Das Problem dürfte sein, dass Azubis grundsätzlich erstmal keinen Anspruch auf ALG II haben und damit auch nicht auf Erstausstattung nach §24 SGB II.

Es gibt gewisse Fälle in denen ein Azubi Unterstützung zu den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II bekommen. Die genauen Fälle in denen Azubis Hilfe nach dem SGB II bekommen findet man in §27 SGB II.

Ich wüsste jetzt auch keine Gesetzesgrundlage wo Azubis Erstausstattung bewilligt wird. Allerdings ist das auch nicht so ganz mein "Fach" gebiet.

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Es DARF eigentlich nichts passieren. Gerade da Eingang und Ausgang fast zeitgleich sind.

Wenn du mit deinen Großeltern was schriftliches fest hältst ist das ein Plus Punkt.

Besser wäre es, die Ware von dem Geld was eh schon/noch auf dem Konto ist zu bezahlen und mit dem Geld von deinen Großeltern eben den Einkauf im Supermarkt zu zahlen.

Das Problem ist, wie  @dafee schon schreibt, dass JC gerne erstmal anrechnen und weniger zahlen und erst DANN fragen stellen. So eine Klärung kann sich hinziehen. Aber wie gesagt EIGENTLICH dürfte nix passieren. Rechtlich bist du auf der sicheren Seite.

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Hattest du denn im dezember 13 einen bewilligungsbescheid bekommen? Müsstest du ja eigentlich, sonst hättest du ja jetzt kein Geld...

Und wenn ja, war dieser vorläufig?

Wenn er endgültig war, können die den nicht so einfach zurück nehmen.

§45 Abs 2 SGBII sagt, dass ein Verwaltungsakt, also Bescheid, nicht zurück genommen werden kann wenn du dachtest, dass er richtig ist und das Geld ausgegeben hast. Außer du hast absichtlich falsche Angaben im Antrag gemacht.

Da wär dann auch die Frage WARUM die dem Antrag nicht entsprechen?

Wie kommen die auf den Trichter, dass du Einkommen hattest? Gerade da du kein Konto hast...? Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke da wären die in der Nachweispflicht.

Du kannst bei dem dir zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen und damit zu einem GUTEN Sozialrechtsanwalt spezialgebiet sgb ii gehen. Da brauchst du deinen Bescheid und am besten noch das schreiben mit der ablehnung. Normal brauchst du auch Kontoauszüge...ohne Konto wirst du vermutlich was brauchen das bestätigt das du kein Konto hast...

Du kannst ja vielleicht auch mal berliner-alv .de oder basta.blogsport .eu besuchen. Vielleicht kann dir da noch wer helfen oder nen Anwalt empfehlen oder so.

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Hallo an alle, ich habe ein großes Problem mit der Arge! Vorab erzähl ich euch alle Hintergründe und mal schauen ob mir jemand helfen kann!?

