Ihr habt einen Kaufvertrag geschlossen und der Verkäufer hat dir die Ware so zu übergeben, wie es dir versprochen wurde! Sollte die Ware wirklich defekt sein, hast du ein Recht auf Nacherfüllung, § 439 BGB.

Ich gehe mal nicht davon aus, dass die Ware auf dem Postweg defekt gegangen ist, sondern schon davor defekt war (in dem Fall träfe dem Verkäufer kein Verschulden).

Falls du von dem Rechtsgeschäft ganz zurücktreten möchtest, hast du nach § 312b BGB ein Widerrufsrecht, solange das Rechtsgeschäft keine 14 Tage alt ist. Andererseits kannst du aber auch nach § 324 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten, weil der Verkäufer eine Pflicht nach § 241 Abs. 1 BGB verletzt hat.

...zur Antwort

Die Hausverwaltung hat den Schaden zu beheben (selbst dann, wenn anderweitiges im Mietvertrag stehen sollte). Du hast dennoch die Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Dass dein Vermieter keinen Nachmieter findet, ist nicht deine Schuld, er muss dich trotzdem gehen lassen.

...zur Antwort

Du musst bedenken, dass der Euro deutlich wertvoller als der Renminbi (chinesische Nationalwährung) ist und die Herstellungskosten somit auch anders sind. Was für dich nur vier Euro darstellt, deckt in China wahrscheinlich die ganzen Produktionskosten und einen moderaten Gewinn für den Hersteller. Im Übrigen werden Waren oft in Massenproduktion hergestellt, sodass sie für den Onlinhändler in der Masse günstiger sind, als wenn man sie als Verbraucher einzeln kauft.

...zur Antwort

Es ist ein hochbrisantes Thema und es sollte eindeutig zwischen Politik und Recht unterschieden werden!

Rein rechtlich ist der § 129 a zu beachten. Der erfasst das (1) das Gründen einer terroristischen Vereinigung, (2) eine mitgliedschaftliche Beteiligung und (3) das Unterstützen sowie das Werben um Mitglieder oder Unterstützer. Die ersten beiden Varianten mal Außer acht gelassen, zu (3) verlangt der objektive Tatbestand, dass die Mitwirkung von außen kommt und für die terroristische Gruppe in unbestimmter Weise einen Vorteil darstellt. Reine Sympathiebekundungen sind nicht in den Tatbestand einzuordnen.

Du kannst dir aber sicher sein, dass die Leute, die offenkundig von außen Werbung machen, mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Instanz kontrolliert werden (Polizei, Verfassungsschutz, BND, etc..). In diesen Fällen ist außerdem immer genug Beweismaterial nötig, da "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten entschieden wird (sollte es zu einem Rechtsstreit kommen).

...zur Antwort

Also grundsätzlich hast du die Sache gutgläubig erworben. Da ist es im Prinzip egal, wem die gehört. Die Ausnahme dvaon ist, "wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war."

...zur Antwort

Das gleiche Problem hatte ich auch bei dazn. Das Ding ist, dass das Geld shcon vorher vorbemerkt wird und erst nach Ablauf der Frist abgebucht wird.

Im Prinzip solltest du es zurück bekommen, wenn du kündigst. Falls nicht, kontaktier den Verkäufer!!

...zur Antwort