1. Ja sollte sie, aber nur in sehr schwerwiegenden Fällen,wenn 2 von einander unabhängige Gerichte und der BGH dem Urteil zustimmen.
2. Sie sollte eine humane Durchführung haben, denn auch die Täter sollten nicht durch falsche Methoden gequält werden.
3.Wie gesagt. In schwerwiegenden Fällen wie mehrfacher Mord oder Folter bzw Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord berechtigt
4:Denke Lebenslanger Aufenthalt in einem Gefängnis( ich meine bis zum Tod) und verschärfter Sicherrungsverwahrung ist eine höhere Strafe als der Tod
5.Das musst du die Leute in den USA fragen
6.Einfach betrachtet Ja, aber wenn man den Henker als verlängerten Arm der Justiz betrachtet,und er damit den Willen des Volkes vertritt, würde ich eher nein sagen, Aber dafür müsste die Rechtssprechung geändert werden.
7. Ich verbinde damit, dass die Todesstrafe leider mit vielen Fehlurteilen belastet ist, vor allem in den USA. Außerdem ist das Thema eine gute Grundlage über grundlegende Ethische Fragen zu philosophieren.
8.Nichts