Hi,
es kommen diverse Rechtsgeschäfte auf Ihre Tochter zu. Alles was mit der Ausbildung zu tun hat, z. B. Krankenkasse wählen, VWL,... darf Sie selber laut Gesetz entscheiden.
Eine generelle Vollmacht gibt es in dem Sinne nicht. Alle sonstigen Geschäfte (die also nichts mit der Ausbildung zu tun hat) sind schwebend unwirksam, solange bis die Eltern zustimmen. Ausnahmen sind hier z. B. der Taschengeldparagraf. Da die Eltern auch über die Einkünfte in der Ausbildung von Jugendlichen (also unter 18) verfügen dürfen, kann dies von euch als Taschengeld für Sie angesehen werden. -> Taschengeldparagraf besagt, das Jugendliche Geschäfte mit Ihrem Taschengeld abschließen dürfen.
Nun gibt es auch Rechtsgeschäfte, die nicht mit dem Taschengeldparagragen gemacht werden können. Hierzu gehören z. B. Schenkungen: Ein Jugendlicher darf Schenkungen nur annehmen, wenn hier durch nur Vorteile und keine Nachteile entstehen.
Ein Nachteil wäre z. B. dass Sie ein Haus geschenkt bekommt, für das Grundstück müsste Sie Steuern zahlen, deshalb darf Sie diese Schenkung nicht annehmen. Das Beispiel gibt es auch bei der Katze, die Ihr geschenkt wird, da diese auch Nachteile bringt, Verpflegung, Arztkosten,...
Ich denke, dass Sie das viel zu übertrieben ansehen. Hiermit möchte ich Sie nicht angreifen, aber in der Wirklichkeit ist das alles ein wenig anders.
LG Nina