Denn es kann doch nicht sein, dass er tatsächlich 22,46 € hoch ist.
Dann: Was passiert, wenn ich in folgenden zwei Tagen keinen Betrag drauf
buche? Wer kann mir das erklären, ich habe keine Ahnung von diesen
Dingen. Danke

Diese Meldung kommt regelmäßig alle 30 Tage, unabh. von deinem Guthaben.

Tja, aber welcher "gute Geist" lädt denn nun still und heimlich im Hintergrund dein Prepaid-Konto auf?

Und mit deinem Starter-Paket hast du doch eine Tarifübersicht usw. erhalten. Wie kann man da sagen "ich habe keine Ahnung von diesen Dingen"?

Klicke auf dieser Seite oben rechts auf "Mein ALDI TALK" und melde dich im Online-Kundenportal einmalig an. Danach hast du dort die Möglichkeit, eine History deiner Aufladungen und Verbräuche abzurufen.

https://www.alditalk.de/telefonieren_surfen/aldi_talk_paket_300.php

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Halt dich einfach an die jedes Jahr neu erscheinende "öffentliche Aufforderung" der Finanzverwaltung (...aber es geht um Steuerrecht - erwarte keine 1-Satz-Lösung!)

http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere\_Themen/Steuererklaerung/oeffentliche\_aufforderung.php?f=Hof&c=o&d=x&t=x#nr1

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Wg. § 31 Satz 4 EStG - Im Gegenzug werden dir zu deinen Gunsten aufgrund deiner Einkommenshöhe (anders als der großen Masse der übr. Eltern, also Glückwunsch) die Freibeträge für Kinder von zus. 3.504 € (je halben Kind) vom Einkommen abgezogen.

Ohne diesen Rechenschritt hätte der Staat ja quasi für dieses Kind 150% Förderung geleistet - 100% Kindergeld (auch wenn es voll an die Mutter geflossen ist) und dir zusätzlich noch einmal 50% durch die Freibeträge.

http://www.kindergeld.info/kinderfreibetrag.html ;

4Bewirkt der Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum die nach Satz 1 gebotene steuerlicheFreistellung nicht vollständig und werden deshalb bei der Veranlagung zur Einkommensteuer die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 vom Einkommen abgezogen, erhöht sich die unter Abzug dieser Freibeträge ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum; bei nicht zusammenveranlagten Eltern wird der Kindergeldanspruch im Umfang des Kinderfreibetrags angesetzt.


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Ich wollte mal erfragen was besser bzw Vor und Nachteile hat . Wodrin die underschiede sind

Die LSt-Hilfevereine dürfen in allen EINKOMMENSTEUER-Fällen von Arbeitnehmern, Vermietern, Rentnern und Sparern mitwirken.

Verboten ist dagegen die Hilfe in Fällen mit sog. Gewinneinkünften

  • Anlage G > Gewerbebetriebe
  • Anlage S > selbständige Tätigkeit (Arzt, Künstler uvm.)
  • Anlage L > Landwirte

Beide rechnen ihr Honorar/Jahresmitgliedsbeitrag nach einer Tabelle ab, du kannst also bereits im Vorfeld beurteilen, welche Kosten in etwa auf dich zukommen.  

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Im Herbst ist dieser Fehler (4 statt 3) gehäuft im "ELStAM" aufgetreten. seitdem aber nicht mehr
http://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/erneuter-fehler-bei-elstam\_164\_322168.html

M.E. zuerst dein Lohnbüro um Klärung der Hintergründe/Ursache bitten, dann dein Finanzamt.

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Um das Elterngeld per Steuerklassenwechsel zu erhöhen, ist rasches Handeln nach Eintritt der Schwangerschaft nötig (> EF in 3, hohe Abzüge durch 5 beim Vater gibts später über die Steuererklärung stets zurück - nach der Geburt zurück in 3 (Vater) und 5.).

Details von TEST, beachte Link am Ende zum Teil 2

https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-0/
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2. Variante Wechsel des Vaters in 2 nach der Geburt des Kindes?

In 3, Klasse 2 gilt für Alleinerziehende/getrennt Lebende.

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1.000 € davon haben sich (da als Arbn-Pauschbetrag in der LSt-Tabelle eingearbeitet) bereits ausgewirkt.

