" folgendes an "A":


Laut Ihrem Verkaufsangebot war der Neupreis 450€

Zitat on: Neupreis: 450 Euro VB: 300 Euro Zitat off

Laut beigefügter Rechnung betrug der Neupreis allerdings nur 288,88 €.

Ich fühle mich durch die falsche Neupreisangabe getäuscht. Wenn Du tatsächlich 450€ bezahlt hättest, wäre der Preis in Ordnung. So aber in keinem Fall. Eine Neupreisangabe bezieht sich auf den Betrag, den Du tatsächlich gezahlt hast - nicht auf einen Preis der irgendwann mal vom Händler, bzw. Hersteller gefordert wurde. Ich möchte deshalb vom Vertrag zurücktreten. Ich erwarte die Rücküberweisung von 300,00€ auf mein Konto.


"A" ist jedoch der Meinung, dass er nicht getäuscht hat.

"A" hat mit der Information "Neupreis 450€" den aktuellen, marktüblichen Preis angegeben. Dieser ist auch jederzeit via Internet, Telefon, etc. recherchierbar.

Was für einen Einkaufspreis "A" bezahlt hat, geht keinen etwas an. Kein Händler oder privater Verkäufer (z.B. Flohmarkt) ist verpflichtet seine Einkaufspreise bekannt zu geben, oder?

Mit der Angabe "Neupreis 450€" hat "A" wahrheitsgemäss die Wertigkeit des Zeltes angegeben.

Mit der Angabe von 288€ als Neupreis (die "A" tatsächlich bezahlt hatte) wäre ein falscher Eindruck über die Wertigkeit des Zeltes entstanden.

Denn das ist kein 288€ Zelt, sondern ein 450€ Zelt.

Ist "A" verpflichtet den Rücktritt des Käufers "B" zu akzeptieren und muss "A" an "B" das Geld zurück überweisen?

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nein, passt schon so

du bist im recht

es geht immer um den durchschnittlichen preis, wenn der zelthändler jetzt deine mutter gewesen wäre und sie es dir für 10€ gelassen hätte, was hätteste geschrieben

neupreis 10€?

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er verascht dich, mach schluss

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die perle von meinem kollegen ist diamond

ich muss mal wieder ranked spielen, scheint einfacher geworden zu sein

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nein, du knallst nicht gegen die wand

weil sich nicht der zug mit 100khm bewegt, sondern du auch

wenn du dich mit 0 kmh bewegen würdest, würdest du ja nie von der stelle kommen

du bewegst dich immer auch mit der v

wenn du in einem auto sitzt, was 200 fährt, bewegt sich den körper gerade auch mit 200kmh

desshalb bist du dann ja auch tot, wenn es wogegen fährt

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wer im grundbuch steht, ist eigentümer

steht ihr im grundbuch, gehört das objekt zu eurer erbmasse, nicht nehr uz der eurer eltern

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spiel wirklich russe am anfang, die sind einsteigerfreundlich

die sind allround, gut gepanzert, waffen ok, etwas langsam, hat nicht direkt vorteile und nachteile

die anderen nationen sind alle eher "spezialisten"

wenn du die vorteile nicht nutzen kannst, wirst du einfach zusammengeschossen

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  1. nein, muss man nicht

  2. ja, dann werden neue termine gemacht

  3. nein, weil der gläubiger nicht verkaufen kann, es kann nur der eigentümer verkaufen oder halt der richter gibt den zuschlag im rahmen der zvs

daneben kannst du es nicht vom gläubiger kaufen, weil er es nicht verkaufen kann

verkaufen können nur brechtigte eigentümer

du kannst mit dem gläubiger reden, welchem gebot er den zuschlag nicht verwehren würde, das ist alles

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nein.

100% oder mehr finanzieren wollen, noch andere schulden haben

die jagen dich direkt weg, sofort

du könntest sogar 2500 netto haben und du würdest nichts bekommen

ich wollte mal so einen finanzieren, der hatte schöne 3500€ netto, haus für 160.000

nein, hatte keine bank gemacht

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und was können wir dafür?

das ist doch nur deine schuld, man nimmt auch keine pädagogen, sondern nen controller, mediziner oder juristen

die verdienen auch mehr

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man kann sich ein schlechtes gewissen abgewöhnen

ich hab das nicht mehr, ich tue das, was nötig ist, immer, ich muss desshalb kein schlechtes gewissen haben

wenn ich etwas nicht mache, was ich machen sollte, habe ich kein schlechtes gewissen, warum auch?

andere wollen ja, dass ich das mache, warum soll ich wegen denen ein schlechtes gewissen bekommen?

meine handlungen sind IMMER astrein, weil es meine handlungen sind

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Wann gönnt ihr euch mal was?

wenn mir danach ist

Und wie viel, schaut ihr bei sowas, dass es in die Kalorien/Makros passt?

gar nicht

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