• Ist der "Käufer" in Deutschland angemeldet?
  • Wurde Dir eine inländische Versandadresse genannt?

Im Moment sind wieder viele "Nigeria"-Bieter unterwegs.

Gib den Nick mal bitte hier unter "Suchbegriffe" ein, ob er schon Thema in den eBay-Foren war:

http://tinyurl.com/brxnbkq

Generell gilt: ob eBay den Kaufaccount gelöscht hat oder nicht, Du hast einen gültigen Kaufvertrag gem. BGB am Hals. Und falls Du kein Zahlungsziel in Deinem Angebot angegeben hast, hat der "Käufer" 30 Tage Zeit zu reagieren. Das sind die Fristen, unabhängig von den eBay-Möglichkeiten.

Im Kommentar erhälst Du noch den Link zu "Käufer zahlt nicht" und in einem weiteren Kommentar zu "Nigeria".

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Gewerbeanmeldung meiner Mutter (Hartz IV) und sonstige Fragen...

Guten Morgen, meine Mutter ist bereit ein Gewerbe anzumelden da sie verstehen kann das ich mit meinen 16 Jahren zwar auch schon ein Gewerbe anmelden kann aber das wohl ein langer Weg werden würde...Aber erstmal die Geschichte.Ich verkaufe schon seit 3 Jahren bei Ebay über den Account meiner Mutter anfangs ihre CD´s,dann meine Panini Bilder und sonstige Fußball Sticker/Karten und letztenendes seit Januar 2013 verkaufe ich virtuelle Güter bzw. man muss ja sagen die Zeit um diese virtuellen Güter zu erspielen.Januar 2013:200€ April 2013:knapp 600€ und der Pfeil steigt noch weiter nach oben wenn ich denn endlich auch mal mehr als 1-2 Gegenstände anbieten könnte die ich dauerhaft verkaufen kann ohne das mir jemand droht mich anzuzeigen (hat noch keiner getan aber es wäre nicht ungerechtfertigt)

Hartz 4 habe ich so verstanden...

100€ Freibetrag (schöpft meine Mutter wegen einer Reinigungsstelle bereits aus) 101-800€ 20% Freibetrag also wenn ich 100€ Gewinn erwirtschafte kriege ich 20€ und 80€ werden vom Hartz 4 Satz abgezogen richtig?Oder gehen die von den Verkaufspreisen aus?Dann könnte man es ja gleich vergessen weil das nicht kompensierbar wäre (kann ich mir aber nicht vorstellen).

Finanzamt...

Bis 17500€ Umsatz oder Gewinn?(dann muss man noch keine Steuern zahlen oder?) gilt man als Kleinunternehmer und was genau muss man dann einreichen und wann (ich lese oft was vom 31.05 jedes Jahr)?Einfach nur eine genaue Auflistung Einnahmen/Ausnahmen=Gewinn/Verlust oder wie darf ich das verstehen?

Darf ich sofort mit dem Gewerblichen Handeln beginnen bzw. richtig anfangen wenn meine Mutter den Antrag beim Amt ausgefüllt hat und den Beginn der Selbstständigkeit bei der Arge gemeldet hat?Oder muss ich warten bis ich eine Steuernummer vom Finanzamt bekomme (habe ich ebenfalls öfters in Foren gelesen,allerdings schon etwas veraltet)

Ich habe letztens einen Gewerblichen Verkäufer bei Ebay gesehen der hatte nur seine Adresse unter dem Angebot und unter Rückgabe/Widerrufserklärung "Rücknahme akzeptiert) also keine AGB´s oder so ist das rechtens?

Wäre Nett wenn sich hier ein paar Leute melden die sich auskennen,ihr müsst auch nicht umbedingt auf die Fragen eingehen hauptsache ich kriege mal einen genauen Überblick darüber was man als gewerblicher Verkäufer alles beachten muss.Ihr dürft mich auch gerne verweisen auf Internetseiten oder in andere spezifische Foren.Bisher komme ich wie gesagt sehr gut klar mit den Verkäufen ich habe nur Angst vor dem neuen Papierkram da ich es noch nie gemacht habe.

Nachzuprüfen das ich und nicht meine Mutter am PC sitzt ist doch (fast) nicht machbar oder?Weil das könnte auch dann Ärger geben aber ich habe seit 3 Jahren durchweg gute Bewertungen deshalb wage ich schon zu behaupten die geistige Reife zu besitzen soetwas auf die Beine zu stellen zumal es ja auch funktioniert.

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Eines der Probleme sind die Bestimmungen der eBay-AGB §2:

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#anmeldung

Lies Dir das mal bitte genau durch.

Auch für spätere, ältere Zeiten:

"11. Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar."

Für das ganze andere brauchst Du kompetentere Hilfe als meine. Ich schreibe mal jemanden bei GF mit Link zu Deiner Frage an. Das kann aber dauern, bis er/sie sich meldet, es könnte Abend werden.