Ich habe nach meinem Schulabschluss eine Ausbildung als IT System Integrator begonnen, kurz darauf ist mein Vater an Blutkrebs verstorben. Es wurde 2011 festgestellt und ihm wurden 6 Monate Lebenserwartung gegeben. Es gab eine alternative Chemotherapie die seine Lebenserwartung auf 2 Jahre verlängerte. Diese wurde aber selbstverständlich von der Kasse nicht übernommen und somit hatte er alle seine Ersparnisse (nicht wenig) investiert, um ein bisschen länger bei seiner Familie zu bleiben. Juni 2014 bin ich mit meiner Freundin zusammengezogen, im Juli hab ich meine Halbweisenrente endlich bewilligt bekommen und eine Nachzahlung erhalten. Dezember 2014 hat meine Freundin ihren Arbeitsplatz verloren und kurz daraufhin hat sie festgestellt schwanger zu sein. Seitdem bezieht Sie Hartz 4 (hatte gerade 4 Monate gearbeitet). Heute habe ich einen Brief von der Arge erhalten, in dem ganz klar zu entnehmen ist, das Sie rückwirkend meine Nachzahlung aus der Rente haben möchten, da wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Können die das einfach so verlangen? Als Auszubildender und zeitgleich werdender Vater, hatte ich das Geld als Notgroschen auf einen Sparbuch gelegt. Ich habe noch nie Hartz 4 oder irgendwelche Sozialleistungen von der Arge bezogen, da es uns Finanziell recht gut ging bis mein Vater gestorben ist. Nicht das wir reich waren, aber als ich noch bei meinen Eltern lebte, konnte mein Vater die Miete und Fixkosten ohne bedenken zahlen und meine Mutter musste nicht arbeiten.
Ich versteh nicht was die von mir wollen.... nur weil meine Freundin richtig Pech hatte und ins Hartz4 gerutscht ist, muss ich dafür aufkommen und nachzahlen? Ich hab nie einen Cent von denen bekommen!! Gott bewahre!! Mein Gehalt zusammen mit der Rente reichen mir aus, ich zahle nicht viel Miete und habe einen Geschäftswagen gestellt bekommen, da ich mich in der Firma gut mache. Die Arge zahlt nur den Bedarf meiner Lebensgefährtin und unserem Kind. Habe gelesen das ein Sozialhilfeempfänger trotzdem Sparen darf, irgendwas mit 150€ pro Lebensjahr zzgl. 750€ Freibetrag für jegliche Anschaffungen. Würde das in meinem Fall nicht Berücksichtigt werden? Bin 25. Ich habe langsam das Gefühl das man mit ehrlicher Arbeit nirgendswo mehr hinkommt. Muss anfangen Drogen zu verkaufen und Menschen zu vergiften.. Von wegen Unantastbarkeit der menschlichen Würde....muss bald meine zwei Unterhosen verkaufen. Die Pachacken die tagtäglich vor der Arge hocken aber mit dem Daimler rumfahren, den darf es gut gehen. Ich reis mir den A.... auf und darf blechen. Für was hat mein Vater 40 Jahre RV bezahlt? Grad mal einen Monat rente bezogen und weg war er. Ich bin verzweifelt und weis nicht weiter.. Danke im Voraus für eure Antworten

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Grundsätzlich hat das Amt Einkommen was VOR Bewilligung der Leistung war nicht zu interessieren.

Ab dem Zeitpunkt wo ihr ALG II bekommt wird JEGLICHES Einkommen angerechnet. Auch die Rente. Da ist es egal ob dein Vater gestorben ist und sie Leistungen vom JC bekommt.

Ihr KÖNNTET zwar bis zum Beginn des Mutterschutzes noch versuchen gegen die Bedarfsgemeinschaft vorzugehen, macht aber hinsichtlich des Kindes wenig Sinn sich wegen paar Monaten so ein Stress zu machen.

Ja, mit dem Vermögen hast du recht. Jeder darf 150€*Lebensjahr+750€ für Anschaffungen als Vermögen haben. Mindestens jedoch 3100€. Jeder erwerbsfähige Hilfsbedürftige der BG darf auch ein Auto im Wert von 7500€ haben.

Dein Einkommen darf nur unter Berücksichtigung der Freibeträge angerechnet werden. Bei Erwerbseinkommen sind grundsätzlich 100€ frei. Dann vom Brutto ab 100,01 € bis 1000,00€ werden 20% und von 1000,01 bis 1200 bzw wenn das Kind da ist 1500,00€ 10% als Freibetrag gerechnet. Dieser Freibetrag wird vom Netto abgezogen, was übrig bleibt wird dann dem ALG II Bedarf abgezogen und so weniger ALG II gezahlt. 

Kindergeld wird voll angerechnet, deine Rente auch, da der Freibetrag durch Erwerbseinkommen erschöpft wird. Das Elterngeld deiner Freundin wird voll (bis auf 30€ Versicherungspauschale) angerechnet es sei denn sie hat Freibeträge durch ihre Arbeit erarbeitet.

Die Freibeträge und das zu berücksichtigende Einkommen ergeben sich aus §11 bis 11b SGB II

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Nach einem Jahr schon wieder (ich nehme an der letzte Umzug war auch unter ALG II) einen Umzug vom JC erlaubt und finanziert haben zu wollen dürfte schwierig werden. Das JC wird sich sicherlich quer stellen. Die SB tun ja auch gerne so als wär es ihr persönliches Geld.

Da du als Pflegerin deiner Mutter eingetragen bist KÖNNTE die Bewilligung dennoch klappen. Ich denke du musst das gut begründen und am besten aufzeigen, dass außer dir keiner für deine Eltern da ist.

Mit Arbeit in Hagen wär das natürlich alles einfacher.