Bleiben 3.500 € - und davon kannst du bei einem Grenzsteuersatz von rund 30% (geschätztes z.v.E. ~ 45.000 €) mit einer Erstattung von Pi x Daumen 1.000 € rechnen.

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Ob für einen Arbn. eine Veranlagung und damit die Erklärungsabgabe vorgeschrieben ist, kann sich von Jahr zu Jahr anders darstellen.

Geregelt ist das im § 46 EStG. Erfüllst du in einem Kj. auch nur eine der dort gelisteten Bedingungen (es könnte sich durch diesen Umstand theoretisch eine Nachzahlung an das FA ergeben) , ist eine Veranlagung zwingend erforderlich.

Deshalb läßt sich deine Frage auch nicht in einem Forum mit einem einfachen ja/nein beantworten - den Katalog durchgehen musst du schon selber...

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/\_\_46.html

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Der erste hat zwar eine Ausbildung, ist aber zur Zeit arbeitslos, 22 Jahre.
Der zweite hat eine Ausbildung und steht im Arbeitsverhältnis, 19 Jahre

> Für beide ist FEIERABEND ! Greifen beim älteren evtl. Ausnahmen (Wehrdienst, 2.Ausbildung) ?

Zeitraum der Stellensuche nach der schulischen Bildung

Sollte das volljährige Kind auf Arbeitsplatzsuche und arbeitslos gemeldet sein, wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 21.Lebensjahres gewährt.

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...immer noch zwei Freibeträge auf seiner Lohnsteuerkarte. Laufen die weiter? Oder muss man das beim Finanzamt abmelden?

Die Freibeträge werden entspr.der gegebenen Voraussetzungen gezwölftelt - der Wegfall der Bedingungen ist dem Finanzamt 'umgehend' mitzuteilen (§ 39 Abs. 5 EStG). Die Auswirkung ist allerdings im Vergleich zum KiGeld nur minimal - evtl. reicht deshalb hierfür auch eine tel. Info.

Ebenso zu informieren ist eure Kindergeldkasse !

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Trudelt beim FA vom Melderegister eine Heiratsnachricht ein, werden immer beide Eheleute der StKl 4 zugeordnet (selbst wenn nur 1 Partner als Arbn Lohneinkünfte bezieht).

Mit diesem Formular solltet ihr dann nach 3/5 - 3 für dich - wechseln.

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034003

Handelt es sich um gemeinsame Kinder? Wenn nicht, kann die Mutter ihre Freibeträge (Hälften ? - Zahlt leibl. Varer mind. 75% seiner Unt-Verpflichtung?) mit dem Formular "ANLAGE K" auf dich übertragen. 

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Wird das 1,0 Kind dann ebenfalls auf die Steuer von IHM gerechnet ?

Zur Übertragung der 2 halben Kinder auf dich ist die ANLAGE K zu verwenden.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034119

Erfüllt der leibl. Vater seine Unterhaltsverpflichtung zu mind. 75%? Wenn nicht, kann die Mutter vorab die Übertragung seiner Hälften auf sich beantragen!

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Kann ich  e i n e  Auslandsflat buchen...

Genaugenommen kannst/solltest du sogar 2 Flats buchen

  • zum telefonieren EU Sprach-Paket 150 (mit 150 Min.)
    https://www.alditalk.de/telefonieren/eu\_sprach-paket\_150.php
  • fürs Web EU Internet-Paket 150 (incl.150 MB)
    https://www.alditalk.de/surfen/eu\_internet-paket\_150.php

Beide kosten für 7 Tage 4,99 €. Bei vorzeitigen Volumenverbrauch kann/sollte sofort neu gebucht werden - die 7 Tg. müssen nicht abgewartet werden (keine Internet-Drosselung wie im Inland).

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Was du darfst, ist bspw. ein  Land- bzw. Hofcafe zu eröffnen (bspw. umgebaute Ställe nach aufgegebener Landwirtschaft. Sind i.d.R. nur einige Tage in der Woche bzw. pro Saison (Ausflügler, Radtouristen, usw) geöffnet und bieten ein einmalig tolles Buffet.

Dort ist dir der Verkauf an Gäste zum Verzehr an Ort u. Stelle von Selbstgebackenen - egal ob von Oma,Tochter, Enkel - erlaubt.