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eBay Angebotsgebühren - Artikel wiedereinstellen

Ich habe im Rahmen einer Aktion, wo die Angebotsgebühren für private Verkäufer für bis zu 100 Artikel mit einem Startpreis ab 1,01 € entfallen, einige Artikel in eBay reingesetzt. Die nicht verkauften Artikel habe ich über 'Mein eBay' alle einzeln wiedereingestellt (zum ersten Mal!). Dabei stand bei jedem Artikel unten über der Kostenübersicht fürs Wiedereinstellen in blau der Hinweis: "Die Angebotsgebühr wird Ihnen gutgeschrieben." Die Angebotsgebühren waren trotzdem angeführt und wurden zur untersten Zeile 'Gesamt' hinzuaddiert.

Ich dachte mir 'wenn dort steht "Die Angebotsgebühr wird Ihnen gutgeschrieben." dann wird das verrechnungstechnisch auch hinhauen'. Leider ist die Summe der Angebotsgebühren nun aber in meinem Mitgliedskonto unter 'Noch nicht in Rechnung gestellte neue Aktivität' zu ersehen und von Gutschriften ist leider weit und breit keine Spur.

Wie und wann funktioniert diese Gutschrift der Angebotsgebühren?

Leider drückt sich eBay auf der Hilfeseites http://pages.ebay.de/help/sell/questions/free-relist.html (für meine Begriffe) etwas schwammig aus. Da steht u. a. dass eine Voraussetzung für eine Gutschrift sei: "Für den wiedereingestellten Artikel muss sich ein Käufer finden. Wenn sich beim zweiten Mal kein Käufer findet, wird die Angebotsgebühr nicht gutgeschrieben." Was ist da mit "zweites Mal" gemeint? Zweites Mal Wiedereinstellen oder zweites Mal einstellen (sprich also erstes Mal Wiedereinstellen) ?

Wird die Angebotsgebühr beim ersten Mal Wiedereinstellen in jedem Fall wieder gutgeschrieben (wenn ja, wann?) oder wird sie bereits beim ersten Mal Wiedereinstellen nur gutgeschrieben, nur wenn sich ein Käufer findet?

Bitte bringt doch jmd. Licht ins Dunkle. Danke

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Aus den News zum kostenfreien Einstellen, geht nichts hervor, dass beim Wiedereinstellen keine Gebühren anfallen. Diese Aktion von eBay ist zeitlich begrenzt:

http://pages.ebay.de/promos/0IF_130329/index.html

Die Einstellgebühr beim gebührenpflichtigen Einstellen werden nicht beim Wiedereinstellen gutgeschrieben, sie werden beim Verkauf nach dem zweiten Einstellen wiede gutgeschrieben.

Link dazu im Kommentar.

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Das hier gilt für Käufer und Verkäufer bei eBay-Kleinanzeigen:

http://www.gutefrage.net/tipp/kauf--verkauf-bei-kleinanzeigen-nur-gegen-barzahlung-bei-abholung

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Da Du gewerblich handelst, bist Du ersatzpflichtig bis der Kunde die Ware hat.

Über die Gewerblichkeit Deines An- und Verkaufs entscheiden weder Du noch eBay, das ist dann Sache der Rechtssprechung, wenn Dein Käufer entsprechend vorgeht.

Die Möglichkeiten kannst Du hier mal gerne nachlesen:

http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm

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Klassischer Fall von "Nigeria"-Käufer / -Bieter

Lies mal bitte diesen Beitrag. Du erhälst in keinem Fall Geld, sondern sollst über den Tisch gezogen werden:

http://www.gutefrage.net/tipp/nigeria-betrug--nigeria-scammer-bei-ebay-und-den-kleinanzeigen

Selbst bei Überweisungen ist der Betrug vorgegeben, entweder mit gefakten Bankmails oder mit gehackten Bankkonten.

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Ich denke, dass Paypal eine Accountüberprüfung vornehmen wird und Du Dich dann ausweisen musst, damit geprüft wird, ob Deine Daten korrekt von Dir angegeben wurden.

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"Und der Käufer hat sonst noch nie was auf Ebay gekauft oder verkauft..."

Das nennt man dann Daten abgreifen. Melde ihn an eBay:

http://tinyurl.com/cxy3w3q

Da ist dann auch ein Textfeld, in dem mitteilen kannst, dass er von Dir eine Ausweiskopie möchte!

Kontaktiere ihn parallel dazu über eBay, nie über eMail, und löse den Kaufvertrag (leider nötig wegen BGB). Ich hoffe, Du hast noch Zeit die Tickets, wenn alles ausgestanden ist, wiederum anzubieten.

Den "Käufer" anschliessend sperren.

Ausserdem könntest Du noch eine eMail an die ebay-Mitarbeiterin, die heute in den eBay-Foren Dienst hat, senden: steffi.de@ebay.com und auf den Vorgang aufmerksam machen sowie um Überprüfung des Accounts bitten.

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Bei eBay werden Kaufverträge gem. BGB zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen.

In jedem Angebot stehen die Zahlungsarten, die der Verkäufer akzeptiert!