Die Frage ist auch, was habt ihr damals als Grund angegeben nach Rostock zu ziehen und war der Zustand deiner Eltern "absehbar"?

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Wenn das jc bisher kein kindergeld angerechnet hat, wirst du die Nachzahlung ans jc zahlen müssen. Es kann auch sein, dass das jc bereits einen Erstattungsanspruch bei der kindergeld Kasse geltend gemacht hat. 

Hier steht wie zu verfahren ist: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/WissensdatenbankSGBII/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI554369

6.Punkt "Berücksichtigung einer Kindergeldnachzahlung für Zeiten des Leistungsbezugs"

Kindergeld wird auch bei einem Job noch auf deinen restlichen bedarf angerechnet.  Solltest du noch bei deinen Eltern wohnen und die auch algii beziehen, so wird das Kindergeld bei dem kindergeld berechtigten Elternteil angerechnet. 

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Der in deiner frage erwähnte Satz, ist dieser: "Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt."

Bist du denn einfach ohne Erforderlichkeit umgezogen? 

Du schreibst auch, da steht "Da die Gesamtmiete geringer ist, ..." geringer als WAS? 

ehrlich gesagt ergibt das keinen Sinn. Einmal is die miete geringer, gleichzeitig bist du unerlaubt umgezogen und es wird nur die bisherige miete gezahlt, diese wird aber wiederum um 3€ gekürzt. 

Entweder hast du was falsch abgeschrieben, es fehlt was oder dein jc hat keinen Plan. 

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Ich persönlich kenne mich mit dem Thema leider nicht aus.

Aber ich kenne einen guten Ratgeber. Hier geht es um "Erben als ALG II Empfänger" http://hartz.info/index.php?topic=8.0

Ich hoffe das hilft dir.

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Wenn du die Ausbildung schmeißt und /oder nicht antrittst, wirst du sanktioniert. Je nach Alter, ich vermute du bist unter 25, 100% oder über 25 dann 30% deines Regelsatzes. 

Es sei denn, du kannst einen guten Grund für deine Entscheidung nennen und dein Sachbearbeiter akzeptiert diesen Grund.

Da du weißt, dass du die Ausbildung nur 4 Monate machst, wäre es deinem Chef und eventuell anderen Bewerbern gegenüber fairer gleich abzusagen. Dein Chef würde sonst 4 Monate in dich investieren (hoffentlich) mit der Absicht später eine gute Arbeitskraft zu haben und dann plötzlich sehen, dass das umsonst war. Mitbewerber suchen dringend einen Ausbildungsplatz und du besetzt einen, den du eh nicht willst. Den Mitbewerbern fehlen dann 4 Monate, vorausgesetzt dein Chef stellt nen neuen Azubi ein wenn du gehst.

Im Endeffekt kann dir keiner die Entscheidung abnehmen. 

Warum kannst du nicht schon jetzt rüber? Das würde das Problem beseitigen.

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Wenn du die schule tagsüber machst und dadurch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, wird das jc es dir nicht durch gehen lassen.

du könntest es an einem Kolleg machen, da hast du von Anfang an Anspruch auf Bafög. Leider geht da der Unterricht meist bis 15 Uhr. 

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Deine frage erinnert SEHR STARK an diese hier

https://www.gutefrage.net/frage/betrug-an-der-arge-melden-bin-ich-da-selber-mit-dran-als-vermieter?foundIn=answer-listing#answer-166486789

vielleicht hast du dich auch einfach an deinen alten Account erinnert. ..?

zumindest kannst du dir dort die antworten durchlesen, vielleicht hilft das schon mal. 

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Hast du einfach Erstausstattung beantragt oder genau aufgelistet was du brauchst?

soweit ich weiß muß das jc dir aufschlüsseln für was das geld gedacht ist. zumindest wenn du einzeln aufgelistet hast was du brauchst.

Es ist dir allerdings zuzumuten, dass du gebrauchtware kaufst, nur eine Matratze muß neu bewilligt werden, wegen der Hygiene, und sachen von deinem ersten kind verwendest. z.b. klamotten, Wickeltisch etc.

87€ sind wirklich nicht viel, allerdings ist die Frage was das JC denkt was gekauft werden soll.

Nur ein Bett? Das ist durchaus drin, wie gesagt gebraucht. JC rechnen meist das billigste was verfügbar ist.

