Ja, vor allem mit der Steuer! Als Auszubildender wirst du noch nicht viel Steuern zahlen, aber wenn du in Internet verkaufen willst oder sonstige Erwerbstätigkeiten nachgehst, kann es kann schnell zu hohen Steuern kommen. Ob sich dann der Einsatz lohnt?

Zum anderen: du brauchst die Erlaubnis deiner Eltern und unter Umständen auch einen Gewerbeschein. Denn die haften unter Umständen für deine Steuerschulden (nicht nur Einkommensteuer, sondern auch Umsatzsteuer und unter Umständen auch Gewerbesteuer).

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Du hast doch sicher auf den Seiten davor Erläuterungen, wie allgemein zu buchen ist. Wenn wir dir hier die ganzen Fragen beantworten, lernst du nichts. Deine Fragen hier zeigen nur, dass du das bisher Gelesene nicht verstanden hast.

Bei Nummer zwei liegen Rechnungskorrekturen vor (laut Text). Diese sind zum Einen auf dem Konto Verbindlichkeiten LuL und zum anderen beim Wareneinsatzkonto zu buchen.

Bei Nummer drei musst du die Frage beantworten, wann Skonto gebucht werden darf (bei Einbuchung der Rechnung oder erst bei Zahlung).

Und Nummer vier ist ganz einfach ein Zahlungsvorgang - wie wird dieser verbucht? Das ist so einfach wie Nummer eins.

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Nein, wenn schon Bescheide vorliegen, ändert das Finanzamt automatisch wegen Vorliegens neuer Tatsachen (solange noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist). Danach ist nichts mehr mit Verrechnen in späteren Jahren. Pech gehabt.

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Für 2011 ist eine Erklärung zwingend zu machen (es gibt ein aktuelles BFH-Urteil hierzu). Die Jahre danach hängt von deinen Verhältnissen ab (§46 EStG). Wenn du keine Erklärungen machst, kommen unter Umständen die Festsetzungsverjährungsfristen ins Spiel.

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Erstens:

wenn über 10.000 Euro bei dem Broker verdient wird, ist der steuerfreie Grundbetrag auf alle Fälle überschritten. Dann muss zwingend eine Steuererklärung abgegeben werden, zumal wenn keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde.
Gemeinsam mit den übrigen Einkünften wird dann das zu versteuerende Einkommen ermittelt. Und auf dieses wird dann die zu zahlende Steuer berechnet und die (möglicherweise) vorausgezahlten Beträge (Abgeltungsteuer) abgezogen. Der Rest muss gezahlt werden oder wird erstattet.

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Ich frage mich allerdings, wie der Arbeitgeber mit einer falschen Lohnsteuerklasse überhaupt die Lohnabrechnungen machen konnte. Über ElStAM kommen die richtigen und nur mit diesen kann er abrechnen. (ElStAM muss von jedem Arbeitgeber verpflichtend angewendet werden und lässt sich nur drei Monate "überlisten"). Hier liegt doch schon der Fehler.
Aber: grundsätzlich ist die Lohnsteuerklasse nur für die monatlichen Vorauszahlungen. Bei der Jahressteuererklärung ist diese nicht mehr von Belang, da hier die Summe der Einkünfte, Familienstand, etc. zur Ermittlung der Steuer herangezogen werden.

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Bei nur einmal monatlicher Buchung sehe ich Schwierigkeiten. Du musst die Tagesbons (Z-Bons) täglich buchen! Und Kassensturz nicht vergessen. Gerade im Gastrobereich sind die Finanzämter sehr pingelig, was Kassenführung und Buchhaltung betrifft.

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So etwas wird über die Gesellschafterkonten gebucht. Es empfiehlt sich auch bei einer GbR für jeden Gesellschafter zwei Konten zu führen, das Einlagenkonto und ein variables Konto für laufende Einzahlungen und Entnahmen. Dann ist alles sauber gebucht (unter Umständen mit einem Eigenbeleg wegen der strengen Belegpflicht) und nachvollziehbar.

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Nun, vielleicht helfen ein paar Links:

http://www.4players.de/4players.php/spielinfonews/Allgemein/37310/2165268/CD_Projekt_RED-Aktienkurs_hat_sich_binnen_zwei_Jahren_mehr_als_vervierfacht.html
http://en.cdprojektred.com/
http://www.gamepro.de/artikel/cd-projekt-red-the-witcher-macher-werden-mit-leak-zu-cyberpunk-2077-erpresst,3315257.html
http://www.4players.de/4players.php/spielinfonews/Allgemein/37310/2167624/CD_Projekt_RED-Geschaeftsbericht_Gewinn_erzielt_Witcher_3_verkauft_sich_weiterhin_stark_GOGcom_waechst_Ausblick_auf_die_Zukunft_von_GWENT_The_Witcher_Card_Game.html

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