Zivilrechtliche Ansprüche geltend machen?
Ich habe Anzeige gegen eine Person Anzeige gestellt, bei der schon mehrere Verfahren anhängig sind. Meine Anzeige fällt dabei nicht sonderlich ins Gewicht, wie die Staatsanwalt mir schreibt. Allerdings könnte ich nach § 154 gesondert zivllrechtliche Ansprüche stellen.
Muss ich das nach der Hauptverhandlung machen? Wie hoch wären in etwa die Rechtsanwaltskosten?
Danke für eure Antwort.
.