Hast Du jetzt einen Artikel gekauft, wo unter Zahlung nicht die Paypal-Möglichkeit angegeben war, musst Du überweisen = von Bank zu Bank.

Solltest Du unter dem Aspekt des vermeintlichen Käuferschutz gekauft haben, hast Du halt mit Zitronen gehandelt.

Das, was Du hier fragst, steht auch ausführlich in den PayPal-Nutzungsrichtlinie beschrieben. Hast Du die je gelesen?

http://tinyurl.com/cuyoe3q

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Natürlich steht das ganz unten auf der Seite, bevor Du die Änderung bestätigst.

Aber hier kannst Du das ebenfalls nachschauen:

http://pages.ebay.de/help/sell/fees.html

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Dei Firma eBay schickt ihren Kunden vor der Abbuchung einmal im Monat eine Rechnung bzw. einen Hinweis zum Konto und der dort detailliert aufgelisteten Rechnung.

Das Rechnungsdatum ist abhängig vom Anmeldedatum.

  • Anmeldung vor dem 15. eines Monats, Rechnung wird zum 15. gesendet.
  • Anmeldung nach dem 15. eines Monats, Rechnung wird zum Monatende gesendet

Die Abbuchung des Betrags erfolgt dann ca. sieben Tage nach der Rechnungsemail vom Konto.

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Du wurdest schon mehrfach auf die Kosten bzw. eventuell auch nicht anfallenden Kosten hingewiesen.

Lies doch mal bitte hier:

http://pages.ebay.de/help/sell/fees.html

Da ist alles sehr leicht verständlich beschrieben.

Auf der Verkaufsplattform werden Kaufverträge gemäss BGB zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen.

Auch hast Du mit der Firma eBay einen Vertrag geschlossen, der den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eBay's entspricht. Mit diesem solltest Du Dich beschäftigen.

Ebenfalls gibt es bei eBay die Grundsätze für Verkäufer und Käufer, das heisst die Bedingungen dort sind Bestandteil von eBay AGB.

Deine Fragen hier lassen mich vermuten, dass Du Dir diese ganzen Sachen bisher nicht durchgelesen hast. Das ist aber zwingend notwendig, damit Du weisst, was geht und was nicht. Du kommst sonst in Teufel's Küchen, zumal Du mit Klick der Firma eBay bestätigt hast, alles gelesen und verstanden zu haben.

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Du hast doch in den vorherigen Fragen alles beantwortet bekommen.

Ob Deine Eltern sauer sind oder nicht, Du musst bezahlen!

http://www.gutefrage.net/frage/was-passiert-wenn-ich-in-ebay-angemeldet-bin-und-ich-erst-13-jahre-alt-bin

Ausserdem zwischen heute vormittag und jetzt hat eBay mit Sicherheit die Zahlung nicht verbucht. Das wird dann wahrscheinlich frühestens Mittwoch, da Deine Überweisung erst am Dienstag vom Konto Deines Vaters abgebucht werden kann (wir haben Wochenende und Feiertag = keine Bankenarbeitstage).

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"Headline

Ne es geht um WarZ Waffen."

Da liest man doch mal die PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie und stellt fest:

"2. Umfang.

Bei dem gekauften Artikel handelt es sich um einen gegenständlichen, materiellen Artikel, der versendet werden kann.

Darüber hinaus sind folgende Artikel nicht abgedeckt:

  • Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine, Flugtickets, Downloads, Softwarelizenzen und weitere nicht physische Güter"

von dieser Seite:

http://tinyurl.com/3ltc386

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Das wird mehr als schwierig. Der gewrbliche Händler, der Artikel für über 17-jährige verkaufen daerfg, muss belegen, dass der namentlich aufgeführte Käufer volljöhrig ist.

Der Nachweis erfolgt z.B. damit:

http://tinyurl.com/bsfmbbp

Kann der Nachweis nicht erfolgen, wird die Lieferung nicht ausgehändigt.

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Tja, dann musst Du den Brief abwarten. Den sehen dann wohl Deine Eltern.

Und ganz interessant, auch für Dich, eine heutige Frage:

http://www.gutefrage.net/frage/was-passiert-wenn-ich-in-ebay-angemeldet-bin-und-ich-erst-13-jahre-alt-bin

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Ich gehe davon aus, dass Du den Kaufrücktritt des Käufers schriftlich vorliegen hast.

Sonst solltest Du zu Deinem eigenen Schutz so vorgehen:

http://www.gutefrage.net/tipp/privatverkaeufer-bei-ebay-was-tun-wenn-der-kaeufer-nicht-bezahlt

Wenn alles klar ist, wurde Dir ja schon geschrieben, Fall eröffnen, der Käufer bestätigt das und dann erhälst Du die Verkaufsprovision gutgeschrieben. Bitte bevor alles glatt über die Bühne gegangen ist, den Artikel nicht wieder einstellen.

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Endeutiger Betrugsversuch:

http://www.gutefrage.net/tipp/nigeria-betrug--nigeria-scammer-bei-ebay-und-den-kleinanzeigen

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