Hey, 

das läuft wie folgt ab: Du erläuterst dem zuständigen Standesbeamten deine Gründe für den Antrag; wenn er/sie deinen Grund für wichtig erachtet, erhälst du ein Antragsformular, welchem du eine ausführliche schriftliche Begründung beilegst. Da du 16 bist, werden deine Erziehungsberechtigten anwesend sein, sich auch dazu äußern und deinem Antrag zustimmen müssen.

In unserem Standesamt kostet das zwischen 2,50 - 1022€ je nach Fall. Wie viel das bei dir kosten kann findest du auf der Internetseite deines Standesamtes heraus. Wie viel es tatsächlich kostet, stellt sich erst bei Antragstellung heraus.

Erkundige dich einfach mal im Standesamt.

LG

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Hallo,

du hast zuerst einmal das Recht auf Antragstellung. Ob deinem Antrag stattgegeben wird, liegt im Ermessen des Standesbeamten. Vor Antragstellung führst du in der Regel ein Gespräch mit dem zuständigen Standesbeamten und begründest dein Vorhaben. Wenn er/sie dir nicht von einer Antragstellung wegen geringer Erfolgschance von einem Antrag abrät, erhälst du das Antragsformular, welchem du eine ausführliche schriftliche Begründung deines Antrags beilegen musst.

Lass dich nicht davon entmutigen, dass dir ein Standesbeamter sagt, dass es nicht möglich sei! Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sie wegen des "hohen" Aufwands gerne mit allen Mitteln vermeiden Anträge anzunehmen..

Ist übrigens auch ziemlich teuer. Allerdings kannst du auch Antrag auf Ermäßigung der Kosten stellen. (Ich habe beispielsweise als Studentin mit Minijob 40% Ermäßigung erhalten)

Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Vorhaben :)


Kleiner Tipp - Ich fand es sehr hilfreich mit folgendem Inhalt vertraut zu sein: 

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund\_11081980\_VII31331317.htm

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Hey, ich habe bereits eine Namensänderung durchführen lassen und muss dir leider sagen, dass es vom oft Standesbeamten abhängt, ob er mit dieser Begründung "zufrieden" ist. Meiner Erfahrung nach dürfte das als Grund aber ausreichen, da es auch in ähnlicher Form zu den "klassischen" Fällen gehört, denen Standesbeamte in der Regel zustimmen müssen. (Ich gehe davon aus, dass deine Mutter ihren Geburtsnamen auch wieder trägt)

Hier kannst du das noch einmal nachlesen: (Fünfter Abschnitt, wichtiger Grund)

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund\_11081980\_VII31331317.htm 

Zwar schreiben hier einige, dass du keinen Grund brauchst, allerdings musst du deinem Antrag auf Namensänderung eine selbst verfasste, ausführliche schriftliche Begründung beilegen.

Sprich doch einfach mal mit dem zuständigen Standesbeamten deiner Stadt. 

Viel Erfolg :)


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Der einzige, der mir bei der Beschreibung einfällt, ist Shrooms:

http://de.wikipedia.org/wiki/Shrooms\_%E2%80%93\_Im\_Rausch\_des\_Todes

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Die Kosten für eine Namensänderung sind gesetzlich festgelegt:

- Änderung des Familiennamens 2,50€ bis 1022€

- Änderung des Vornamens 2,50€ bis 255€

Dazu kommen dann noch die Kosten für den neuen Ausweis und die anderen wichtigen Dokumente.

In meinem Standesamt hat man mir gesagt, dass es vier bis maximal acht Wochen dauert. Meine Namensänderung hat fast 5 Wochen gedauert.

Klassische "wichtige Gründe" für eine Namensänderung findest du hier:

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_11081980_VII31331317.htm

LG

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Hey,

ja das kannst du, sofern du die deutsche Staatsbügerschaft hast.

Neben den möglichen Gründen für eine Namensänderung, die mein Vorredner schon nannte, gibt es noch die Möglichkeit einer Namensänderung aus persönlichen Gründen. Da du deinen einzigen Vornamen nicht ändern lässt, sondern "nur" einen hinzufügst, müssen deine Gründe nicht so schwerwiegend sein, wie im anderen Fall. 