Ein Verkauf über die Ladentheke "zum Mitnehmen" ist dagegen verboten; ebenso die Lieferung ins Haus des Kunden - das dürfen nur Konditoren.

https://www.google.de/search?q=hofcafe&biw=1286&bih=776&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwiQvsOKnrvKAhXGNxQKHX7MDBUQ\_AUIBygC

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WICHTIG : das Finanzamt darf dir nur Banküberweisungen und keine Barzahlungen anerkennen !!

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Steuer-Basiswissen findest du in folg. Flyer u. Broschüre der Finanzverwaltung für Existenzgründer
https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/herunterladen/der/datei/150422-flyer-exis-web-pdf/von/steuertipps-fuer-existenzgruenderinnen-und-existenzgruender/vom/finanzministerium/1889

https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/herunterladen/der/datei/150609-existenzgr-web-pdf/von/steuertipps-fuer-existenzgruenderinnen-und-existenzgruender/vom/finanzministerium/1904

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Mal so, mal anders...

Der Kollege Computer bekommt deine Erklärungsdaten vermutlich am gleichen Tag "zum Fraß vorgeworfen" und er entscheidet dann nach bestimmten Kriterien und einem Zufallsgenerator, ob "kein-ein-od. beide Zeiträume" hins. bestimmter Punkte noch von einem Bearbeiter aus Fleisch u.Blut in die Hand genommen werden soll oder so durchgewunken wird (unterste Risikogruppe).  

Auch wenn beide Guthaben am gleichen Tag erstattet werden, wirst du im Bankauszug stets 2 Buchungen finden.

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Nahezu immer...

Ein gemeinsam veranlagtes Ehepaar zahlt 2 x die ESt für ihr halbes gemeinsames zu versteuernde Einkommen - s.§ 32a Abs.5 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/\_\_32a.html

Beispiel:

Partner 1 - 80.000 > ESt als Lediger oder Einzelveranlagung - 25.338
Partner 2 - 20.000 > ESt als Lediger oder Einzelveranlagung -   2.611

zusammen                                                                                  27.949
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bei Splitting:
Steuer für 100.000 x 1/2 > 50.000... = 12.757     x 2       nur       25.514

Der Effekt beruht auf der progressiven Ausgestaltung des Einkommen-Steuersatzes - mit der Höhe des Einkommens steigt auch der Steuerprozentsatz.
Die Höhe der Ersparnis ist einerseits von der Einkommenshöhe insgesamt abhängig, andererseits auch davon, wieweit die beiden Einkommen auseinander liegen - optimal, wenn 1 Partner bspw.als Hausfrau gar kein Einkommen hat. Verdienen beide dagegen genau das gleiche, ergibt sich kein Vorteil.

Nur unter bestimmten (wenigen) Ausnahmekonstellationen kann eine Einzelveranlagung mal günstiger sein - bspw. bei Abfindungsfällen.

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Wenn ich den Rechenschritt von @petrapetra64 mal zu Ende führe, kommt als Erstattung rund 3.160 € zzgl. Soli raus (als Lediger)

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Allerdings werden wohl die wenigsten Finanzämter diese Riieesen-Fahrleistung von allein 66.000-70.000 Arbeits-KM so ohne weiteres "abnicken" (könntest am Dienstort ja  genauso gut auch ein Wohnmobil stehen haben, als Single bei einer Freundin leben o.ä. und nur an den Wochenenden tatsächlich heimgereist sein...).

Man wird also zumindest ab 2016 auf entsprechenden Nachweisen bestehen (bspw. von Werkstätten abgelesene KM-Stände oder an einem freien Tag persönl. Vorstellung des Wagens beim Finanzamt - Beamter kommt mit raus und protokolliert Tachostand). Es müssen ja alljährl. rund 66.000 km zzgl. deiner  Privat-/Urlaubs-Fahrten dazukommen

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Ich hatte in 2014 keine weiteren Einkommen

Nicht unwichtig:

wovon hast du von Jan-Nov. gelebt? Evtl. im Ausland oder nur von eigenen Ersparnissen oder wurden dir steuerfreie aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzbezüge (s.Link) gezahlt ?

http://www.finanztip.de/progressionsvorbehalt/

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