Wegen der Wohnsituation, viele JC vertreten die Ansicht, dass Kinder erst ab einem gewissen Alter eigenen Wohnraum brauchen. Je nach JC unterscheidet sich dieses Alter. Ist aber meiner Meinung nach nicht rechtmäßig, da bei den Wohnungsgrößen von Personen gesprochen wird und auch ein Baby ist eine Person.  Dennoch kann das Kleine bei dir schlafen und selbst beim Bruder... meine Erfahrung ist, die Kinder lassen sich von Babygeschrei nicht aus dem Schlaf bringen.

Ich würde dem JC einen Brief oder auch Widerspruch schreiben, in dem zum einen Gefragt wird für was das JC den Betrag vorgesehen hat und zum andern auch argumentiert wird, dass das 1. Kind sein Bett noch braucht und was du noch für Punkte hast. (Kannst du das Baby nicht im Tuch tragen? jetzt trägst du es auch und nach der Geburt ist das Gewicht genau genommen weniger...)

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WARMmiete darf nicht zur Überprüfung auf Angemessenheit zugrunde gelegt werden. Es darf nur die KALTmiete genommen werden, das Amt muß die tatsächlichen Heizkosten übernehmen. Heizkosten dürfen nicht gedeckelt werden.

Ich würde die Zahlen definitiv mal prüfen lassen.

Auch deine Bemühungen auf der Wohnungssuche musst du Dokumentieren wenn du eine Chance haben willst, dass das Amt ne höhere Miete übernimmt.

2 gute Ratgeber wurden dir ja schon von Larah verlinkt.

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Du teilst dem JC einfach mit, dass du ein Konto eröffnet hast bei der soundso Bank mit derundder Kontonummer. Wenn du willst kannst du auch schreiben warum, is aber im Endeffekt egal.

Du bist verpflichtet bzw. deine Mutter als Antragsstellerin ist verpflichtet alle Konten der Bedarfsgemeinschaft anzugeben.

Dein Einkommen ist auch wenn es die Freigrenze nicht übersteigt auch anzugeben.

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Grundsätzlich darf das JC die Leistung nicht einstellen nur weil es Einkommen erwartet. Es hat die Leistung zumindest vorläufig weiter zu zahlen und sich das Geld dann später zu holen. Das berühmte Zuflussprinzip.

Siehe hier, ab "bei Arbeitsaufnahme": http://hartz.info/index.php?topic=10.0

Du kannst allerdings auch Einstiegsgeld nach §16b SGB II schriftlich beantragen.

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Ich hab kürzlich gelesen, dass gerade die Handwerksberufe und "niedere" Jobs im Kommen sind, da viele studieren und diese Bereiche überfüllt sind...

Also werd Tischler, Metzger...sowas. Als Metzger wirst du vermutlich auch lange Arbeit haben, bei den vielen Fleischessern hier...

Hartz4 steht dir zu, wenn du alleine lebst und kein weiteres Einkommen hast das reicht um deinen Bedarf nach SGB II zu decken. Kindergeld müsstest du bis zum Ende einer Erstausbildung oder bis 25 bekommen, wenn du ausbildungssuchend gemeldet bist.

Wohnst du noch bei deinen Eltern, hängt der ALG II Anspruch vom Einkommen und Vermögen deiner Eltern ab.

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Dein Vater kann und will dir einfach so 3500€ geben und trotzdem bekommst du algii bewilligt? 

Glückwunsch! Du hast ein jc gefunden, dass dich Leistungen unrechtmäßig beziehen lässt. 

Normal müsste das jc den Antrag ablehnen, wenn deine Familie so viel Geld hat. 

Leute wie du sorgen dafür, dass Leute die sich an die regeln halten hier beschimpft werden! 

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Du könntest ihn beim Amt melden. Aber dann hast Du noch das Mietverhältnis mit ihm und er bekommt GAR KEIN Geld mehr vom Amt. 

Ich würde zusehen, dass das Mietverhältnis ordentlich gekündigt wird. 

Ob seine Freundin zu unrecht Geld bekommt, kannst du nicht beurteilen. Wenn er wirklich bei ihr wohnt, schuldet er erstmal nur die halbe Miete. Ob sie füreinander einstehen und gemeinsam berechnet werden sollten, wissen nur die beiden. 

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