Ich habe für meine Namensänderung (Änderung der Schreibweise des einzigen Vornamens) 120€ gezahlt. Die Kosten sind gesetzlich festgelegt und liegen zwischen 2,50€ und 255€.

Frag am besten in deinem Standesamt nach.

LG

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Zu alt bist du nicht: 

"Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn der Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den er Ausbildungsförderung beantragt, das 30. Lebensjahr, bei Studiengängen nach § 7 Absatz 1a das 35. Lebensjahr vollendet hat." 

Mit welcher Ausbildung du zum Studium zugelassen wirst spielt auch keine Rolle. Also hast du Anspruch. 

Auf bafög.de kannst du alles nachlesen.

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Ich bin zwar kein Arzt, aber ich erinnere mich daran, dass ich damals auch in meiner Schulzeit monatelang täglich Kopfschmerzen hatte - bei mir lag es am Schlafmangel. Ich habe damals jede Nacht nur 5-6 Stunden geschlafen, weil ich heimlich bis spät nachts noch am Computer saß und war überzeugt davon, dass das für mich ausreicht.

Vielleicht schläfst du ja auch zu wenig?

Wie die anderen schon gesagt haben: Sag deinen Eltern bescheid und geh zum Arzt.

Gute Besserung

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Ich glaube du meinst "Reeker"

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Du kannst dir keinen Studienplatz sichern. Je besser deine Abiturnote umso größer deine Chance auf deinen Wunschstudienplatz. Alles andere ist abhängig vom Studiengang/ der Universität und lässt sich nicht allgemein beantworten. Eine andere Möglichkeit wäre ein Sonderfall/Härtefall-Antrag, was aber voraussetzt, dass du entweder ortsgebundener Spitzensportler bist, dich um pflegebedüftige Angehörige kümmerst, selbst körperlich behindert bist und noch einiges mehr. Wie du vielleicht merkst heißt es nicht umsonst "Sonderfall".

Wenn es deinen Eltern finanziell nicht gut geht, kriegst du ja vielleicht den Bafög-Höchstsatz, womit man in einigen Universitätsstädten ganz gut durch kommt. Schau dir doch mal die Anforderungen an Bewerber der Universität in deiner Nähe an.

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Schülerzeitung ist zwar etwas anders, aber bei unserer Abizeitung haben wir "Spenden" von der Sparkasse, Telekom, Deutsche Bahn, Daimler, einigen Tankstellen und Restaurants.. bekommen.

Jeweils 100 Euro für eine Seite Werbung.

Vielleicht ist es ja besser, um eine Spende zu bitten, statt einen festen Preis festzulegen

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Wenn es sich bei deinem aktuellen Studiengang um einen modularisierten handelt (Bachelor/Master, Module), dann kannst du dein Studium theoretisch jederzeit unterbrechen. Solltest du das andere Studienfach nur für ein Semester "ausprobieren" wollen und direkt danach weiter Biowissenschaften studieren, solltest du eigentlich keine Probleme haben.

Ob und welche von dir erbrachten Studienleistungen verfallen, musst du in den Ausführungsbestimmungen/Studienordnungen usw. deiner Universität / deines Fachbereichs nachlesen.

Worst case:

Allerdings kann es sein, dass in der Zwischenzeit (während deiner Abwesenheit) die Prüfungsordnung geändert wird und du nach dieser bei Wiederaufnahme des Studiums studieren musst, sodass einige deiner bereits bestandenen Module nicht mehr studienrelevant sind, oder dir aus anderen Gründen nicht in der neuen Prüfungsordnung angerechnet werden.

Frag doch lieber im Studiensekretariat deines Fachbereichs oder der Studienberatung nach.

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Gebärmutterhalskrebs ist nicht vererblich, dabei handelt es sich um eine virale Infektionskrankheit. Gebärmutterkrebs ist vererblich, allerdings würde ich an deiner Stelle versuchen mehr über die Symptome herauszufinden, denn Schmerzen alleine in dieser Region sind kein Anzeichen für Krebs.

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